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	<title>olg-hamburg &amp;laquo; WordPress.com Tag Feed</title>
	<link>http://wordpress.com/tag/olg-hamburg/</link>
	<description>Feed of posts on WordPress.com tagged "olg-hamburg"</description>
	<pubDate>Thu, 21 Aug 2008 11:58:21 +0000</pubDate>

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<item>
<title><![CDATA[OLG Hamburg: Impressumspflicht nicht für private Blogs? ]]></title>
<link>http://racom.wordpress.com/?p=297</link>
<pubDate>Thu, 15 May 2008 09:17:05 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rene Haller</dc:creator>
<guid>http://racom.wordpress.com/?p=297</guid>
<description><![CDATA[Brauchen private Blogs ein Impressum? Nein! Das zumindest stellte das Oberlandesgericht Hamburg klar]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p>Brauchen private Blogs ein Impressum? Nein! Das zumindest stellte das Oberlandesgericht Hamburg klar (Az.: 3 W 64/07). Aus der Entstehungsgeschichte der Norm ergebe sich, dass Internetangebote von Privatpersonen oder Vereinen, also eindeutig nicht-kommerzielle Angebote, aus dem Anwendungsbereich der Vorschrift ausgenommen werden sollten. Doch viele Fragen sind damit nach wie vor nicht beantwortet und der Status quo ungebrochen.</p>
<p>Es scheint eine Never-Ending-Story zu sein: die Impressumspflicht für Blogs. Dabei versuchte der Gesetzgeber unter anderem gerade diese Unklarheiten mit dem Telemediengesetz (TMG) zu beseitigen. Doch die Verwirrung blieb auch nach dem Inkrafttreten des TMG im vergangenen Jahr. Die Frage, wer wann was und in welchem Umfang in sein Impressum zu schreiben hat, macht seit je her unter Bloggern die Runde. Ein früherer aber dennoch bekannter Artikel von <a href="http://www.lawblog.de/index.php/archives/2005/09/30/private-blogs-impressumspflicht/#more-3222" target="_blank">Diplom-Jurist Sascha Kremer im lawblog</a> versuchte die Lage vor dem TMG zu erklären. Fazit: Eigentlich muss jedermann ein Impressum führen, vollkommen ungeachtet der Tatsache, ob es sich um ein "echtes" journalistisches Angebot oder um den Blog vom Nachbar handelte. Solange es sich um ein "regelmäßiges und nachhaltiges" Angebot handle, was Blogs für gewöhnlich sind.</p>
<p>Grund hierfür war die im Gesetz festgeschriebene Impressumspflicht für geschäftsmäßig betriebene Angebote. Kremer dazu:</p>
<blockquote><p><a href="http://www.lawblog.de/index.php/archives/2005/09/30/private-blogs-impressumspflicht/#more-3222" target="_blank"><em>"Nach der überwiegenden Ansicht ist der Begriff der Geschäftsmäßigkeit allerdings sehr großzügig auszulegen und erfasst alle Angebote, die mit einer gewissen Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit betrieben werden, ohne dass es etwa auf gewerbliches Handeln oder Handeln zum Zwecke der Einnahmenerzielung ankäme. Wird demnach ein privates Weblog über Wochen und Monate hinweg betrieben, ist hiernach ein nachhaltiges und dauerhaftes Handeln gegeben, sodass die weitaus meisten privaten Weblogs geschäftsmäßig betrieben werden und damit – ungeachtet der Einordnung als Tele- oder Mediendienst – in jedem Fall unter die Impressumspflicht fallen, die gemäß § 10 Abs. 2 MdStV bzw. § 6 TDG für alle geschäftsmäßigen Dienste gilt."</em></a></p></blockquote>
<p>So weit so unpraktisch. Nun änderte sich die Gesetzeslage mit dem TMG. Rechtsanwalt Markus Kadelke stellt in seinem Blog die Änderungen gegenüber. Man änderte den Wortlaut der entsprechenden Gesetztestexte von:</p>
<blockquote><p><a href="http://ra-kadelke.de/content/2008/05/09/olg-hamburg-stellt-impressumspflicht-klar" target="_blank"><em>"Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: [...]"</em></a></p></blockquote>
<p><a href="http://ra-kadelke.de/content/2008/05/09/olg-hamburg-stellt-impressumspflicht-klar" target="_blank">in</a></p>
<blockquote><p><a href="http://ra-kadelke.de/content/2008/05/09/olg-hamburg-stellt-impressumspflicht-klar" target="_blank"><em>"Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: [...]"</em></a></p></blockquote>
<p>Gewonnen ward nicht viel. Die Unsicherheiten resultierten ja aus der Frage, was nun "geschäftsmäßig" in diesem Zusammenhang bedeutet. Die Erläuterung "in der Regel gegen Entgelt" helfe dabei auch nicht weiter, so Kadelke. Zu Recht wird darauf hingewiesen, dass "gegen Entgelt" nur ein geringer Prozentsatz der im Internet verfügbaren Informationsdienste angeboten werden. Dementsprechend interessant ist nun das Urteil des OLG Hamburg. Das Gericht schaffte zumindest darin Klarheit, dass die unglückliche Formulierung der genannten Passagen so zu verstehen ist, dass</p>
<blockquote><p><em><a href="http://ra-kadelke.de/content/2008/05/09/olg-hamburg-stellt-impressumspflicht-klar" target="_blank">"[...] mit diesem Tatbestandselement lediglich Internetangebote von privaten Anbietern und von Idealvereinen, mithin nicht-kommerzielle Angebote, aus dem Anwendungsbereich der Impressumspflicht ausgenommen werden sollten." </a><br />
</em></p></blockquote>
<p>Das klingt tatsächlich nach einer Klärung des Sachverhalts. Mitnichten, wie man im "medien-gerecht"-Blog lesen kann. Denn dort wird darauf hingewiesen, dass weder die Frage geklärt ist, wie private Blogs mit Werbebannern einzustufen sind oder ob es nicht dennoch weiterhin Angabepflichten für den Blogbetreiber bestehen. "Insofern bleibt alles beim alten" und man darf gespannt sein, wie die endgültige Klärung dieser Fragen aussieht.</p>
<p>Quellen und Links</p>
<ul>
<li>heise.de - <a href="http://www.heise.de/newsticker/Neue-Urteile-zur-Impressumspflicht-fuer-Internetangebote--/meldung/107668" target="_blank">"Neue Urteile zur Impressumspflicht für Internetangebote"</a></li>
<li>lawblog - <a href="http://www.lawblog.de/index.php/archives/2005/09/30/private-blogs-impressumspflicht/#more-3222" target="_blank">"Private Blogs. Impressumspflicht?"</a></li>
<li>ra-kadelke.de - <a href="http://ra-kadelke.de/content/2008/05/09/olg-hamburg-stellt-impressumspflicht-klar" target="_blank">"OLG Hamburg stellt Impressumspflicht klar"</a></li>
<li>medien-gerecht - <a href="http://www.medien-gerecht.de/2008/05/09/selbstverstaendliches-zur-impressumspflicht/" target="_blank">"Selbstverständliches zur Impressumspflicht"</a></li>
</ul>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Aivars Lembergs vs. FAZ]]></title>
<link>http://satyricon21.wordpress.com/2007/12/09/aivars-lembergs-vs-faz/</link>
<pubDate>Sun, 09 Dec 2007 13:40:05 +0000</pubDate>
<dc:creator>Arbiter</dc:creator>
<guid>http://satyricon21.wordpress.com/2007/12/09/aivars-lembergs-vs-faz/</guid>
<description><![CDATA[Bericht vom Zensursenat  Hans OLG Hamburg (Zivilsenat 7) von  Dienstag, dem 27. November 2007
Aivars]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.buskeismus.de/berichte/bericht_071122_lg_bln.htm">Bericht vom Zensursenat  Hans OLG Hamburg (Zivilsenat 7) von  Dienstag, dem 27. November 2007</a></p>
<p><strong>Aivars Lembergs vs. FAZ -  Verurteilter Bürgermeister aus Lettland klagt in Deutschland; Eigenartige Behandlung von Archiven durch die F.A.Z.</strong> </p>
<p>Der Bürgermeister der lettischen Hafenstadt Ventspils, Aivars Lembergs verklagte die FAZ wegen angeblicher "Verbreitung von Falschinformationen". In der 1. Instanz 324 O 507/06 wurde am 12.01.07 verhandelt - <a href="http://www.buskeismus.de/berichte/bericht_070112.htm#B%FCrgermeister_der_lettischen_Hafenstadt_Ventspils_Aivars_Lembergs_vs._FAZ">Bericht</a>. Am 30.03.07 wurde die Klage abgewiesen. Der Kläger ging in Berufung.</p>
<p>Wir finden im Internet den folgenden Text auf Russisch<br />
12.07.2007 www.gorod.lv</p>
<p>Арестованного мэра Вентспилса отпустили под домашний арест</p>
<p>Рижский суд согласился изменить меру пресечения Айвару Лембергсу – мэру латвийского города Вентспилса, который был задержан в марте 2007 года по обвинению в коррупции. Чиновник освобожден из Матиской тюрьмы и помещен под домашний арест, сообщает DELFI. Защита Лембергса мотивировала свое ходатайство тем, что состояние его здоровья в последнее время ухудшилось, а в тюрьме он не может получить необходимой медицинской помощи.</p>
<p>Der verhaftete Bürgermeister von Ventspils ist unter Hausarrest freikommen</p>
<p>Das Rigaer Gericht hat sich einverstanden erklärt, die Strafmaßnahmen gegen Aivars Lembergs - Bürgermeister der lettischen Staft Ventspils, welcher im März 2007 wegen Korruptionsvorwürfen verhaftet wurde, zu ändern. Der Beamte ist aus dem Gefängnis Matisk entlassen und unter Hausarrest gestellt worden, teilt DELFI mit. Die Verteidigung von Lembergs begründet ihren Antrag damit, dass der Gesundheitszustand in der letzten Zeit sich verschlechtert hat, und dass im Gefängnis nicht die notwendige medizinische Hilfe geleistet werden kann.</p>
<p>Die Vorsitzende Frau Dr. Raben: Es ist der Fall, wo das Landgericht den Antrag abgewiesen hat. Es geht um den Widerruf in FAZ -Print und FAZ-Internet. Wir teilen die Meinung des Landgerichts, bezüglich FAZ -Print. Im Netz stand es noch. Es kommt darauf an, wann es noch drin stand, nicht darauf, wann es ins Netz gestellt wurde. Wir haben uns diesen Widerspruch formuliert.</p>
<p>Frau Dr. Raben gibt die Text-Entwürfe dem Kläger- und dem Beklagtenvertreter.</p>
<p>Die Vorsitzende: Also der erste Punkt meine ich, ist unwahr. Es sind kommunale Unternehmen, die in die Insolvenz gingen und dann übernommen wurden. Es waren keine staatlichen Unternehmen. Das wurde nicht substantiiert dargelegt vom Beklagten.</p>
<p>Der zweite Punkt. Es geht darum, ob die Rivalen an den Kläger hohe ... Steuern zahlen mussten. Ist ebenfalls nicht substantiiert vom Beklagten dargelegt worden. Verteilen ist eine andere Weise, wie Unternehmen beteiligt werden.</p>
<p>Die Ziffer drei ist komplizierter. Es geht darum, wie groß der Anteil des Klägers an der Hafengesellschaft NAFTA ist. 0,27 Prozent?. Der direkte Anteil des Klägers ist 0,1 Prozent. Das ist dargelegt worden. Die Beklagte hat nicht dargelegt, wo die Zahl 0,27 herkommt. Die 0,27 Prozent sind mittelbar. Dass Offshore -Unternehmen gegründet wurden und anderes, ist vom Beklagten nicht dargelegt worden. Verwandte sind vielleicht beteiligt. Dies wurde nicht dargelegt. Jedenfalls ist nichts Anderes von Ihnen vorgetragen worden.</p>
<p>Ventbunkers AG ... Leibwächter, Polizei wird geschmiert ... . Es sind keine Leibwächter. Man hätte schreiben können, dass er von der Polizei gefahren wird.</p>
<p>Dann der Orkan, das Gift ... . Wir können den Beklagten nicht verstehen, wie man Propangas durch Generatoren herstellt. Wenn man Ammoniak nicht kühlt, dann tritt es aus. Das verstehen wir. Also Strom wird gebraucht oder einfach abfackelt. Es wurden Kühlgeneratoren gebraucht. Dann einfach abgefackelt. Objektiv bestand keine Gefahr, die Leute hatten trotzdem Furcht.</p>
<p>Wie .lange stand das im Netz? Allen Beteiligen soll es recht gemacht werden. Sie [Herr Philippi] sind Berufungsführer. Fangen Sie an.</p>
<p>Berufungskläger Herr Philippi: Ja, hinsichtlich Ziffer 1 kann man damit leben. Konkurs ... . Es wird behauptet, es seien Firmen in Konkurs gegangen. Man denkt, es hat etwas mit dem Kläger zu tun. Es entsteht der Eindruck: Erst gehen die in Konkurs, dann hole ich mir die Firmen.</p>
<p>Die Vorsitzende: "Unwahr" bezieht sich auf alles.</p>
<p>Berufungskläger Herr Philippi: Es bleibt ein bisschen offen, um was es sich handelt.</p>
<p>Die Vorsitzende: Es hakt an Allem.</p>
<p>Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Es geht auf Kosten des Beklagten.</p>
<p>Berufungskläger Herr Philippi: Ziffer 2. Verteilung der Einnahmen des Hafens. Verstehe nicht, dass er persönlich sich was nimmt und gibt es dem und jenem. Politische Lenkung. Aber wenn die politischen Lenkungsmöglichkeiten fehlten ... . ... auf der untersten Ebene.</p>
<p>Die Vorsitzende: Es geht darum, was Verteilung ist. Genehmigungen gibt er. Irgend welchen Einfluss wird er aber haben können als Bürgermeister.</p>
<p>Berufungskläger Herr Philippi: Das Problem ist ... . Klingt so als wäre das Willkür, eigenes Interesse.</p>
<p>Die Vorsitzende: Die Aussage ist eine inhaltliche. Alle kriegen was ab.</p>
<p>Berufungskläger Herr Philippi: Wenn man diese politische Auslegung sieht, dann ... .</p>
<p>Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Er war ja im Gefängnis während der Verteilung.</p>
<p>Die Vorsitzende: Jetzt die Ziffer 3. Da kommen die Beteiligungsverhältnisse.</p>
<p>Berufungskläger Herr Philippi: Ich habe die Beteiligungen von den Beteiligten.</p>
<p>Die Vorsitzende: 51 Prozent von АО Latvijas naftas tranzits gehören Ventbunkers.</p>
<p>Berufungskläger Herr Philippi: Man sieht nicht, dass es Beteiligungen an der Beteiligung ist.</p>
<p>Die Vorsitzende: ... kürzer im Interesse der Beklagten.</p>
<p>Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Die Übersicht, die ich habe ist komplizierter. Beteiligungsrechte von 0,27 Prozent ist falsch. Meine Empfehlung an meinen Mandanten ist, die Formulierung anzunehmen.</p>
<p>Die Vorsitzende: Wir können "mittelbar" schreiben. Könnten zwei Sätze daraus machen. 51 Prozent an der LNT, da ... . Es wird deutlich, dass das alles sehr wenig ist. Jetzt kommen die Leibwächter.</p>
<p>Berufungskläger Herr Philippi: Meinungsäußerung?</p>
<p>Die Vorsitzende: Muss man nicht ... . Erstmitteilung, der Mann hat überall die Finger drin. Jetzt sitzt er ... . Über Leibwächter braucht er nicht zu sprechen.</p>
<p>Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: ... ob sie Leibwächter oder Personenschützer heißen, ist egal. Es sind Leute, die ihn bewachen. Der Senat geht zu sehr in die Begrifflichkeit. Polizisten, die ihn beschützen sollten ... .</p>
<p>Richterin Frau Lemcke: Sie haben es so verstanden, aber wir haben es nicht so gesehen.</p>
<p>Die Vorsitzende: In Riga lebend, Maßnahmen wurden beschlossen.</p>
<p>Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Der Kläger hat doch solche ... Polizisten zu seiner Sicherheit.</p>
<p>Die Vorsitzende: Dienstfahrer, der zugleich Polizist ist.</p>
<p>Berufungskläger Herr Philippi: ... die Stadt protegiert eine gefährliche Politik, so dass sie über das übliche Maß ihm Schutz bietet. Beust (1.Bürgermeister von Hamburg) hat auch Personenschützer dabei. Können ... wenn wir insgesamt .. zu einer Einigung kommen.</p>
<p>Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: ... Sie sehen ein ... mir geht es um das Wort "unwahr".</p>
<p>Die Vorsitzende: Maßnahmen zum Schutz können auch dickere Fenster sein. Der Polizist als Fahrer ist nicht ein Personenschützer.</p>
<p>Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Es ist bekannt, dass Personenschützer auch funktional tätig sind.</p>
<p>Die Vorsitzende: Polizist als Fahrer für Dienstfahrten. Gut, jetzt kommen wir zum Orkan und dem Ausfall von Strom.</p>
<p>Berufungskläger Herr Philippi: Was unserem Mandanten nicht gefällt: Laxes Verhalten mit der Wahrheit.</p>
<p>Die Vorsitzende: Es ist eine Meinungsäußerung. Meinungsäußerungen begründen nicht einen Widerruf. Es ist auch nicht schön, wenn Ihr Mandant das noch einmal liest. ... .</p>
<p>Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Hat der Senat über die Kostenverteilung nachgedacht?</p>
<p>Die Vorsitzende: Ja. Für Printmedium Streitwert von 120.000,00 Euro. Für Online 100.000,00 Euro. Im Ergebnis: Erste Instanz Kostenaufteilung wegen der Einstweiligen Verfügung. In der zweiten Instanz übernimmt der Kläger 75 %, die Beklagte 25 %.</p>
<p>Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Habe das Einverständnis, da man so und so .. .kein Geld sieht. Wo ist es Online und wie lange?  Habe das mit dem Justiziar diskutiert, aber nicht mit dem Geschäftsführer. Nur mit Vorbehalt und Widerrufsrecht ... .</p>
<p>Die Vorsitzende: Sonst müssen wir einen neuen Termin machen.</p>
<p>Richter Herr Meyer: Wie lange wollen Sie das ins Internet stellen?</p>
<p>Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Was wollen Sie?</p>
<p>Berufungskläger Herr Philippi: Die Erstmitteilung war zehn Monate  in Internet. So lange wollen wir das  nicht.  Gesamtdauer sechs Monate. Das wäre die übliche Verweildauer.</p>
<p>Die Vorsitzende: Was halten Sie von sechs Monaten?</p>
<p>Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: ... .</p>
<p>Die Vorsitzende: Sechs Monate finden Sie zu viel.</p>
<p>Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Es gibt das www.faz-archiv.de und www.faz.de. Wir sind uns einig, dass der Link nicht auf der Startseite, sondern irgendwo unten auf der Politikseite  erscheint als Richtigstellung.</p>
<p>Berufungskläger Herr Philippi: Mit Name, mit Name drin.</p>
<p>Die Vorsitzende: Richtigstellung - Limbergs.</p>
<p>Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Dann öffnet sich der Link und es erscheint die Richtigstellung mit der Überschrift "Richtigstellung". Nicht länger als 6 bis 8 Wochen.</p>
<p>Berufungskläger Herr Philippi: In Ordnung. Jetzt zum Archiv.</p>
<p>Die Vorsitzende: Im Archiv sechs Monate.</p>
<p>Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Nein. Die Richtigstellung nicht im sichtbaren Bereich. Muss gescrollt werden. So, dass wir uns nicht missverstehen.</p>
<p>Berufungskläger Herr Philippi: Unklar, was sichtbarer Bereich heißt. Sichtbar - unsichtbar.</p>
<p>Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Die Internet-Leute wissen Bescheid. 4 bis 6 Wochen</p>
<p>Berufungskläger Herr Philippi: Im Archiv nutzt es nichts, wenn die Suchmaschine die Richtigstellung nicht findet. Ist drin, aber man kommt nur mit großen Haken hin.</p>
<p>Die Vorsitzende: Sie haben 6 bis 8 Wochen gesagt.</p>
<p>Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Nein, hatte 4 bis 6 Wochen gesagt.</p>
<p>Alle lachen.</p>
<p>Berufungskläger Herr Philippi: Wenn ich Lembergs und Ventspils eingebe, dann muss ich auf die Richtigstellung stoßen.</p>
<p>Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Brauche ich nicht. Geht automatisch.</p>
<p>Die Vorsitzende: Die Suchmaschine macht das selbst.</p>
<p>Berufungskläger Herr Philippi: Wenn ..., wenn man will, kann man das auch wegnehmen. Man kann sich aus Google ausklinken. Das habe ich gelernt.</p>
<p>Die Vorsitzende: Das möchte ich von Ihnen formuliert bekommen. Die Formalien der Berufung sind eingehalten worden. Danach schließen die Partien den folgenden Vergleich:</p>
<p>.... folgende Richtigstellung im Internet zu verbreiten .... in www.faz.de bzw, www.faz-archiv.de </p>
<p>Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Das Archiv ist eine Erweiterung des Klageantrages.</p>
<p>Berufungskläger Herr Philippi: Wir vergleichen uns.</p>
<p>Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Deswegen wundere ich mich, weshalb auch  www.faz-archiv.de.</p>
<p>Die Vorsitzende: Sie haben Recht.</p>
<p>Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Wenn ich auf Archiv gehe, dann kann ich Probleme bekommen.</p>
<p>Die Vorsitzende: Wir können länger in www.faz.de stellen.</p>
<p>Richterin Frau Lemcke: Ist es Ihnen lieber in www.faz.de kürzer und in www.faz-archiv.de länger?</p>
<p>Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Da komme ich auf zwei Monate ... .</p>
<p>Die Vorsitzende: 2 Wochen www.faz.de und 2 Monate in www.faz-archiv.de. Jetzt lesen wir die Richtigstellung. Bei 4 hören wir auf. Geht das so?</p>
<p>... fuhr in Konkurs, dann kaufte er sie auf und baute sie aus. Diese Behauptung ist falsch.</p>
<p>Anteil Hafengesellschaft ... . wenig um 01 %. indirekt über Ventbunkers AG in Höhe von 0,27 %. Die Einleitung haben wir noch nicht.</p>
<p>Richter Herr Meyer: Die Präambel.</p>
<p>Berufungskläger Herr Philippi: Brauchen Anknüpfungspunkt zur Erstmitteilung vom 23.05.06. Zur Berichterstattung ... .</p>
<p>Richterin Frau Lemcke zu Protokollführerin: ... aufschreiben.</p>
<p>Die Vorsitzende: Richtigstellung zum Bericht "Der Oligarch von Ventspils" vom 23.05.06.</p>
<p>Berufungskläger Herr Philippi: Nicht ganz so. Bürgermeister der lettischen Hafenstadt herrscht ... .</p>
<p>Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Wollen Sie die Drohung? Der Artikel muss identifizierbar werden. Sie erhalten nicht den redaktionellen Raum.</p>
<p>Die Vorsitzende: Eine andere Funktion hat es nicht.</p>
<p>Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Wir nennen sogar den Namen.</p>
<p>Berufungskläger Herr Philippi: Sonst versteht es kein Schwein.</p>
<p>Die Vorsitzende: Verstehe nicht, ob er das so lesen will.</p>
<p>Berufungskläger Herr Philippi: Ist ja ausgeräumt.</p>
<p>Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Ganz ohne Einfluss ist er nicht.</p>
<p>Berufungskläger Herr Philippi: Wird in der Politik noch weiter kommen. War Kandidat auf die Präsidentschaft.</p>
<p>Die Vorsitzende: ... Herr hat keinesfalls ... . Er wird allerdings ... ."Allerdings" ist überflüssig.  Er wird auf Dienstfahrten von Polizisten gefahren.</p>
<p>Berufungskläger Herr Philippi: Von Polizisten klingt nach Mehrzahl.</p>
<p>Die Vorsitzende: ... von jeweils nur einem. Sind wir uns einig.</p>
<p>... Leibwächter und seine Familie bezahlt ... . Er wird bei Dienstfahrten von einem Polizeibeamten gefahren.</p>
<p>Kühlgeneratoren ... durch Umleitung wurde das Ammoniak verbrannt.</p>
<p>Jetzt kommt II, die Abdruckanordnung.</p>
<p>Richter Herr Meyer: Richtigstellung.</p>
<p>Berufungskläger Herr Philippi: Haben nur die Überschrift.</p>
<p>Richter Herr Meyer: Kommt jetzt</p>
<p>Berufungskläger Herr Philippi: Aha, die Richtigstellung ist für die Dauer von 4 Wochen auf der web-Site von www.faz.de im Ressort Politik unter Hervorhebung des Wortes "Richtigstellung" durch drucktechnische Anordnung und Schriftgröße ... .</p>
<p>Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Ressort Politik verlinkt auf Richtigstellung.</p>
<p>Berufungskläger Herr Philippi: .. zum Abruf bereit zu halten. Sie können jetzt abarbeiten.</p>
<p>Die Vorsitzende: Stimmt auch nicht ... und über einen Link erreichbar.</p>
<p>Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Kürzer: über einen Link zum Abruf bereit zu halten.</p>
<p>Die Vorsitzende: Ich sage, wir setzen einen Link mit dem Namen Lembergs und Richtigstellung.</p>
<p>Berufungskläger Herr Philippi: Umgekehrt. Richtigstellung, darunter Lembergs.</p>
<p>Richter Herr Meyer diktiert der Protokollführerin: über den Link ... .</p>
<p>Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: ... über einen Link.</p>
<p>Die Vorsitzende: Im Grunde nicht so schlimm, haben alles gesammelt.</p>
<p>Richterin Frau Lemcke: Über einen Link.</p>
<p>Protokollführerin: Habe "über den Link".</p>
<p>Richterin Frau Lemcke: Schreiben Sie das, was ich sage.</p>
<p>Die Vorsitzende diktiert: ... .</p>
<p>Richterin Frau Lemcke: ... zum Abruf bereit halten.</p>
<p>Die Vorsitzende: Jetzt zur Größe.</p>
<p>Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Platzierung des Links im Ressort Politik nach Ermessen der Beklagten..</p>
<p>Die Vorsitzende: Wenn wir es nicht aufnehmen, dann ist es in Ihrem Ermessen. Jetzt die eigentliche Richtigstellung. Schriftgröße.</p>
<p>Richter Herr Meyer: Wie die Erstmitteilung. In der gleichen Größe.</p>
<p>Berufungskläger Herr Philippi: Müssen uns durchklicken.</p>
<p>Protokollführerin: ... . Richtigstelllung Sivars Lembergs, Ausrufezeichen.</p>
<p>Die Vorsitzende: Nicht Ausrufezeichen, Anführungsstriche.</p>
<p>Berufungskläger Herr Philippi: Jetzt der Zeitraum.</p>
<p>Die Vorsitzende: Jetzt zusätzliche Veröffentlichung im FAZ-Archiv.  Darüber in der gleichen Weise. Ohne Link. Da gibt es keine Links</p>
<p>RS: Wir haben mal nachgeschaut, ob es im FAZ-Archiv wirklich keine Links gibt, wie die Vorsitzende es sagte:</p>
<p>Wir sehen viele Links und einen kurzen Text. Dieser ist nicht diskutiert worden.</p>
<p>Die Vorsitzende: ... www.faz-archiv.de für die Dauer von 2 Monaten zu erfolgen.</p>
<p>Berufungskläger Herr Philippi: In die Suchmaschine.</p>
<p>Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Ist so und so drin, sonst wäre es kein Archiv.</p>
<p>Die Vorsitzende: Muss drin sein, und auffindbar.</p>
<p>Richter Herr Meyer: In "gleicher Weise" führt zu Missverständnissen.</p>
<p>Berufungskläger Herr Philippi: Ist zum Abruf bereit zu halten.</p>
<p>Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Nicht "auf der web-Seite", sondern "unter der Web-Seite".</p>
<p>Die Vorsitzende atmet auf.</p>
<p>Berufungskläger Herr Philippi: Jetzt kommen die Kosten.</p>
<p>Die Vorsitzende: ... III. Die Kosten der Ersten Instanz werden gegeneinander aufgehoben. Von den Kosten der zweiten Instanz trägt der Kläger 75 % und die Beklagte 25%. Die Kosen des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.</p>
<p>Die Vorsitzende atmet schwer: Sind 14 Tage. Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen bis zum 11.12.07.</p>
<p>Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Wenn nicht Widerruf.</p>
<p>Berufungskläger Herr Philippi: Nach Bestandskraft des Vergleichs.</p>
<p>Die Vorsitzende: Erst in einer Woche nach Bestandskraft des Vergleichs hat die Veröffentlichung zu erfolgen.</p>
<p>Der Wert der Berufung wird festgelegt auf 220.000,00 Euro. Für den Fall des Rücktritts neuer Termin auf dem Amtswege.</p>
<p>Kommentar</p>
<p>Dank den weisen Beschlüssen und Urteilen des Hanseatischen Oberlandesgerichts wissen wir jetzt, welches Unrecht dem Kläger in seiner Heimat widerfährt. Mit der beschlossenen Richtigstellung wird sich der Kläger zu Hause gegen die ungerechten Verfolgungen wehren können, denn jetzt hat er einen Beweis in der Hand, wie ein deutsches Gericht rechtsstaatlich seine Tätigkeit bewertet und wie die Schmierpresse in die Schanken zu weisen ist.</p>
<p>Nicht uninteressant, dass die F.A.Z ihre Archive säubert und somit der Öffentlichkeit ein anderes Bild hinterlässt, als zum jeweiligen Zeitpunkt vorhanden war. Diese großbürgerliche Zeitung ist beteiligt an der Geschichtskittung nach ihren Vorstellungen. (<a href="http://www.buskeismus.de/berichte/bericht_071127_hansolg.htm#Aivars_Lembergs_vs._FAZ">Quelle</a>)</p>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Stefan Silar vs. Axel Springer AG]]></title>
<link>http://satyricon21.wordpress.com/2007/11/26/stefan-silar-vs-axel-springer-ag/</link>
<pubDate>Mon, 26 Nov 2007 15:36:27 +0000</pubDate>
<dc:creator>Arbiter</dc:creator>
<guid>http://satyricon21.wordpress.com/2007/11/26/stefan-silar-vs-axel-springer-ag/</guid>
<description><![CDATA[Sitzungsbericht vom 20.11.2007 beim OLG Hamburg
Die Sache  7 U 66/07   (324 O 886/06) Stefan Silar v]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.buskeismus.de/berichte/bericht_071120_hansolg_graesslin.htm">Sitzungsbericht vom 20.11.2007 beim OLG Hamburg</a></p>
<p>Die Sache  7 U 66/07   (324 O 886/06) Stefan Silar vs. Axel Springer Verlag AG ist insofern interessant, dass es um die Namensnennung eines 1992 minderjährigen verurteilten Mörders geht, welcher heute noch namentlich im Zusammenhang mit seiner damaligen Straftat (Mord) genannt werden darf, weil er nach der Haftentlassung in der Neonaziszene tätig ist und strafrechtlich in geringem Umfang auffällt.</p>
<p>Es geht nicht um die Löschung der seinerzeitigen Berichterstattung über den Mord aus den Internet- und Bibliothek-Archiven, wie das bei vier anderen verurteilten Mördern der Fall ist, sondern um die heute noch erlaubte Nennung des vollständigen Namens in Zusammenhang mit seiner früheren schlimmen Tat.</p>
<p>Den Richtern Buske, Dr.  Korte und Zink wurden seinerzeit wegen Befangenheit diese Sache entzogen. Das Gericht in einer neuen Besetzung mit Dr. Weyhe, Frau Dr. Kohls und Richter Herrn Führer erlaubten die Namensnennung im Zusammenhang mit der Mordtat.</p>
<p>Der Unterschied zu den Sexualmördern und Mördern aus Geschäftsinteressen, welche die Internet- und Bibliotheksarchive angreifen besteht darin, so meinen es die Richter, das Herr Stefan Silar neue Straftaten begeht, während die anderen brav ihren Resozialisierungsauflagen nachkommen.</p>
<p>Die Aushebelung des Grundgesetzes durch Angriffe auf die Internet- und Bibliothekarchive durch verurteilte Mörder sehen die Zensurrichter und Zensurrichterinnen geringfügiger an als die Ohrfeigen und andere kleine Delikte von Stefan Silar In der Sache 324 O 886/06 hat der Kläger bei Buske verloren. Über seine Straftat vor mehr als 15 Jahren darf berichtet werden.</p>
<p>Die Berichterstattung über diese Angriffe gegen das Internet und die Bibliotheken mit Namensnennung der Kläger - verurteilter Mörder  - und deren schweren Straftaten wird verboten.</p>
<p>    *</p>
<p>      Drei Einstweilige Verfügungen sind schon gegen den Gerichtsberichterstatter deswegen ergangen<br />
    *</p>
<p>      Ein Bestrafungsantrag wird seit mehreren Wochen von Buske bearbeitet<br />
    *</p>
<p>      Prozesskostenhilfe ist für die Durchführung des Hauptsacheverfahrens gegen den Gerichtsberichterstatter beantragt worden.</p>
<p>Wie hat Frau Dr. Raben heute zwischen Ohrfeige und dem Grundgesetz abgewogen?</p>
<p>Vorsitzende Richterin Frau Dr. Raben: Ihr Mandat, Herr Rieger ist nicht da? War auch nicht geladen.</p>
<p>Klägeranwalt Herr Rieger: Ja.</p>
<p>Die Vorsitzende: Es wird die Frage gestellt, ob über das Tötungsdelikt Ihres Mandanten 1992 und die Verurteilung zu sechs Jahren Haft berichtet werden darf. Wir haben Lebach I und modifiziert Lebach II. Wir haben das Resozialisierungsinteresse, anderseits das Interesse der Öffentlichkeit über solche Fälle zu berichten. Lebach I und Lebach II passen nicht. Wir müssen eigene Abwägungen vornehmen.</p>
<p>Der Kläger hat nach der Entlassung viele Aktivitäten entwickelt. Hat einen eigenen Laden. Wir haben Kenntnis von weiteren Straftaten. Wir möchten das nicht abschließend entscheiden. Neigen dazu, dem Landgericht zu folgen, haben aber keine endgültige Meinung. Möchten Sie etwas sage, Herr Rieger?</p>
<p>Klägeranwalt Herr Rieger: Der Kläger war nicht Leiter des ... gewesen. Er war Leiter einer Sektion in Schleswig-Holstein. Das ist eine kleine Organisation. In England ist diese nicht verboten. In Schleswig-Holstein ist das Verfahren eingestellt. Zur Gesinnung und seiner Einstellung macht er keine Angaben. Wir hören keine Zeugen. Wann wurde das rein geschrieben? Haben vielleicht aus der Klage abgeschrieben. Das ist Missachtung der Persönlichkeitsrechte. Es gab eine Ohrfeige an der Toilettentür.</p>
<p>Die Vorsitzende: Ist ein Gewaltdelikt.</p>
<p>Klägeranwalt Herr Rieger: Da steht ein Betrunkener an der Tür, verliert seinen Halt. Streitet, wird ungeduldig. Bekommt eine Ohrfeige. Der Betroffene hat keine Strafanzeige gestellt. Das Verfahren wurde wegen öffentlichen Interesse bejaht. Der Betroffene hat keine Schmerzen gehabt. Das ist kein Gewaltdelikt, eine solche Tat. Berechtigt  nicht von einer Jugendstraftat vor fünfzehn Jahren zu berichten. Die Polizei hat sich rechtswidrig verhalten. Die Polizei hat sich falsch verhalten.  Das OLG hat das festgestellt. Die Besucher des Geburtstages .... . Und im Zusammenhang damit wurde über die Tat vor 15 Jahren berichtet. Er hat eine Familie, ein kleines Kind. Habe gelesen, er versteigert Thor Steiner. Haben uns dagegen verwahrt und nach der Einstweiligen Verfügung nach GG Artikel 3 Gleichbehandlung verlangt. Wenn jemand linke Klamotten verkauft, stoppt die Nazis, möchte dieses Gericht sehen, wie das entscheiden würde, wenn da berichtet würde, dass der Linke vor fünfzehn Jahren jemanden tot geschlagen hat. Der Kläger war betrunken, es war eine Gemeinschaftstat.</p>
<p>Die Vorsitzende: Am 18.01.2001 noch mal 1 Jahr und 3 Monate.</p>
<p>Springeranwalt Dr. Grohn: 17.12.1999</p>
<p>Klägeranwalt Herr Rieger: Wenn er vor Gericht stehen würde, weil er alte Menschen tot geschlagen hat. Aber hier gab es keine Auseinandersetzung. Diese Erwähnung war nur deswegen, um ihn zu diffamieren. Das war nicht der Fall 2001 gefährliche Körperverletzung. Ob das schwerwiegende Auswirkungen hat oder nicht kann ich nicht sagen. Für die Ohrfeige hat er nur eine geringe Geldstrafe in Flensburg erhalten.</p>
<p>Die Vorsitzende: Ich sage nur, es ist nicht die klassische Straftat, wo jemand einmal was gemacht hat und dann ein unauffälliges Leben führt.</p>
<p>Klägeranwalt Herr Rieger: In ihrer Nachbarschaft lebt ein Mörder.</p>
<p>Die Vorsitzende: Es geht um Berichterstattung, unabhängig von der Geburtstagsfeier.</p>
<p>Klägeranwalt Herr Rieger: ... 118 Leute sind ... . Einer bleibt im Polizeicomputer immer drin. Wurde vor acht Jahren irgend mal festgehalten. Hätte gern eine Schriftsatzfrist zu diesem Schriftsatz, welchen ich heute erhalten habe.</p>
<p>Die Vorsitzende: Neuer Vortrag ist nicht enthalten, aber juristische Ausführungen.</p>
<p>Springeranwalt Dr. Grohn: ... .</p>
<p>Klägeranwalt Herr Rieger: Hätte trotzdem die zwei Wochen.</p>
<p>Springeranwalt Dr. Grohn: Zwei Wochen.</p>
<p>Klägeranwalt Herr Rieger: Weiß nicht, Steiner.</p>
<p>Springeranwalt Dr. Grohn: Was Herr Rieger ausgeführt hat, dass die Berichterstattung unabhängig vom Urteil erfolgte, ist ... . Gerade hat sich das Oberverwaltungsgericht damit auseinander gesetzt. ... aus dem rechtsradikalem Spektrum. Haben das sogar in das Urteil rein geschrieben. Ist Leiter der Sektion Nord. Es gibt den Amtsermittlungsgrundsatz. Die Polizei hat angeblich nicht genügend vorgetragen, es war eine ganz normale Geburtstagsfeier. 1992 hat er aus Gesinnung erschlagen. Deswegen muss man sehen, ob sich solch ein Mann resozialisieren will. Thor Steiner, in Tostedt einen Laden. Da steht Thor Steiner an erster Stelle </p>
<p>HotNews: In der Szene wird gerade eine neue Modelinie kreiert "Kommisar Rechts" mit Stahlmüller  Prints.                                                                                                                                            </p>
<p>Die Vorsitzende: Die Formalien sind gewahrt. Der Klägervertreter stellt den Antrag aus dem Schriftsatz vom 11.09.07. Der Beklagten-Vertreter stellt den Antrag aus dem Schriftsatz vom 14.11.07. Die Sach- und Rechtslage wurde mit den Parteien erörtert. Der Klägervertreter bittet um Fristsatzfrist für den erneut erhaltenen Schriftsatz vom 14.11.07, um binnen zwei Wochen zu erwidern.</p>
<p>Beschlossen und verkündet: Der Kläger kann bis zum 04.12.07 erwidern. Der Termin für die Verkündung einer Entscheidung - wieder eine Woche später - wird festgelegt auf den 11.12.07, 10:00.</p>
<p>Der Wert der Berufung wird festgesetzt auf 20.000,00 Euro. (<a href="http://www.buskeismus.de/berichte/bericht_071120_hansolg_graesslin.htm">Quelle</a>)</p>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[DaimlerChrysler AG und Jürgen Schrempp vs. Jürgen Grässlin]]></title>
<link>http://satyricon21.wordpress.com/2007/11/26/daimlerchrysler-ag-und-jurgen-schrempp-vs-jurgen-grasslin/</link>
<pubDate>Mon, 26 Nov 2007 15:17:24 +0000</pubDate>
<dc:creator>Arbiter</dc:creator>
<guid>http://satyricon21.wordpress.com/2007/11/26/daimlerchrysler-ag-und-jurgen-schrempp-vs-jurgen-grasslin/</guid>
<description><![CDATA[Sitzungsbericht vom 20.11.2007 beim OLG Hamburg
Sache   7 U 18/07   (324 O 283/06) DaimlerChrysler A]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.buskeismus.de/berichte/bericht_071120_hansolg_graesslin.htm">Sitzungsbericht vom 20.11.2007 beim OLG Hamburg</a></p>
<p>Sache   7 U 18/07   (324 O 283/06) DaimlerChrysler AG und Jürgen Schrempp vs. Jürgen Grässlin</p>
<p>Die Vorsitzende Richterin Frau Dr. Raben und der Klägeranwalt Herr Dr. Christian Schertz erklärten heute schlicht und einfach, man kann idiotengerecht sagen, welches Recht schon seit über 50 Jahren gilt.</p>
<p>Klägeranwalt Dr. Christian Schertz: Habe noch einen Schriftsatz.</p>
<p>Vorsitzende Richterin Frau Dr. Raben: Der Klägervertreter überreicht den Schriftsatz v. 20.11.07 im Original an Gericht und Gegner. Möchten Sie den lesen? Es sind keine neues Vorträge.</p>
<p>Also wollen wir beginnen. Es geht heute um ein Interview, welches am 20.06.05 stattgefunden hat. Konkret geht es um zwei Äußerungen. Es klagen Herr Schrempp, damals Vorstandvorsitzender als Kläger zu 2. und Daimler Chrysler als Klägerin zu 1. gegen die Äußerungen von Herrn Jürgen Grässlin: Ich glaube nicht, dass der Rücktritt freiwillig war. Er musste zurücktreten. Es lag daran, dass die Geschäfte nicht so sauber waren.</p>
<p>Zunächst zur örtlichen Zuständigkeit: Es gibt den § 513, Abs. 2 der ZPO:</p>
<p>ZPO § 513 Berufungsgründe</p>
<p>(1)<br />
(2) Die Berufung kann nicht darauf gestützt werden, dass das Gericht des ersten Rechtszuges seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen hat.</p>
<p>dann noch § 10 ZPO:</p>
<p>ZPO § 10 Berufungsgründe</p>
<p>weggefallen</p>
<p>Alte Fassung ZPO § 10</p>
<p>Das Urteil eines Landgerichts kann nicht aus dem Grunde angefochten werden, weil die Zuständigkeit des Amtsgerichts begründet gewesen sei.</p>
<p>RS: Weshalb verweist Frau Dr. Raben auf einen nicht mehr gültigen Paragrafen?<br />
Ich erinnere mich in diesem Zusammenhang an meine Haft in der Dresdner Stasi-UHA 1984-1985.<br />
Weil ich der Stasi-Untersuchungsbehörde nicht vertraute, habe ich verlangt, meine Beschwerde beim Gericht zu Protokoll abgeben zu dürfen. So korrekt waren die Stasi-Leute: sie fuhren mich zum Bezirks-Richter, welcher mir das DDR-Strafgesetzbuch vorlegt als Grundlage für meine Beschwerde.<br />
Zurückgekehrt in meine Zelle, in der ich das Strafgesetzbuch ebenfalls hatte, stellte ich nach einem Vergleich fest, dass der gute DDR-Richter mir die alten nicht mehr gültigen und wesentlich anderen Paragrafen vorlegte (veraltetes StGB). Hatte natürlich keine Folgen für das Strafverfahren, denn das Urteil -  6 Jahre Zuchthaus - stand unabhängig von den Paragrafen fest. Ist in Deutschland Heute natürlich anders. Urteile stehen keinesfalls vorher fest. Mit Richtern und Richterinnen kann man diskutieren. diese lassen sich gern überzeugen. Wir leben ja im Rechtsstaat und in keiner rechtlosen Diktatur.</p>
<p>Die Vorsitzende: Aus den Paragrafen folgt, dass die Zuständigkeit in der zweiten Instanz gar nicht geprüft wird. Allerdings ist die freie Wahl der Zuständigkeit gängige Gerichtspraxis. Hier geht es um das Äußerungsrecht. Natürlich hat man das Recht auf freie Meinungsäußerung, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Das Landgericht hat die beiden Äußerungen als Meinungsäußerungen bewertet. Wir sehen die ersten Äußerung "... freiwillig ..." als eine Tatsachenbehauptung an. "Ich glaube nicht", macht eine Äußerung nicht zu einer Meinungsäußerung. Es wird behauptet, er hat nicht aus freien Stücken entschieden. es kommt aber nicht darauf an. Auch wenn es eine Meinungsäußerung wäre, müssen handfeste Tatsachen dargelegt werden. Wir haben hier einen überraschenden Fakt: keinerlei Öffentlichkeit, keine Abfindung. Welche Rückschlüsse können daraus gezogen werden? Es reicht nicht aus. Man kann den gegenteiligen Rückschluss ziehen: hat keine Abfindung erhalten, weil er freiwillig ging.</p>
<p>Im Saal wird laut gelacht.</p>
<p>Die Vorsitzende: Sie haben als Kläger bestritten, dass Herr Schrempp unfreiwillig gegangen ist. Es beschneidet die Ehre. Sie [der Beklagte] müssen dartun. Das haben Sie nicht getan.</p>
<p>Schwieriger ist es bei der zweiten Frage. Was sind unsaubere Geschäfte? Das ist eine Bewertung. Es ist jedenfalls eine Meinungsäußerung. Aber wieder ... . Beide Seiten haben uns eine Fülle von Zitaten aus verschiedenen Zeitungen vorgelegt. So, aus der Bild, der Süddeutschen Zeitung. Auch von der Staatsanwaltschaft Stuttgart.</p>
<p>In beiden Zeitungsartikeln finden wir nicht, dass Herr Schrempp Tarnfirmen gegründet hat, und dass von Herrn Schrempp ... . Es müssten mal Fakten genannt werden, die das belegen. Man kann Kritik über an Herrn Schrempp seiner Unternehmensführung. Es geht nicht um Kritik an sich. "Nicht sauber" spricht entweder für "illegal oder "anrüchig". Deswegen ist er aus der Firma rausgeschmissen worden. Es geht nicht darum, dass im Unternehmen etwas schief, ganz schlimm, ganz schief gegangen ist. Hier geht es um etwas Kriminelles. Diese unsauberen Zeitungsartikel kann man nehmen, aber "unsauberes" finden wir nicht. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt gegen 17 Vertriebsleiter wegen Umsatzsteuer-Betrug. Aber was hat das mit Herrn Schrempp zu tun? Beim Arbeitsgericht Stuttgart läuft ein arbeitsgerichtliches Verfahren. Amerikanische Börsenaufsicht, Offshore, Siegel-Artikel ist alles interessant. Aber was hat das alles mit Herrn Schrempp zu tun, dass er unsauber gearbeitet hat? Dann haben wir noch den Fokus-Redakteur S. Geschrieben wird, dass zu den Zeiten von Schrempp unrichtig gehandelt wurde, aber nichts Konkretes. Schadensersatzforderungen ans Unternehmen. Graumarktgeschäfte. Wir haben die Eidesstattliche Erklärung von Herrn Fin. Hat hier keinerlei Beweiskraft. Er schreibt, Schrempp habe von Graumarktgeschäften gewusst.</p>
<p>Klägeranwalt Dr. Christian Schertz ungeduldig: Wir bestreiten. Wendet sich ans Publikum: Hören Sie auf.</p>
<p>Grässlinanwalt Herr Holger Rothbauer: Haben Zeugen beantragt.</p>
<p>Die Vorsitzende: Haben von Allem gewusst. Von allen 100.000 Verkäufen. Von welchen konkret, ist nicht dargelegt. Herr Schrempp kann nicht von allen 100.000 Verkäufen gewusst haben.</p>
<p>Klägeranwalt Dr. Christian Schertz unterbricht die Vorsitzende: Es müssen Geschäfte sein, die er geregelt hat.</p>
<p>Grässlinanwalt Herr Holger Rothbauer: Ist jetzt Herr Schertz dran? Ich habe zugehört. habe Berufung eingelegt. Möchte als erster sprechen.</p>
<p>Die Vorsitzende: So dass wir eindeutig im Moment feststellen müssen, dass kein faktisches ... vorliegt. Nun sagt die Äußerung, er habe unsaubere Geschäfte getan. Er muss sich erhebliche Kritik gefallen lassen, aber nicht unsaubere, menschenunwürdige Vorwürfe.</p>
<p>Murren und Bemerkungen im Publikum.</p>
<p>Klägeranwalt Dr. Christian Schertz zum Publikum gewandt: Können Sie aufhören, ständig dazwischen zu sprechen.</p>
<p>Aus dem Publikum: Sie reden ja auch ständig dazwischen.</p>
<p>Klägeranwalt Dr. Christian Schertz: Ich bin Prozessbeteiligter, ich darf das.</p>
<p>Die Vorsitzende unbeeindruckt: Es ist kein unsauberes Geschäft auf der Oberfläche. Ob es solche gegeben hat, ist eine andere Sache. Sie sind kein Journalist. Ein Laie muss nicht so recherchieren, wie ein Journalist. Der Laie hat keine Redaktion im Hintergrund. Vieles ist im Unternehmen nicht gut gelaufen. Es sei, Sie [Herr Grässlin] werden noch substantiiert vortragen können..</p>
<p>Klägeranwalt Dr. Christian Schertz unterbricht.</p>
<p>Grässlinanwalt Herr Holger Rothbauer: Bitte Sie, Herr Schertz mich ausreden zu lassen. Es dauert eine Weile.</p>
<p>Klägeranwalt Dr. Christian Schertz rückt die Stühle und setzt sich.</p>
<p>Grässlinanwalt Herr Holger Rothbauer: Hamburg ist auch eine andere ... .  Die Sache hat nichts mit Hamburg zu tun. Die Kollegen sagten, viel Spaß in Karlsruhe. Ich sagte, fahre nach Hamburg. Niemand hat einen Bezug zu Hamburg, weder Herr Schertz, noch Herr Schrempp, auch nicht Herr Grässlin und ich als Anwalt ebenfalls nicht. Da darf mal das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Ist ganz klar. Ist schon interessant. Die Aufsplittung der Klage in Kläger zu 1. und Kläger zu 2.  Sie tun so, als ob der Kläger zu 1 [Daimler Chrysler] auf Privatrecht klagen kann. Weshalb? Es ist ein Unternehmen. Die Kritik basiert auf der Funktion von Herrn Schrempp als Vorstandsvorsitzender. Sie machen diesen Sprung, den ich nicht mitmachen will. Finanziert ... .  Wer hat gesagt Chrysler ist übernommen worden? Es entstand ein Schadensersatz von 300 Millionen. 178 Millionen hat die Versicherung übernommen, den Rest die Aktionäre. Ist das keine Geschichte, die Herr Schrempp zu verantworten hat?</p>
<p>Sie können nicht verlangen, dass Herr Schrempp jede KfZ - Nummer, auch die roten kennt und selbst regelt. Herr Schrempp ist kein ... . Das ist Hamburger Methode, dass man von der Meinungsfreiheit weggeht. Sie verlangen Tatsachen. Es handelt sich um Meinungsäußerungen. Wir haben das Gesamte, den Großteil der Passagen, der nicht angegriffen wurde. Auch im Fall Wenger ... .</p>
<p>Es war ein überragendes Ereignis, und die Medien wenden sich an den Fachmann, Herrn Grässlin. Er war der einzige Biograph von Herrn Schrempp. Es gab keinen Dank für Schrempp beim Abgang. Es gab eine sechsstellige Buße. Das hat der Aufsichtsrat zu vertreten, nicht Herr Schrempp. Herr Grässlin sagte, ich kenne diesen nicht, kann nur mutmaßen. Wenn er Herrn Schrempp beleidigen wollte, da gibt es ganz andere Dinge. Da kriegt jemand ein Mikrophon und sagt, weiß  nicht, kann nur mutmaßen. Drei Monate davor hat er gekämpft um die Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2008. Darüber darf man sich als Bürger äußern. Dann verlangen Sie Anknüpfungstatsachen. Die "Kammer des Schreckens", soviel zum  Landgericht Hamburg.  Wir werden bis zum Bundesverfassungsgericht gehen.</p>
<p>Sind die mir nicht ..., nicht so saubere Geschäfte ... . Kann man nicht mal nach Stolpe verbieten. Kann an dieser Begrifflichkeit keine Ehrverletzung finden.</p>
<p>Ackermann vertreibt Schrempp. Die Deutsche Bank zwingt Schrempp. Ich weiß, das gilt nicht. Man kann sich äußern. Aber man muss sich orientieren können. Da finde ich einen Anwalt, einen prominenten Anwalt. Das ist ein Missbrauch der Justiz. Ich sehe auch nicht ansatzweise, Sie [Frau Dr. Raben] zu überzeugen. Hier wird die Meinungsfreiheit als Grundrecht [beseitigt]. Es gibt Entscheidungen, wie das Gut der Meinungsfreiheit zum Grundrecht des Persönlichkeitsrechts zu sehen ist.</p>
<p>... rot ... wusste dass man in Taiwan ... . Im eigenen  Geschäftsbereich wird von Graumarktwirtschaft gesprochen. Ist nicht sein Job, ein Fahrzeug nach Taiwan zu schicken. OLG Karlsruhe ... . Wie der Gesundheitsminister, nimmt die Patienten als Geiselnehmer ... . Habe kein Verständnis ... nicht ein Versuch.</p>
<p>Der Beklagte sagte, ich weiß es nicht, kann nur vermuten.</p>
<p>Die Vorsitzende: Karlsruhe hat sich mit der Aktivlegitimation beschäftigt.</p>
<p>Grässlinanwalt Herr Holger Rothbauer: Mit dem Interview in der Financial Times hat er einen Schaden verursacht. Durfte dann keine Interviews mehr geben.</p>
<p>Die Vorsitzende: Interview ist kein unsauberes Geschäft.</p>
<p>Grässlinanwalt Herr Holger Rothbauer: Vorteil der Juristen. Definieren, was ein Geschäft ist. Geschäft ist nicht Vertragsfreiheit.<br />
Entscheidet das Gericht gegen uns, beantrage ich die Revision.</p>
<p>Die Vorsitzende: Dritte. Haben verhandelt. Die Äußerung ein bisschen verändern.</p>
<p>Klägeranwalt Dr. Christian Schertz: Darf ich mal auch. Es geht um eine ganz konkrete Äußerung. Nun finden Sie Herrn Schrempp als schlechten Unternehmer. Wenn er sagt, ... .</p>
<p>Herr Jürgen Grässlin: Bleiben Sie bei der Wahrheit.</p>
<p>Klägeranwalt Dr. Christian Schertz: Grässlin ist Journalist. Veröffentlicht Bücher über meine Mandantschaft. Bin der Meinung, es ist eine Tatsachenbehauptung. Wenn er nicht freiwillig zurückgetreten ist, dann wurde er gedrängt. Er ist nicht gedrängt worden. Habe Zeugnis seiner Ehefrau angeboten. Auch ein Unternehmen hat das Recht, dass nicht über das Unternehmen berichtet wird. Auch bei der zweiten Äußerung handelt es sich um eine Tatsachenbehauptung. Auch hier müssten konkrete Tatsachen genannt werden, Geschäfte, die Herr Schrempp geregelt hat. Es muss [an Hand] der eigenen Tätigkeiten von Herrn Schrempp bewiesen werden.</p>
<p>RS: Wenn in einem Unternehmen gegen fast 200 Vertriebsmanager ermittelt wird, dann ist deren Tätigkeit durch die Tätigkeit des Vorstandes geregelt. Die Reglung kann im Nichtwissen, im Nichthinschauen bestehen. So arbeitet das Führungsmanagement. Es regelt die Filter für die Information, welche bis zu ihm durchdringen. Die Einsetzung bzw. Duldung von unmittelbar Untergebenen, welche mich faktisch oder nicht informieren, ist doch eine Regelung. Möchten das die Querulanten nicht verstehen?</p>
<p>Klägeranwalt Dr. Christian Schertz: Bitte den Senat, auf folgendes Rücksicht zu nehmen: Zwei Jahre wurde nichts vorgetragen. Im Kontext zu 1, Rücktritt erfolgte nicht freiwillig. Wir sagen, stimmt nicht. Beklagte sagt, dass er bedrängt wird, muss damit zusammen hängen, dass die Geschäfte nicht immer so sauber waren. Wenn Schrempp sagt, bin freiwillig zurückgetreten ... . Begründet. Diese Begründung [gilt] einzig und allein für Ziffer 1. Da er nicht bedrängt wurde. Dann heißt es, dass muss damit zusammen- hängen, dass er saubere Geschäfte machte. Man muss hier den Kontext sehen. Es ist das 1x1 des Äußerungsrechts. Muss das aber nicht tun. Grässlin konnte in zwei Jahren nichts bringen. Beantrage, die Revision nicht zuzulassen. Das ist die Rechtsprechung in den letzten 50 Jahren. Man kann an dieser Formulierung schrauben, bis sie zulässig ist. Ist nicht unsere Aufgabe. Grässlin kann sich beraten lassen. ... Wenn er dann deswegen zurückgetreten ist, weil er die Geschäfte selbst geregelt hat. Herr Grässlin mag das nicht verstehen. Spricht von politischer Justiz. Wir sind oft auf der Seite von Mandanten, die sich kritisch äußern. ... schlechter Unternehmer. Geschäfte, die nicht sinnvoll waren, die moralisch verwerflich waren, wäre alles zulässig. Sich nicht beeindrucken lassen von der Uneinsicht des Kollegen.</p>
<p>Zum Artikel "Kammer des Schreckens" im Focus möchte ich nicht was sagen. Auch Berlin wird als Zensurkammer bezeichnet. Ganz Deutschland kann es nicht begreifen. Die Kammer hat es punktgenau ... . Werden auch in Karlsruhe das so sehen, weil das das ist, was 50 Jahre die deutschen Gerichte so sehen.</p>
<p>Herr Jürgen Grässlin: Möchte zu den Umständen des Interviews etwas sagen. Journalisten erfahren, dass Schrempp bis zum, 31.12.2005 ohne Abfindung, ohne Dank zurücktritt. Da ich Herrn Schrempp sehr gut kenne und wusste, dass sein Vertrag bis zum 31.12.2008 verlängert werden sollte, trat man an mich heran. Dann kam das Fernsehen. Wurde dann gefragt, was die Gründe seien. Da ich die Gründe nicht kannte, sagte ich, ich muss jetzt mutmaßen. Glaube, dass der Rücktritt nicht freiwillig war, dass er dazu gedrängt wurde, dass seine Geschäfte nicht sauber waren.  Wenn ich Herrn Schrempp beleidigen wollte, hätte ich es machen können, bestimmt nicht definitiv falsch.</p>
<p>Wenn man mir nun sagt, da muss es Anknüpfungstatsachen geben ... . Er klagt aber ... . Herr Schrempp war an MSG (?) als in Südafrika die Apartheid herrschte. Die USA klagen gegen Daimler Chrysler, wo Schrempp Vorstandsvorsitzender war. Er gab Interviews und hat ganz offen geprahlt, dass er Chrysler zu einer Abteilung macht. Das wäre eine unsaubere Geschichte. Es gibt saubere und nicht saubere Geschichten. Er hat ein Interview gegeben und wurde zurück gepfiffen. Viele Aktionäre haben wegen Graumarkt-Geschäften ... . Die EU stellt fest, dass die Graumarktgeschäfte von Daimler Chrysler nicht zugelassen werden.</p>
<p>Freue mich auf den Tag, wo wir uns, Herr Schertz in zehn Tagen wieder treffen. Sind die 9,8 Millionen ... schon bezahlt?</p>
<p>Klägeranwalt Dr. Christian Schertz unterbricht. Herr Grässlin möchte weiter sprechen. Im Publikum leises Lachen.</p>
<p>Klägeranwalt Dr. Christian Schertz: Wenn Sie mich direkt ansprechen, habe ich das Recht zu antworten.</p>
<p>Die Vorsitzende: Lassen Sie Herrn Grässlin aussprechen.</p>
<p>Klägeranwalt Dr. Christian Schertz: Ich werde gerne ...</p>
<p>Herr Jürgen Grässlin: Es war ein persönlich initiiertes Interview. Über die Graumarkt-Geschäfte war er persönlich informiert. Hätte die Notbremse ziehen können. Das sind keine Mutmaßungen, das sind Tatsachen. Wir sprechen nicht von der Bildzeitung. Wir sprechen von dem Geschäftsbericht der Deutschen Bank. Die Amerikaner ermitteln gegen Daimler Chrysler und Herrn Schrempp. Ein anderer sagt, ein Haftbefehl gegen Schrempp ist nicht ausgeschlossen. Vermutlich muss Daimler Chrysler 600 Millionen zahlen. Man kann immer sagen, war nicht informiert. Ich habe den Eindruck, Herr Schrempp war nicht Vorstandsvorsitzender. ... Hat uns, die Aktionäre nicht informiert. ... Das ist nicht passiert. Hier hat Herr Schrempp unsauber gehandelt. ... müssen Gerichte entscheiden. Es ist eine Meinungsäußerung. Wir werden uns wieder treffen. Aus dieser Meinungsäußerung können Sie schwer eine Tatsachenbehauptung machen. Bei Meinungsäußerung muss ich nicht beweisen. Muss nur die Anknüpfungspunkte nennen. Sie haben das Landgericht Köln angegeben. Das Landgericht Köln hat gesagt, es ist eine Meinungsäußerung. Auch das Landgericht München.</p>
<p>Klägeranwalt Dr. Christian Schertz dazwischen: Ist falsch.</p>
<p>Herr Jürgen Grässlin: Sie haben sich nach Hamburg nicht zufällig gewandt. Ich kommen zum Ergebnis, dass die "Kammer des Schreckens" nicht umsonst so heißt. Hoffe nicht, dass es die "Oberkammer des Schreckens" geben wird, weil ich davon ausgehe, dass Karlstruhe die Entscheidungen kippt.</p>
<p>Klägeranwalt Dr. Christian Schertz unterbricht: Kammer Berlin. Habe da genau dieselben Entscheidungen erhalten wie hier.</p>
<p>Die Vorsitzende: Wir können uns die Prozesse nicht aussuchen. Wir sind verpflichtet, ... .</p>
<p>Klägeranwalt Dr. Christian Schertz: Wir gehen nicht davon aus, dass wir Hamburg speziell wählen, weil ... .</p>
<p>Grässlinanwalt Herr Holger Rothbauer: Warum haben Sie Hamburg gewählt?</p>
<p>Klägeranwalt Dr. Christian Schertz antwortet ausweichend: Es geht hier konkret um diese Formulierungen. Der Rücktritt war freiwillig. Zu 2. Auch unwahr, weil es die Begründung für 1. war. Als bekannt wird, dass Schrempp zurücktritt, hat ... das dargelegt.</p>
<p>Herr Jürgen Grässlin: Ist unwahr.</p>
<p>Klägeranwalt Dr. Christian Schertz: Graumarktgeschäfte. Schrempp hat bestritten, diese zu kennen. Als diese bekannt wurden, hat er sofort unterbunden. Wenn er sich im Interview geäußert hat ... , die er geregelt hat, ... gedroht wurde, zurück zu treten. Sie haben eine unzulässige Formulierung gewählt. Lassen Sie sich vorher beraten.</p>
<p>Grässlinanwalt Herr Holger Rothbauer: Lassen Sie sich vorher beraten? in dieser Situation kann man sich nicht beraten. Es war ein untypischer Rücktritt bis zum 31.122005. der Vertrag sah den Rücktritt am  31.12.2008 vor. Das ist die konkrete Situation, wo die Gegenseite die Ursache darstellt. Kann doch nicht sagen, rennen Sie zum Herrn Schertz und fragen Sie, was Sie dazu sagen dürfen. Wenn der Konzern nichts gesagt hat, dann kann ich auch nichts dazu sagen? Soweit sind wir noch nicht.</p>
<p>Die Vorsitzende: Es geht darum, dass Ehrverletzung widerrechtlich ist. Das macht er schuldhaft. Dann wäre das Nahe liegend zu sagen, ich werde das nicht wiederholen. Wir richten NUR um die eine Formulierung, die in  Rede steht.</p>
<p>Aus dem Publikum: Es geht um die Meinungsfreiheit.</p>
<p>Herr Jürgen Grässlin: Ich habe dafür ausreichend viele Anknüpfungspunkte.</p>
<p>Klägeranwalt Dr. Christian Schertz redet dazwischen.</p>
<p>Die Vorsitzende verwirrt: Bitte, Herr Schertz. Jetzt wissen wir nicht, wo wir waren. Gut. Es geht uns darum, soll ich mich bei Herrn Schertz beraten?</p>
<p>Herr Jürgen Grässlin: Was wollen Sie von mir?</p>
<p>Klägeranwalt Dr. Christian Schertz: Wieso er meint, ... .</p>
<p>Die Vorsitzende: Wenn Sie ihn aussprechen lassen würden.</p>
<p>Herr Jürgen Grässlin: ... . Für Außenstehende war das überraschend. Das andere ist, es ist so zu sagen ein Tatsachenbericht und erst in zweiter Linie eine Meinungsäußerung. Dann sagt mein juristischer Verstand, dass ich Ankündigungen persönlich geben muss. Habe gemeint, der Konzern musste ... sich wegen einer persönlichen ... ,. Habe gesagt, unsauber, nicht illegal. Jetzt verlangen Sie [Frau Raben] dass ich sage, illegal. Herr Schrempp ist verurteilt worden.</p>
<p>Klägeranwalt Dr. Christian Schertz: Stimmt nicht. Sie haben einen Eindruck ... .</p>
<p>Die Vorsitzende: Herr Schertz, ich leite die Verhandlung. Auf diese halbe Stunde kommt es nicht an.</p>
<p>Herr Jürgen Grässlin: Ich achte das Grundgesetz, weil ... die Bürger sich sagen, hier läuft wieder was schief. Kann ein Buch schreiben. Dann Interview. Sagte, muss mutmaßen, dass es so ist, auf Grundlage von Tatsachen. Herr Schrempp hat ..., zwei Beurteilungen. Das Interview, was er gegeben hat, war das teuerste. Wenn das nicht reicht, dann hat Hamburg den Boden der Meinungsfreiheit verlassen.</p>
<p>Die Vorsitzende: Wollen wir Anträge stellen. Die Formulierungen, siehe die eingereichten Anträge.</p>
<p>Klägeranwalt Dr. Christian Schertz: Entscheiden Sie hier.</p>
<p>Die Vorsitzende: Wir überlegen noch.</p>
<p>Grässlinanwalt Herr Holger Rothbauer: Stellen Antrag auf Zulassung der Revision, wenn die Berufung zurückgewiesen wird. Wollen auf den Schriftsatz erwidern</p>
<p>Die Vorsitzende: Wir wollen in vier Wochen verkünden. Schriftsatzfrist zwei Wochen.</p>
<p>Der Termin zur  Verkündung einer Entscheidung erfolgt am 18.12.07 um 10:00 Uhr. Der Wert der Berufung wird festgelegt auf 60.000,00 Euro.</p>
<p>Ist dann hier beendet. (<a href="http://www.buskeismus.de/berichte/bericht_071120_hansolg_graesslin.htm">Quelle</a>)</p>
]]></content:encoded>
</item>

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