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	<title>recht-gesetz &amp;laquo; WordPress.com Tag Feed</title>
	<link>http://wordpress.com/tag/recht-gesetz/</link>
	<description>Feed of posts on WordPress.com tagged "recht-gesetz"</description>
	<pubDate>Mon, 13 Oct 2008 07:45:06 +0000</pubDate>

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<title><![CDATA[Die Rechtsform... Mal ganz einfach!?]]></title>
<link>http://meinegeschaeftsideevermarkten.wordpress.com/?p=5</link>
<pubDate>Sun, 07 Sep 2008 23:40:27 +0000</pubDate>
<dc:creator>Die Marke</dc:creator>
<guid>http://meinegeschaeftsideevermarkten.de.wordpress.com/2008/09/07/die-rechtsform-mal-ganz-einfach/</guid>
<description><![CDATA[Einzelunternehmen, GmbH, GmbH &amp; Co KG, GmbH &amp; Co OHG, OHGmbH, KG, OHG, AG, KGaA, UG&#8230;. ]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p>Einzelunternehmen, GmbH, GmbH &#38; Co KG, GmbH &#38; Co OHG, OHGmbH, KG, OHG, AG, KGaA, UG.... *uff*</p>
<p>Ja was denn nun? Nun ja, es wird eine UG &#38; Co KG. Also eine <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmergesellschaft_(haftungsbeschr%C3%A4nkt)" target="_blank">Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)</a> die als persönlich haftende Komplemäntärin der <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Kommanditgesellschaft" target="_blank">Kommanditgesellschaft</a> (KG) auftritt. Also eine <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/GmbH_%26_Co._KG" target="_blank">GmbH &#38; Co KG</a> mit Haftungsbeschränkung - Für einen Euro!</p>
<p>Und da sage mal einer Geiz ist nicht Geil.   ;-)</p>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Wegen fortwährenden rechtswidrigen Verhaltens 5.000 Euro Ordnungsgeld gegen Cabertas „Arbeitsgruppe Scientology"]]></title>
<link>http://utaeilzer.wordpress.com/?p=52</link>
<pubDate>Wed, 23 Jul 2008 14:05:16 +0000</pubDate>
<dc:creator>utaeilzer</dc:creator>
<guid>http://utaeilzer.de.wordpress.com/2008/07/23/wegen-fortwahrenden-rechtswidrigen-verhaltens-5000-euro-ordnungsgeld-gegen-cabertas-%e2%80%9earbeitsgruppe-scientology/</guid>
<description><![CDATA[21.07.2008 - Das Verwaltungsgericht Hamburg             hat mit Beschluss vom 27. Juni 2008 (Az. 9 V]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p>21.07.2008 - <span style="font-style:italic;font-weight:bold;">Das Verwaltungsgericht Hamburg             hat mit Beschluss vom 27. Juni 2008 (Az. 9 V 53/08) gegen die Arbeitsgruppe Scientology             ein Ordnungsgeld in Höhe von 5.000 Euro verhängt. Trotz im Jahre 2006 erfolgter einstweiliger             Anordnung und Androhung eines Ordnungsgeldes, setzte die Stelle die Maßgaben des Gerichtes             nicht um, sondern missachtete grob fahrlässig und bewusst die gerichtlichen Anordnungen.</span></p>
<p>In dem Verfahren ging es erneut um den Antrag eines Hamburger Scientologen, der seit 2006 gerichtlich             gegen Cabertas „Sektenfilter“ vorgeht, weil sie entgegen einem klaren Urteil des             Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 2005 (BVerwG 7 C 200.04) weiterhin ihre             diskriminierende Erklärung verbreiten wollte. Caberta wurde dies bereits mit gerichtlicher             Anordnung im Jahre 2006 verboten. Ebenso wurde ihr untersagt, auf Dritte hinzuweisen, die ihren             Sektenfilter verbreiten. Die Mitteilung war 1 ½ Jahre trotz klarer Anordnungen des Gerichts und             entgegen den gegenteiligen Beteuerungen von Cabertas AGS bis vor kurzem nicht von den Internetseiten             der Stadt Hamburg entfernt worden.</p>
<p>Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Arbeitsgruppe Scientology eine Umsetzung der Vorgaben             des Gerichtes nur vortäuschte, diese jedoch bewusst umgangen hatte.</p>
<p>„Die Verstöße erfolgten auch schuldhaft“, so das Gericht. „Um eine nachhaltige Einwirkung auf             das künftige Verhalten der Antragsgegnerin (Arbeitsgruppe Scientology) zu erzielen (bzw.             dienstaufsichtliche Maßnahmen anzuregen) „erachtete es das Gericht als notwendig, ein             Ordnungsgeld in dieser Höhe festzusetzen.“</p>
<p>In seiner weiteren Entscheidungsbegründung stellt das Gericht folgendes fest : „Der Umstand, dass             die Antragsgegnerin (AGS) gleichwohl in vollem Bewusstsein um den Unrechtsgehalt ihres             Verhaltens weiterhin gegen die vom Bundesverwaltungsgericht festgestellte Unterlassungspflicht             verstoßen und sogar noch eine gesonderte Unterlassungsverfügung herausgefordert hat, ist             bereits für sich genommen ein bedenklicher Vorgang, weil er die grundsätzlich geltende             Vermutung, man könne von einer Behörde die Befolgung gerichtlicher Entscheidungen bzw.             generell rechtstreues Verhalten auch ohne gesonderte Verpflichtung erwarten, widerlegt und             damit das Vertrauen in staatliche Institutionen generell zu untergraben geeignet ist“.             Weiter heißt es : „Weiterhin stellt es eine ungewöhnliche Sorglosigkeit dar, wenn die             Antragsgegnerin in mehreren Gerichtsverfahren über zwei Instanzen hinweg ebenso vollmundig             wie letztlich unzutreffend behauptet hat, ihren Unterlassungspflichten nachgekommen zu sein.“</p>
<p>Die Verärgerung des Gerichtes, aber auch dessen Fassungslosigkeit über die Dreistigkeit einer             Staatsbediensteten und ihrer Behördenstelle über die Nichtumsetzung gerichtlicher Entscheidungen,             kommt an mehreren Stellen des Beschlusses deutlich zum Ausdruck.</p>
<p>Innerhalb von 4 Monaten muss die Hansestadt Hamburg damit ein weiteres Mal Steuergelder dazu             verwenden, das rechtswidrige Verhalten von Frau Caberta und ihren Mitarbeitern in der Behörde für             Inneres zu ahnden. Erst im März diesen Jahres wurde die Hansestadt Hamburg zur Zahlung von             Schadensersatz verurteilt (Az: 1 U 99/03) wegen rechtswidriger Äußerungen der Behördenangestellten             Caberta. Das Hanseatische Oberlandesgericht hatte Frau Caberta in diesem Verfahren ein             „amtspflichtwidriges Verhalten“ attestiert, weil sie gegenüber den Medien unwahre Äußerungen über             Scientology getätigt hatte.</p>
<p>Die Liste der Vorwürfe gegen Caberta wird immer länger: Gerichtlich bestätigte Menschenrechtsverletzerin,             7.500 Euro Geldbusse wegen Vorteilsnahme im Amt, Amtspflichtverletzung, rechtswidriges             Verhalten, illegale Boykottaufrufe, Missachtung der Gerichte und dies alles auf Kosten             des Steuerzahlers.</p>
<p>In der BILD Hamburg vom 30. Juni 2008 wurde berichtet, dass ein Müllmann wegen angeblicher Annahme             von 20 Euro Trinkgeld fristlos gekündigt wurde und sich in einem Strafprozess wegen Bestechlichkeit             und Vorteilsnahme zu verantworten hatte. Ganz offensichtlich wird hier mit zweierlei Maß gemessen.</p>
<p>Download Gerichtsurteil: http://www.skb-pressedienst.de</p>
<p class="MsoNormal">###</p>
<p class="MsoNormal">Pressedienst der Scientology Kirche Bayern e.V., Beichstraße 12, 80802 München, Ansprechpartner: Uta Eilzer, TEL. 089-38607-145, FAX. 089-38607-109, <a href="http://www.skb-pressedienst.de/">www.skb-pressedienst.de</a></p>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Videokanal der Scientology Kirche jetzt online]]></title>
<link>http://utaeilzer.wordpress.com/?p=40</link>
<pubDate>Thu, 10 Apr 2008 09:03:46 +0000</pubDate>
<dc:creator>utaeilzer</dc:creator>
<guid>http://utaeilzer.de.wordpress.com/2008/04/10/videokanal-der-scientology-kirche-jetzt-online/</guid>
<description><![CDATA[
Die Internationale „Church of Scientology“ hat seit Kurzem auf der Website www.scientology.de k]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal"><img src="http://www.skb-pressedienst.de/pics/videokanal1.jpg" alt="" width="500" height="306" /></p>
<p class="MsoNormal"><strong><em><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;color:black;">Die Internationale „Church of Scientology“ hat seit Kurzem auf der Website www.scientology.de komplett überarbeitet und 82 Videos über die Inhalte der Scientology-Religion und die Sozialprogramme der Kirche zusammen gestellt. In über 3 Stunden kann sich hier über das umfassende Programm der Kirche informiert werden.</span></em></strong></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;color:black;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;color:black;">Comscore-Umfragen belegen, dass 75% der Internet-Nutzer sich Videos online ansehen. Deshalb ist es der Scientology Kirche eine besondere Freude, diese innovative Technologie nun für die Verbreitung von Informationen über die Scientology Religion in großem Stil nutzen zu können. Ab sofort gibt es einen offiziellen Scientology-Videokanal, der von jedem Internet-Standort aus eingesehen werden kann.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;color:black;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;color:black;">Durch 82 hochwertige Videos mit fast dreistündigem Inhalt, bietet das</span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;color:black;">Scientology.de Videoprogramm eine Übersicht über die grundlegenden Glaubenssätze und Praktiken der Scientology-Religion, wie auch Informationen über die zahlreichen von der Kirche gesponserten humanitären Projekte - Projekte zur Aufklärung über Drogen, Analphabetentum, Menschenrechte sowie zur Katastrophenhilfe. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;color:black;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;color:black;">Ebenfalls online sind persönliche Bekenntnisse von Scientology-Mitgliedern zu ihrem Glauben. Der Nutzer kann zwischen den Scientology Videos und Clips seine persönliche Auswahl treffen oder sie alle ansehen. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;color:black;">Jeder der weitere Informationen wünscht, kann unter Scientology.de eine kostenlose Broschüre mit dem Titel "Eine Beschreibung der Scientology Religion" anfordern oder grundlegende Bücher über Scientology oder Dianetik von L. Ron Hubbard erwerben. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;color:black;"> Über die Jahre hat die Kirche viele Videos produziert. Sie waren immer in den Kirchen auf der ganzen Welt für jedermann zu sehen. Diese Videos nun auch der Internetgemeinde rund um die Uhr zugänglich zu machen, ist eine logische Erweiterung der bisher gängigen Praxis zum Vorteil der Internetnutzer rund um den Erdball. </span></p>
<p class="MsoBodyText"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;"> Die Scientology Kirche hat das Internet immer als eine Möglichkeit zur Verbreitung präziser Informationen über ihre Religion betrachtet und es genutzt, ihre Botschaft in die Welt hinauszutragen um ihre Mission zu erfüllen. Seit 1996 wurden auf den Websites der Kirche Hunderttausende Seiten Text- und Bildmaterial über die Religion zur Verfügung gestellt. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;color:black;">Diese Seiten sind in den meisten Weltsprachen verfügbar und werden jedes Jahr von zig Millionen Menschen besucht. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;color:black;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;color:black;">Die Kirche ist davon überzeugt, dass Verstehen durch Wissen und Information vermittelt werden kann. Von dieser Überzeugung geleitet, hat sie diese speziellen Videovorführungen online gestellt, um damit die am meisten gestellte Frage zu beantworten: Was ist Scientology? </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;color:black;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;color:black;">### </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;color:black;">Pressedienst der Scientology Kirche Bayern e.V., Beichstraße 12, 80802 München, Ansprechpartner: Uta Eilzer, TEL. 0163-9102460, FAX 089-38607-109, <a href="http://www.skb-pressedienst.de/">www.skb-pressedienst.de</a></span></p>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Gefestigte Rechtsprechung für Scientology]]></title>
<link>http://utaeilzer.wordpress.com/?p=19</link>
<pubDate>Wed, 13 Feb 2008 19:07:18 +0000</pubDate>
<dc:creator>utaeilzer</dc:creator>
<guid>http://utaeilzer.de.wordpress.com/2008/02/13/gefestigte-rechtsprechung-fur-scientology/</guid>
<description><![CDATA[Die ideelle Zielsetzung der Scientology Kirche ebenso wie die Religiösität ihrer Lehre wurde von d]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal"><i><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;">Die ideelle Zielsetzung der Scientology Kirche ebenso wie die Religiösität ihrer Lehre wurde von deutschen Gerichten immer wieder bestätigt, wobei vor allem in den letzten Jahren wegweisende Urteile ergingen.</span></i></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;"><span>                       </span></span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;">Deutschland ist traditionell kein einfaches Land, wenn es um die Anerkennung von Religiösität neben den „anerkannten“ Religionen geht. Deshalb muss immer wieder daran erinnert werden, dass Religionswissenschaftler und Gerichte das Streitthema „Neue Religionen“ schon seit Jahren wesentlich nüchterner sehen als beispielsweise ein Interessenvertreter der Amtskirchen. Gerade deutsche Obergerichte stellen Scientology und Scientologen regelmäßig unter dem Schutz von Artikel 4 (GG). </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;">Zu den deutlichsten Vorgaben zählt eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1997, wonach die Anerkennung der ideelen Ausrichtung einer Vereinigung vor allem voraussetzt, dass ihre Mitglieder von einer gemeinsamen (religiösen oder anderen) Überzeugung getragen werden. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;">Auf dieser Grundlage entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart am 17. November 1999 in einem von der Scientology Kirche als Klägerin angestrengten Verfahren, dass sie diese Voraussetzungen zweifelsohne erfüllt: </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><i><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;">Die Klägerin als Verein (Anm.:<span>  </span>die Scientology Kirche) kann nicht losgelöst werden von seinen Mitgliedern und deren Überzeugungen. In diesen Überzeugungen und den daraus resultierenden Aktivitäten der Mitglieder kommt der Zweck des Vereins zum Ausdruck, mit anderen Worten die Überzeugungen der Mitglieder bilden den Vereinswillen und ihre von diesen Überzeugungen getragenen Aktivitäten das maßgebliche Gesamtgebaren. Es kommt somit auf die Überzeugung der Mitglieder an…“.</span></i></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;">Und diese Überzeugung ist nicht anders einzustufen als die Überzeugung beispielsweise eines Christen oder eines Buddhisten. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;">Auch der Einzelne muss seinen Glauben nicht mit Füßen treten lassen. So fand das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig deutliche und endgültige Worte für die Disrkiminierung einer Scientologin durch die Hamburger Behördenleiterin Ursula Caberta. Das höchste deutsche Verwaltungsgericht – die letzte Instanz, wenn es um Bürgerklagen gegen Behördenwillkür geht – war in seinem Mitte Januar 2006 zugestellten Urteil erwartungsgemäß unmissverständlich: </span></p>
<p class="MsoNormal"><i><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;"> </span></i></p>
<p class="MsoNormal"><i><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;"><span> </span>„Die Klägerin kann für ihre Betätigung als Scientologin den Schutz des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses nach Art. 4 Abs. 1 GG in Anspruch nehmen.“</span></i></p>
<p class="MsoNormal"><i><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;">„Die Beklagte hat durch (ihr) Handeln die Klägerin in der Freiheit des religiösen Bekenntnisses beeinträchtigt. … Das … Handeln der Beklagten war rechtswidrig.“ </span></i></p>
<p class="MsoNormal"><i><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;"> </span></i></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;">Spätestens das ergangene Urteil vom 5. April 2007 des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sollte auch den zuständigen deutschen Behörden und Regierungsstellen Anlass genug sein, die Ungleichbehandlung von Minderheitsreligionen zu überdenken. Richtiger wäre es allemal, die einschlägigen Menschenrechte, die manch ein Politiker in Russland und China anmahnt, auch in Deutschland in die Tat umzusetzen. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;">Die Scientology-Religion wurde von L. Ron Hubbard gestiftet. Die erste Kirche wurde 1954 in den USA von Anhängern gegründet<span>  </span>Sie ist mittlerweile auf mehr als 7.500 Kirchen, Missionen und Gruppen und zehn Millionen Mitgliedern in 163 Ländern angewachsen.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;">###</span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;">Pressedienst der Scientology Kirche Bayern e.V.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;">Beichstraße 12, 80802 München, Ltg.: Uta Eilzer</span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;">TEL: 0163-9102460 – FAX 089-38607-109</span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;">WEB: www.skb-pressedienst.de</span></p>
<p><a href="http://utaeilzer.wordpress.com/files/2008/02/freiheit.jpg" title="freiheit.jpg"><img src="http://utaeilzer.wordpress.com/files/2008/02/freiheit.thumbnail.jpg" alt="freiheit.jpg" /></a></p>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Scientology kündigt weitere Rechtsmittel an!]]></title>
<link>http://utaeilzer.wordpress.com/?p=17</link>
<pubDate>Wed, 13 Feb 2008 19:05:52 +0000</pubDate>
<dc:creator>utaeilzer</dc:creator>
<guid>http://utaeilzer.de.wordpress.com/2008/02/13/scientology-kundigt-weitere-rechtsmittel-an/</guid>
<description><![CDATA[Nach der Entscheidung vom 12.02.2008 vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalens in Münster]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal"><b><i><span>Nach der Entscheidung vom 12.02.2008 vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalens in Münster hat die Scientology Kirche weitere Rechtsmittel gegen die nicht enden wollende Überwachung der Scientology Kirche durch das Bundesamt für Verfassungsschutz angekündigt.</span></i></b></p>
<p class="MsoNormal"><span> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span>„Trotz der mittlerweile mehr als zehn Jahre andauernden intensiven ´Untersuchung´ und Schikane gegenüber Scientologen, ist es dem Verfassungsschutz bis heute nicht gelungen, irgendwelche stichhaltigen Beweise dafür zu finden, dass die Kirche oder ihre Gemeindemitglieder jemals eine Bedrohung für die demokratische Rechtsordnung dargestellt oder die Gesetze verletzt hätten“, erklärt Sabine Weber, Sprecherin der Scientology Kirche.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span><span>         </span>„Wir sind davon überzeugt, den Fall in der nächsten Instanz letztlich zu gewinnen. Schließlich wurden bereits zwei ähnlich gelagerte Gerichtsfälle rechtskräftig zu Gunsten der Scientology Kirche entschieden. Das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz sollte diese politische Farce endlich beenden und sich stattdessen den tatsächlichen Verfassungsfeinden und wirklichen Gefahren zuwenden, um das zu tun, wofür sie da sind: nämlich die deutsche Verfassung und die Grundrechte ihrer Bürger zu schützen“, sagte Weber.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span><span>         </span>Seit 1997 wurden keinerlei Beweise vom Verfassungsschutz für politische Aktivitäten vorgelegt, da diese nicht existieren. Einzig die Verbreitung der Religion wird hier zu einer politischen Aktivität uminterpretiert. Die Lebenswirklichkeit von Scientology weltweit wurde von dem Gericht völlig außer Acht gelassen. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span><span>         </span>„Die Überwachung durch den Verfassungsschutz ist ausschließlich politisch motiviert, um die seit über zwei Jahrzehnten andauernde systematische Diskriminierung und die Menschenrechtsverletzungen gegenüber Scientologen in Deutschland zu rechtfertigen“, sagte die Sprecherin der Kirche, Sabine Weber. Der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen, das US-Außenministerium und zahlreiche andere internationale Menschenrechtsorganisationen haben die Bundesrepublik Deutschland in mehr als 50 Berichten scharf für ihre Menschenrechtsverletzungen gegenüber Minderheitsreligionen und der Scientology Gemeinschaft kritisiert.<span>  </span></span></p>
<p class="MsoNormal"><span> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span><span>         </span>In all den Jahren der so genannten Untersuchung wurden von den Scientologen Hunderte von Menschenrechtsverletzungen gegenüber ihren Mitgliedern dokumentiert und zahllose „schmutzige Tricks“ durch den Verfassungsschutz belegt, wie der Versuch, Agenten in die Kirche einzuschleusen; die Diffamierung von Scientologen gegenüber deren Arbeitgebern, um ihre Entlassung zu erreichen; das Schaffen künstlicher Konflikte unter den Kirchenmitgliedern, um Unruhe innerhalb der Kirche zu stiften; der Versuch, von Scientologen falsche Zeugenaussagen gegen ihre eigenen Gemeindemitglieder zu erkaufen. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span><span>         </span>„Die Überwachung von Scientologen in Deutschland war nie etwas anderes als Willkür und Schikane“, fügte Weber hinzu. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span><span>         </span>Deutsche Gerichte haben die Kirche als Religionsgemeinschaft anerkannt. Am 21. Dezember 2001 wurde dem Berliner Verfassungsschutz gerichtlich verboten, V-Leute in die Kirche einzuschleusen, weil es keinerlei Belege gab, die eine solche schikanöse Maßnahme rechtfertigen würde. Weitere sieben Bundesländer stellten die Überwachung durch den Verfassungsschutz ein, Schleswig-Holstein hatte sie von jeher nie begonnen. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span><span> </span></span></p>
<p class="MsoNormal"><span> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span><span>         </span>In den letzten 25 Jahren gab es über 50 deutsche Gerichtsentscheidungen, die die religiöse Natur der Scientology Kirche bestätigt haben. Dies schließt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom Dezember 2005 mit ein. Diese haben Scientology unter den Schutz von Artikel 4 – Religionsfreiheit – gestellt. Ihre Dienste sind religiöser Natur und die Kirche hat das Recht, ihre Lehre zu verbreiten, die hauptamtlichen Aktiven sind durch ideelle und spirituelle Absichten motiviert und ihr Finanzierungssystem ist fair und angemessen, wie es aus internationaler Sicht von einer gemeinnützigen und religiösen Organisation zu erwarten ist. Daran hat sich durch die Entscheidung vom 12.02.2008 nichts geändert. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span><span>         </span>Am 24. September 2007 erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte seine einstimmige Entscheidung vom April 2007 für rechtskräftig. Das Gericht hatte darin bestätigt, dass die Scientology Kirche unter den Schutz der Artikel 9 (Religionsfreiheit) und 11 (Vereinigungsfreiheit) der Europäischen Menschenrechtskonvention fällt. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span>Am 31. Oktober 2007 entschied der Nationale Gerichtshof in Madrid, dass die nationale Scientology Kirche von Spanien in das Register für Religionsgemeinschaften einzutragen ist. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span>Am 5. November 2007 wurde die Scientology Kirche von Portugal offiziell als gemeinnützige Religionsgemeinschaft anerkannt. Am 3. Dezember 2007 gewährte die südafrikanische Steuerbehörde der Scientology Kirche ebenfalls die volle Steuerbefreiung. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span><span>         </span>Die Scientology-Religion wurde von L. Ron Hubbard gestiftet. Die erste Kirche wurde 1954 in den USA von Anhängern gegründet<span>  </span>Sie ist mittlerweile auf mehr als 7.500 Kirchen, Missionen und Gruppen und zehn Millionen Mitgliedern in 163 Ländern angewachsen.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span>###</span></p>
<p class="MsoNormal"><span>Pressedienst der Scientology Kirche Bayern e.V.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span>Beichstraße 12, 80802 München, Ltg.: Uta Eilzer</span></p>
<p class="MsoNormal"><span>TEL: 0163-9102460, FAX: 089-38607-109</span></p>
<p class="MsoNormal"><span><a href="http://www.skb-pressedienst.de/">www.skb-pressedienst.de</a></span></p>
<p><a href="http://utaeilzer.wordpress.com/files/2008/02/rechtsmittel1.jpg" title="rechtsmittel1.jpg"><img src="http://utaeilzer.wordpress.com/files/2008/02/rechtsmittel1.thumbnail.jpg" alt="rechtsmittel1.jpg" /></a></p>
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<title><![CDATA[Deutsche Gerichte bestätigen Religiösität der Scientology]]></title>
<link>http://utaeilzer.wordpress.com/2008/01/23/deutsche-gerichte-bestatigen-religiositat-der-scientology/</link>
<pubDate>Wed, 23 Jan 2008 18:26:59 +0000</pubDate>
<dc:creator>utaeilzer</dc:creator>
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<description><![CDATA[(Stuttgart) Immer mehr Gerichte bestätigten das bahnbrechende Gerichtsurteil des Europäischen Geri]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal"><i><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;">(Stuttgart) Immer mehr Gerichte bestätigten das bahnbrechende Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Brüssel im vergangenen Jahr. Auch in Deutschland wurde bereits in vielen Urteilen die Scientology Kirche als Religionsgemeinschaft anerkannt.</span></i></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;">Das portugiesische Justizministerium hat 2007 der Scientology Kirche in Portugal volle staatliche Anerkennung als Religionsgemeinschaft nach portugiesischem Recht gewährt. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;">Der spanische Verwaltungsgerichtshof entschied unmissverständlich, dass die Scientology Kirche Spanien gemäß spanischem Verfassungsrecht einen Anspruch hat, als Religionsgemeinschaft anerkannt und eingetragen zu werden. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;">Die französische Justiz hat kürzlich ein seit 18 Jahren dauerndes Ermittlungsverfahren gegen die Scientology-Organisation eingestellt. Das aktuellste deutsche Urteil wurde vom Hamburgischen Oberverwaltungsgericht am 19. Dezember 2007 (Az. 1 Bs 192/06) gefällt: „Die Klägerin kann für ihre Betätigung als Scientologin den Schutz des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses nach Art. 4 Abs. 1 GG in Anspruch nehmen.“</span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;">Es existieren bereits 50 ähnliche Urteile von deutschen Gerichten, die in den letzten 30 Jahren gefällt wurden und rechtskräftig sind, wie zum Beispiel das Urteil vom 02.08.1995 (Az. 1 S 438/94) vom VGH Baden-Württemberg mit folgendem Auszug: <i>„…Ausweislich seiner Satzung <u>ist der klagende Verein eine Religionsgemeinschaft</u>. Sein Zweck wird als ´die Pflege und Verbreitung der Scientology Religion und ihrer Lehre´ beschrieben.<span>  </span>Die Scientology Kirche sieht es ´als ihre Mission und ihre Aufgabe an, den Menschen Befreiung und Erlösung im geistig-seelischen Sinn zu vermitteln, wobei sie eine Verbesserung möglichst vieler und zahlreicher Mitglieder in sittlicher, ethischer und spiritueller Hinsicht bewirken will...´ (§ 2 Ziff. 1 der Satzung).“</i></span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;">Weiter wurde vom Landgericht Hamburg, mit Beschluss vom 17.02.1988 (Az 71 T 79/85) geurteilt:</span></p>
<p class="MsoNormal"><i><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;"><span> </span>„Doch sind die möglichen Kriterien einer Kirche im vorliegenden Fall zweifelsfrei erfüllt. ...“</span></i><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;">. Zehn Jahre später, am 05.01.1998 erging vom Landgericht Hamburg weiteres Urteil (Az. 330 O 169/97): <i><span> </span>„Der Beklagte ist als Religionsgemeinschaft anerkannt, seine Finanzierung über Spendenbeiträge begründet nach allgemeiner Ansicht (dazu zuletzt das Bundesverwaltungsgericht Pressemitteilung vom 06.11.1997 &#60;Anl. B 30&#62;) keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Bei der Bewertung der den Mitgliedern angebotenen religiösen Leistungen muß - auch vor dem Hintergrund der in Art. 4 GG gewährten Religions- Freiheit - berücksichtigt werden, daß sich der Beklagte, anders als die Kirchengemeinschaften, die sich u.a. über Steueraufkommen finanzieren können, ausschließlich über Spenden der Mitglieder finanzieren muß.“</i></span></p>
<p class="MsoNormal"><i><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;"> </span></i></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;">Das OLG Karlsruhe urteilt mit Beschluss vom 29.09.1986 (Az 4 W 50/86) wie folgt: <i>„Nach § 3 Abs. 3 der Vereinssatzung bezweckt der Verein die „Verbreitung des religiösen Glaubens der Scientology“ und „die Verbreitung des Gedankenguts, daß der Mensch in erster Linie ein geistiges Wesen ist“ (AS 13).“</i></span></p>
<p class="MsoNormal"><i><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;"> </span></i></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;">Das VG Frankfurt entschied am 04.09.1990 (As IV 2 E 2234/86): <i>„Zu Recht geht der Kläger allerdings davon aus, daß ihm grundsätzlich der Schutz der grundgesetzlich gewährleisteten Religionsfreiheit zusteht. Denn bei der Scientology Kirche handelt es sich nach der Auffassung der erkennenden Kammer um eine von Art. 4 Abs. 1, 140 GG i.V.m. Art. 137 Ans. 2, Abs. 7 WRV geschützte Religions- bzw. Weltanschauungsgemeinschaft.“</i></span></p>
<p class="MsoNormal"><i><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;">„Gemessen an diesen aus der Verfassung sich ergebenden Maßstäben ist der Kläger nach Auffassung der Kammer als eine Religions- bzw. Weltanschauungsgemeinschaft i.S.d. Art. 140 GG i.V.m.<span>  </span>137 Abs. 2, Abs. 7 WRV anzusehen, der das in Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG gewährleistete Grundrecht auf Religionsfreiheit grundsätzlich für sich in Anspruch nehmen kann.“ ...</span></i><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;"></span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;">Von der Staatsanwaltschaft Berlin am Landgericht Berlin erging am 28.01.1991 eine Einstellungsverfügung (Az 1 Wi Js 481/89) unter anderem mit dem Wortlaut: <i>„In der Bundesrepublik Deutschland ist die Scientology Kirche als Religionsgemeinschaft im Sinne von Artikel 4, 140 des Grundgesetzes anerkannt.“</i></span></p>
<p class="MsoNormal"><i><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;">„Die Scientology Kirche ist nach ihrem Selbstverständnis eine so genannte Erlösungs-Religion. Das heißt, sie will ihre Gläubigen zu immer höheren Bewußtseinsstufen führen in der Erkenntnis der Unsterblichkeit des Menschen als geistiges Wesen.“</span></i></p>
<p class="MsoNormal"><i><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;"> </span></i></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;">Die Staatsanwaltschaft am Landgericht Frankfurt, aus der Einstellungsverfügung vom 07.10.1987 (Az 92 Js 12546/85) ist im Urteil unter anderem zu lesen: <i>„Was die Scientology Kirche betrifft, so ist diese in der Bundesrepublik Deutschland als Religionsgemeinschaft anerkannt im Sinne Art. 4 GG, 140 GG.“</i></span><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;"></span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;">Dies ist nur ein kleiner Auszug aus den Urteilen, die in Deutschland gefällt wurden, in der die Scientology Kirche als Religionsgemeinschaft anerkannt wurde. Deutsche Gerichte haben diese Tatsache längst als Fakt erkannt und mit ihren Urteilen bestätigt. Aus diesem Grund ist Scientologen und ihren Kirchen eine ungestörte Religionsausübung zu gewähren.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;">Die erste Kirche wurde in den USA 1954 von damaligen Scientologen gegründet. Stifter der „Dianetik“ und „Scientology-Religion“ ist L. Ron Hubbard. Mittlerweile gibt es über 7500 Kirchen, Missionen und Gruppen in 164 Nationen, die insgesamt 10 Millionen Mitglieder betreuen. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;">###</span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;">Pressedienst der Scientology Kirche Bayern e.V.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;">Presseleitung: Frau Uta Eilzer</span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;">Beichstraße 12, 80802 München</span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;">TEL: 0163-9102460 – FAX 089-38607-109</span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;">eMail:<span>  </span><a href="mailto:uta.eilzer@scientology-bayern.de">uta.eilzer@scientology-bayern.de</a></span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;">WEB: <a href="http://www.scientology-bayern.de/">www.scientology-bayern.de</a></span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10pt;font-family:Arial;font-weight:normal;"> </span></p>
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