Artikel 39 [Wahlperiode; Einberufung der Sitzungen] (1) Der Bundestag wird vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neue… mehr →
Grundgesetz WeblogThomas Mitsch wrote 2 months ago: Die Linke. im Bundestag Gregor Gysi und Oskar Lafontaine Am Tag nach der Wahl der neuen Fraktion ste … more →
WM2000 wrote 1 year ago: Artikel 39 [Wahlperiode; Einberufung der Sitzungen] (1) Der Bundestag wird vorbehaltlich der nachfol … more →
xxlkillababe wrote 2 years ago: Bundeskanzlerin Merkel lehnt eine Teilprivatisierung der deutschen Bahn nach dem SPD-Modell ab. Laut … more →