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	<title>gegen-mobbing &amp;laquo; WordPress.com Tag Feed</title>
	<link>http://wordpress.com/tag/gegen-mobbing/</link>
	<description>Feed of posts on WordPress.com tagged "gegen-mobbing"</description>
	<pubDate>Sun, 07 Sep 2008 19:41:06 +0000</pubDate>

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<title><![CDATA[Cyber-Mobbing - nicht nur Lehrer und Schueler betroffen!]]></title>
<link>http://kdm13.wordpress.com/?p=183</link>
<pubDate>Tue, 27 May 2008 06:30:39 +0000</pubDate>
<dc:creator>MobbingRecht&#38;Politik</dc:creator>
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<description><![CDATA[Cyber Mobbing &amp; Beleidigungen durch angebliche mobbing-gegner (Detlev Lengsfeld &amp; Sich. Ing.]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Cyber Mobbing &#38; Beleidigungen durch angebliche mobbing-gegner (Detlev Lengsfeld &#38; Sich. Ing. Jörg Hensel)</strong></p>
<p><strong>BAKI-SCHULE/Bürgerinitiative in Bremen fordert Detlev Lengsfeld und Sich.Ing.Jörg Hensel auf, Beleidigungen und Üble Nachrede zu unterlassen und diese zu Löschen!</strong></p>
<blockquote><p>Bei Google bin ich heute auf die Ausführungen von Herrn Hensel gestoßen, die m.E. bedenklich sind, zumal sie den Grundsätzen der Bundesarbeitsgemeinschaft gegen Mobbing ( BAM )nicht entsprechen.</p>
<p>Ich schlage vor, die Ausführungen zu löschen - <strong>auch andere Ausführungen in ähnlicher Darstellungsweise, auch andere Personen betreffend </strong>- in Erinnerung an die Bitte von Herrn Dr. Peter Wickler, der Initiative gegen Mobbing keinen Bärendienst zu erweisen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Erich K.H. Kalkus, <a href="http://www.bakischule.de" target="_blank">BAKI-SCHULE </a></p></blockquote>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Gegen Mobbing angehen – Empfehlungen für Krankenhäuser ]]></title>
<link>http://kdm13.wordpress.com/?p=177</link>
<pubDate>Fri, 16 May 2008 14:02:23 +0000</pubDate>
<dc:creator>MobbingRecht&#38;Politik</dc:creator>
<guid>http://kdm13.wordpress.com/?p=177</guid>
<description><![CDATA[Mobbing ist im Gesundheitswesen immer weiter verbreitet. In einem Pilotprojekt hat die Berufsgenosse]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Mobbing ist im Gesundheitswesen immer weiter verbreitet. In einem Pilotprojekt hat die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Strategien zur Prävention von Mobbing speziell für Krankenhäuser erprobt. </strong><br />
In der Chirurgie hat der Chefarzt gewechselt. Der bisherige Oberarzt Dr. Meyer kommt mit dem neuen Chef nicht klar; dieser macht keinen Hehl daraus, dass er die Stelle lieber mit einem jüngeren Kollegen seiner Wahl besetzen würde. Oberarzt Dr. Meyer gerät immer häufiger in die Kritik; der neue Chefarzt lässt keine Gelegenheit aus, Dr. Meyers fachliche Kompetenz in Frage zu stellen. Der Oberarzt wird verstärkt zu einfachen Routineoperationen eingeteilt. Nach einem halben Jahr darf er gar nicht mehr operieren. Er arbeitet jetzt in der Notaufnahme. Dr. Meyer beschwert sich bei der Ärztekammer über die seiner Meinung nach unfaire Behandlung. </p>
<p>Mobbing stellt ein zunehmendes Problem in Einrichtungen des Gesundheitswesens dar. Die Ergebnisse des 2002 veröffentlichten »Mobbing-Reports« der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) belegen, dass in Gesundheitsberufen ein 1,6-fach erhöhtes Mobbing-Risiko besteht. Im Durchschnitt aller Berufe ist jeder Neunte mindestens einmal in seinem Arbeitsleben von Mobbing betroffen. </p>
<p>Mobbing macht krank – und verursacht so hohe Kosten für den Betrieb. Im »Mobbing-Report« berichteten etwa 86 Prozent der Befragten mit Mobbing-Erfahrungen über psychische und physische Beeinträchtigungen wie Schlafstörungen, Depressionen oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Knapp 44 Prozent der von Mobbing Betroffenen wurden arbeitsunfähig; etwa die Hälfte davon war mehr als sechs Wochen lang krank. </p>
<p>Um die Gesundheit der Beschäftigten zu schonen und betriebliche Kosten zu senken, ist es wichtig, Arbeitsplatzkonflikte frühzeitig zu erkennen und so zu bearbeiten, dass Mobbing erst gar nicht entstehen kann. In einem gemeinsamen Pilotprojekt mit drei Kliniken haben die BGW und die Ärztekammer Nordrhein mögliche Wege des Konfliktmanagements und der Prävention von Mobbing in Krankenhäusern erprobt. Daraus ist eine Handlungsempfehlung für Kliniken entstanden, die konkrete Hilfestellung zur Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von betrieblichen Maßnahmen gibt. </p>
<p><strong>Mobbing ist nur die Spitze des Eisbergs </strong></p>
<p>Mobbing-Handlungen passieren nicht aus heiterem Himmel. Bevor es zu Mobbing kommt, liegt im Betrieb schon längere Zeit einiges im Argen. Es herrscht ein Klima der Konfliktvermeidung, der Angst vor negativer Veränderung, des schlechten Vorgesetztenverhaltens und der unklaren Arbeitsabläufe. Dieser »Nährboden« hat insgesamt sehr ungünstige Auswirkungen auf den Betrieb – und Mobbing ist dabei nur die Spitze des Eisbergs, das Problem beginnt schon viel früher.  </p>
<p>Eine sinnvolle Prävention muss ansetzen, lange bevor Mobbing überhaupt entsteht. Es muss gelingen, ein Betriebsklima zu schaffen, in dem Konflikte gelöst werden und sich Mitarbeiter akzeptiert und wertgeschätzt fühlen. Die eigentliche Mobbing-Prävention besteht also darin, eine Konfliktlösungs-Kultur im Unternehmen aufzubauen. Tipps dazu liefert die neu entwickelte Handlungsempfehlung der BGW für Krankenhäuser.<br />
<strong>Mobbing zum Thema machen - <a href="http://www.bgw-online.de/internet/generator/Inhalt/OnlineInhalt/BGW-Mitteilung/2007/1-2007/Artikel/Praevention/Mobbing__Empfehlung__f__Krankenhaeuser.html" target="_blank">weiterlesen (BGW) </a></strong><br />
Interessierte Kliniken können dort die Handlungsempfehlung <strong>»Konfliktmanagement und Mobbingprävention« </strong>(TP-KmMo4U) bestellen oder herunterladen. Autor(en): Pamela Ostendorf/BGW-Mitteilungen - Ausgabe 1/2007</p>
<p>***</p>
<p><a href="http://www.mobbing-rechtshilfe.de/" target="_blank">Professionelle Mobbing-Beratung und Hilfe</a></p>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Europäisches Parlament hat Mediationsrichtlinie angenommen]]></title>
<link>http://kdm13.wordpress.com/?p=170</link>
<pubDate>Sat, 03 May 2008 04:57:40 +0000</pubDate>
<dc:creator>MobbingRecht&#38;Politik</dc:creator>
<guid>http://kdm13.wordpress.com/?p=170</guid>
<description><![CDATA[Europäisches Parlament hat Mediationsrichtlinie angenommen
Brüssel, den 23. April 2008 - IP/08/628]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Europäisches Parlament hat Mediationsrichtlinie angenommen</strong></p>
<p>Brüssel, den 23. April 2008 - IP/08/628<br />
<strong>Mediation in Zivil- und Handelssachen gewinnt an Bedeutung</strong></p>
<p><strong><em>Die Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen wurde heute förmlich angenommen. Ziel der Richtlinie ist es, aktiv den Einsatz der Mediation zu fördern und für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Mediation und Gerichtsverfahren zu sorgen, um auf diese Weise den Zugang zur alternativen Streitbeilegung bei grenzübergreifenden Fällen zu erleichtern und die gütliche Beilegung von Streitigkeiten zu unterstützen. Der Richtlinie ging das Grünbuch der Kommission von 2002 zur alternativen Streitbeilegung voraus. Eine weitere Folgemaßnahme des Grünbuchs ist der Europäische Verhaltenskodex für Mediatoren vom Juli 2004, der von einer Stakeholder-Gruppe mit Unterstützung der Kommission ausgearbeitet wurde.</em></strong></p>
<p><em>Vizepräsident Jacques Barrot begrüßte die Annahme der Richtlinie mit folgenden Worten: „Mit dieser Richtlinie wird der politischen Vorgabe entsprochen, die der Europäische Rat im Oktober 1999 auf seiner Tagung in Tampere beschlossen hatte. Damals rief der Rat die Mitgliedstaaten mit Blick auf einen besseren Zugang zum Recht in Europa dazu auf, alternative außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren zu schaffen. Mithilfe der Mediation lassen sich Streitigkeiten in Zivil- und Handelssachen kostengünstig und rasch in einem außergerichtlichen Verfahren, das auf die Bedürfnisse der Parteien zugeschnitten ist, beilegen. Bei Vereinbarungen, die aus einer Mediation hervorgehen, ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass sie freiwillig befolgt werden und ein wohlwollendes, zukunftsfähiges Verhältnis zwischen den Parteien gewahrt wird.“ </em><br />
Die Kommission hatte die Richtlinie im Oktober 2004 vorgeschlagen (IP/04/1288). Die Richtlinie bietet Bürgern und Unternehmen in der EU einen echten Vorteil, indem sie die rechtlichen Garantien des Mediationsverfahrens stärkt und die Inanspruchnahme der Mediation auf diese Weise erleichtert. Sie sieht im Wesentlichen Folgendes vor:</p>
<p>- Entwicklung von freiwilligen Verhaltenskodizes und deren Einhaltung zu fördern sowie andere wirksame Verfahren zur Qualitätskontrolle für die Erbringung von Mediationsdiensten einzuführen. </p>
<p>- Jeder Richter in der Europäischen Gemeinschaft kann den Parteien jederzeit im Verfahren die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung zur Mediation nahelegen und sie, wenn er dies für angebracht hält, auffordern, ein Mediationsverfahren in Anspruch zu nehmen. </p>
<p>- Die Parteien können eine gerichtliche Bestätigung oder notarielle Beurkundung ihrer im Wege der Mediation geschlossenen Vereinbarung veranlassen und damit deren Vollstreckbarkeit in den Mitgliedstaaten nach geltendem Gemeinschaftsrecht sicherstellen. Die Vereinbarung erhält auf diese Weise eine dem Urteil vergleichbare Rechtskraft. </p>
<p>- Die Richtlinie wahrt die Vertraulichkeit der Mediation und sorgt dafür, dass nach einem Scheitern der Mediation in einem anschließenden Gerichtsverfahren Informationen oder Aussagen einer Partei, die aus dem Mediationsverfahren stammen, nicht gegen diese Partei verwendet werden dürfen. Diese Bestimmung ist ausschlaggebend, um das Vertrauen der Parteien zu gewinnen und sie zu ermutigen, die Mediation in Anspruch zu nehmen. In die gleiche Richtung zielt die Bestimmung, dass der Mediator nicht gezwungen werden kann, in einem späteren Gerichtsverfahren zwischen den Parteien zu dem Mediationsverfahren auszusagen. </p>
<p>- Die Richtlinie sorgt dafür, dass <strong>Verjährungsfristen </strong>der Einleitung eines Gerichtsverfahrens nach erfolgloser Mediation nicht entgegenstehen. <strong>Der Rechtsweg steht den Parteien somit auch nach einem gescheiterten Mediationsversuch weiterhin offen.</strong></p>
<p><strong>Die Mitgliedstaaten haben jetzt 36 Monate Zeit, um die neuen Bestimmungen in innerstaatliches Recht umzusetzen.</strong></p>
<p>Quelle: <a href="http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/08/628&#38;format=HTML&#38;aged=0&#38;language=DE&#38;guiLanguage=en" target="_blank">Europäische Union</a></p>
<p>****</p>
<p><a href="http://www.mobbing-web.de/html/antidiskriminierung_und_arbeit.html" target="_blank">EU- Informationen zur Antidiskriminierung</a></p>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Hohe Hürden für Mobbingopfer oder die Beantwortung der Frage, wann Weisungen des Arbeitgebers Mobbing sind]]></title>
<link>http://kdm13.wordpress.com/?p=166</link>
<pubDate>Fri, 25 Apr 2008 17:56:44 +0000</pubDate>
<dc:creator>MobbingRecht&#38;Politik</dc:creator>
<guid>http://kdm13.wordpress.com/?p=166</guid>
<description><![CDATA[Eine Besprechung des Berufungsurteils des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein 5 Sa 595/05 von R]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Eine Besprechung des Berufungsurteils des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein 5 Sa 595/05 von Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Sievert, Alsterkamp 26, 20149 Hamburg</strong></p>
<p>1. Das Landesarbeitsgericht Schleswig Holstein hatte sich in seiner vorgenannten Berufungsentscheidung  mit klägerseits geltend gemachten Ansprüchen auf Schmerzensgeld wegen behaupteten Mobbings durch Vorgesetzte zu befassen. Sehr systematisch prüft das Gericht die in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen nach dem Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen. Ausgehend von den für den Kläger in Betracht kommenden Schmerzensgeldansprüchen wegen Verletzung einer Verpflichtung aus dem Arbeitsverhältnis der Parteien, bestimmt das Gericht zunächst die vom Arbeitgeber möglicherweise verletzenden Pflichten. Zutreffend führt es hierzu aus, dass den beklagten Arbeitgeber als vertragliche Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis die Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer trifft. Diese sei vom Arbeitgeber nur gewahrt, wenn er das ihm zustehende Weisungsrecht gegenüber dem Arbeitnehmer nach billigem Ermessen ausübe, die Arbeitsumgebung menschenwürdig gestalte und Ehre und Gesundheit des Arbeitnehmers wahre und beschütze. Eine Verletzung der vorgenannten Pflichten durch den beklagten Arbeitgeber habe der klagende Arbeitnehmer im konkreten Fall nicht hinreichend konkret dar getan. Es ging dabei um folgenden Sachverhalt:</p>
<p>Der Kläger war 1 Jahr und einen Monat als Verkäufer beim beklagten Einzelhandelsunternehmen tätig. Er arbeitete hierbei hauptsächlich im Video- und DVD-Bereich einer einzigen Filiale. Teilweise übertrug die Beklagte dem Kläger auch alle anderen anfallenden Arbeiten in deren Filiale, wie Warenannahme, Kassentätigkeit und Aufräumarbeiten. Dies geschah, obwohl jeweils noch weitere Mitarbeiter der Beklagten in der betreffenden Filiale anwesend waren. Hinzu kam folgendes: In den Filialen der Beklagten wird im Zweischichtensystem gearbeitet. In Urlaubs- und Krankheitszeiten anderer Mitarbeiter leistete der Kläger Doppelschichten. Der für das Arbeitsverhältnis der Parteien maßgebliche Tarifvertrag sah die 5-Tagewoche vor. In den Urlaubsmonaten Juli und August wies die Beklagte den Kläger an, sechs Tage pro Woche für den Kläger zu arbeiten. Eine vom Kläger im September beantragte Versetzung in eine andere Filiale der Beklagten lehnte diese ab. Nach Feststellung von Kassendifferenzen in der Filiale der Beklagten in Höhe von € 850,00 und € 100,00 wurde der Kläger, wie seine Kollegen auch, zu eben jenen Differenzen befragt. Einen Monat vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses wandte sich der Kläger an den Betriebsrat und beschwerte sich wegen der vorgenannten Vorfälle über das angebliche Mobbing. Nachdem das befristete Arbeitsverhältnis der Parteien durch Fristablauf beendet war, verklagte der Kläger, der behauptete, mobbingbedingt unter Depressionen und Nervenzusammenbrüchen zu leiden ,seine ehemalige Arbeitgeberin auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von € 5.000,00.</p>
<p>2. Das Landesarbeitsgericht wies die Berufung als unbegründet zurück, da der Kläger einzelne Tathandlungen nicht so hinreichend konkret beschrieben  habe, dass die für die Annahme einer Mobbinghandlung erforderliche systematisch diskriminierende Begehungsweise der Beklagten dargelegt sei (hierzu sogleich unter a.). Auch zum etwaigen Verschulden der Beklagten, dass sich auf deren Tathandlungen und die daraus resultierenden Gesundheitsschäden beim Mobbingopfer beziehen muss, habe der Kläger nicht hinreichend substantiiert vorgetragen (hierzu weiter unten unter b.).</p>
<p>a. Die Behauptung einer systematisch diskriminierenden Begehungsweise durch den Arbeitgeber verlange vom Mobbingopfer zunächst die Darlegung von Umständen, die nach dessen Auffassung die Rechtswidrigkeit der Arbeitgeberweisungen begründen. Hierzu reiche es nicht aus, wenn das klagende Mobbingopfer eine Ungleichbehandlung der eigenen Person darlege. Vielmehr erfordere der vom Mobbingopfer zu leistende Vortrag auch eine Darstellung der Vorfälle, wonach sachliche Gründe für die Ungleichbehandlung des Klägers im Verhältnis zu seinen Kollegen ausgeschlossen werden könnten. Im konkreten Fall sah das Landesarbeitsgericht den Vortrag des Klägers bereits deshalb als unsubstantiiert, d. h. nicht hinreichend konkret an, weil als sachlicher Grund für die Doppelschichten und die 6-Tagewoche des Klägers während der Urlaubsmonate Juli und August, ein nicht anders als durch den überobligationsmäßigen Einsatz des Klägers abwendbarer urlaubsbedingter personeller Engpass der Beklagten für deren Weisungen in Betracht kam. Die vom Kläger angeführte Anhörung zum Kassenfehlbestand sei bereits deshalb nicht geeignet den Vorwurf des Mobbings darzulegen, da alle Mitarbeiter angehört wurden. Auch für eine etwaige Rechtswidrigkeit der Verweigerung des Versetzungsverlangens habe der Kläger nichts dargetan.</p>
<p>Eine Systematik in der Verhaltensweise der Beklagten sei überdies vom Mobbingopfer nur dann dargelegt, wenn sich aus dem Vortrag des Mobbingopfers ergebe, dass die gerügten Verhaltensweisen des Mobbers sich über einen Zeitraum von sechs Monaten wöchentlich wiederholten. Dies habe der Kläger indes nicht behauptet,  da er lediglich 17 Handlungen in 13 Monaten darstellte.</p>
<p>Zur Darlegungpflicht des Mobbingopfers gehöre darüber hinaus auch, dass es die Begleitumstände der Weisungen der beklagten Arbeitgeberin mitteile. Nur hierdurch sei es möglich zu ermessen, ob und inwieweit eine rechtswidrige Ungleichbehandlung des klagenden Mobbingopfers gegenüber seinen Kollegen  etwa in Form von unverhältnismäßig vielen Überstunden aus schikanösen Motiven heraus erteilt worden sei. Dies hatte der Kläger ebenfalls völlig versäumt. Allein dadurch, dass allein dem Kläger an bestimmten Tagen von der Beklagten unliebsame Tätigkeiten, wie Putz- und Aufräumarbeiten übertragen wurden, habe das Gericht auch nach dem Vortrag des Klägers noch nicht ermessen können inwieweit dies aus schikanösen Motiven heraus geschah. Hierzu hätte vielmehr gehört, dass der Kläger vorträgt, dass diese Tätigkeiten an jenen Tagen keine Priorität genossen.</p>
<p>b. Auch zum etwaigen Verschulden der Beklagten, dass sich auf deren Tathandlungen und die daraus resultierenden Gesundheitsschäden beim Mobbingopfer beziehen muss, habe der Kläger nicht hinreichend substantiiert vorgetragen. Zum substantiierten Vortrag des Mobbingopfers gehöre auch die Darlegung, als Kläger selbst der eigenen Schadensminderungspflicht genügt zu haben. Diese Schadensminderungspflicht sah das Landesarbeitsgericht nach dem Klägervortrag als verletzt an.</p>
<p>Der Kläger habe nämlich vorgetragen, sich nicht gegen die einzelnen Anweisungen seiner Vorgesetzten bei der Arbeitgeberin selbst beschwert und eine vertragsgemäße Beschäftigung eingefordert zu haben. Die Tatsache, dass sich der Kläger nach seinem Vortrag im nachhinein allein mit einer Beschwerde an den Betriebsrat gegen das angebliche Mobbing gewandt hatte, reichte nach Auffassung des Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein nicht, um der Darlegung allein seitens der Beklagten schuldhaften Verhaltens zu genügen.</p>
<p>3. Resümee: Mobbingklagen werden die Hürde eines ausreichend substantiierten Sachvortrages hinsichtlich von diskriminierenden Arbeitgeberweisungen nur dann nehmen, wenn buchhalterisch jeder einzelne Vorfall hinsichtlich Art, Ort, Zeit und Begleitumstände vom Mobbingopfer erfasst wird. Zudem wird das Mobbingopfer durch das Urteil angehalten, sich außergerichtlich an Betriebsrat und Arbeitgeber mittels Beschwerden über die als diskriminierend empfundenen Weisungen zu wenden, bevor Schadensersatz- und Schmerzensgeldklagen eingereicht werden.<br />
<strong>Dr. jur. Frank Sievert, Hamburg, 25.04.2008</strong></p>
<p><strong>Veröffentlichung/Übernahme der Besprechung nur mit Quellenangabe und Verlinkung gestattet! Um ein Belegexemplar wird gebeten.</strong></p>
<p><img src="http://www.mobbing-web.de/assets/images/dr_sievert.jpg" alt="Dr. jur. Frank Sievert" />Dr. jur. Frank Sievert</p>
<p>***</p>
<p><a href="http://www.mobbing-web.de/html/mobbing_arbeitsrecht_kommentar.html">[ <strong>W E I T E R E  -  K O M M E N T A R E...</strong> ]</a></p>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Mobbing - Psychoterror am Arbeitsplatz]]></title>
<link>http://kdm13.wordpress.com/?p=165</link>
<pubDate>Mon, 21 Apr 2008 05:40:02 +0000</pubDate>
<dc:creator>MobbingRecht&#38;Politik</dc:creator>
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<description><![CDATA[wissen.de/Gesundheit: Einleitung
Günters Leidensgeschichte begann, als ihm vor einigen Jahren eine ]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p>wissen.de/Gesundheit: <strong>Einleitung</strong><br />
Günters Leidensgeschichte begann, als ihm vor einigen Jahren eine jung-dynamische Frau ins Büro gesetzt wurde, von der Geschäftsleitung offenbar angestellt, um ihn loszuwerden. Der Lohn- und Gehaltsbuchhalter gehörte derzeit seit fast zwanzig Jahren zum Betrieb. Ihre erste gravierende Aktion gegen ihn war, während seines Urlaubs durch Lichtmessungen feststellen zu lassen, dass seine dekorativen exotischen Büropflanzen das Büro zu dunkel machten und deshalb auf zwanzig Zentimeter gekürzt werden sollten. Günter räumte sie lieber gleich ganz weg. Quelle/weiterlesen...:<a href="http://www.wissen.de/wde/generator/wissen/ressorts/gesundheit/medizin/index,page=1662000,chunk=0.html" target="_blank">www.wissen.de/</a></p>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Anwaltshonorare sind Verhandlungssache]]></title>
<link>http://kdm13.wordpress.com/?p=164</link>
<pubDate>Sat, 19 Apr 2008 08:42:21 +0000</pubDate>
<dc:creator>MobbingRecht&#38;Politik</dc:creator>
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<description><![CDATA[Seit 1. Juli 2006 können Mandanten bereits vor Auftragserteilung mit ihrem Anwalt über die Höhe d]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p>Seit 1. Juli 2006 können Mandanten bereits vor Auftragserteilung mit ihrem Anwalt über die Höhe der Gebühren für Beratung und Gutachten sprechen und eine Vereinbarung treffen. Die für die Beratung gesetzlich vorgeschriebenen Sätze nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz fallen zu diesem Stichtag weg. </p>
<p>Die Gebühren für die anderen Tätigkeiten des Anwalts wie etwa die Vertretung vor Gericht oder die Korrespondenz mit dem Gegner wird weiterhin vom Gesetz geregelt. Mandant und Anwalt können aber etwas anderes vereinbaren. </p>
<p>Anwälte und Mandaten sollten künftig darauf achten, die Vergütung ausdrücklich und möglichst schriftlich zu vereinbaren. So lässt sich späterer Streit vermeiden. Eine solche individuelle Vereinbarung hat den großen Vorteil, dass der Mandant schon vorher weiß, welche Rechnung ihn am Ende erwartet. </p>
<p>Wir haben für Sie eine Übersicht häufig gestellter Fragen &#38; Antworten zu Anwaltshonoraren erstellt. <a href="http://www.mobbing-web.de/html/anwaltshonorare.html"> <strong>[ Weiter ]</strong> </a></p>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Mobbing und die Krankenkasse unternimmt nichts?]]></title>
<link>http://kdm13.wordpress.com/?p=161</link>
<pubDate>Tue, 15 Apr 2008 08:35:47 +0000</pubDate>
<dc:creator>MobbingRecht&#38;Politik</dc:creator>
<guid>http://kdm13.wordpress.com/?p=161</guid>
<description><![CDATA[von Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Sievert, Hamburg
Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, unv]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p>von Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Sievert, Hamburg</p>
<p>Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, unverzüglich die für den Arbeitsschutz zuständigen Stellen und den Unfallversicherungsträgern mitzuteilen, wenn bei einem Versicherten eine berufsbedingte gesundheitliche Gefährdung oder eine Berufskrankheit vorliegt.</p>
<p>Ob ein gemobbter Arbeitnehmer gegenüber der Krankenkasse einen Schadensersatzanspruch geltend machen kann, wenn seine Krankenkasse diese Mitteilung an den Unfallversicherungsträger trotz Kenntnis einer mobbingbedingten gesundheitlichen Gefährdung ihres Mitglieds  unterließ, ist gerichtlich ungeklärt.</p>
<p>In Betracht kommt für die Geltendmachung des Schadens insbesondere der sogenannte Amtshaftungsanspruch. Der Amtshaftungsanspruch gegen die Krankenkasse setzt voraus, dass durch das Unterlassen der Mitteilung an die Unfallversicherungsträger  eine dem Arbeitnehmer gegenüber obliegende Amtspflicht verletzt wurde. Maßgebend für die Beurteilung der Mitteilungsverpflichtung ist der Schutzzweck der gesetzlichen Bestimmung, die die Krankenkassen zur Mitteilung verpflichtet. Soll durch sie das einzelne Mitglied geschützt werden?</p>
<p>Der Schutz des Arbeitnehmers beinhaltet die Verpflichtung der Unfallversicherung, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten.</p>
<p>Mobbing ist eine arbeitsbedingte Gesundheitsgefahr!</p>
<p>Das Gesetz geht davon aus, dass die Krankenkassen mit den Trägern der Unfallversicherung zum Schutz der Arbeitnehmer eng zusammenarbeiten. Dies gilt gerade bei arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.</p>
<p>Deshalb hat die Krankenkasse unverzüglich dem Unfallversicherungsträger die aus den Arbeitsbedingungen resultierenden Gesundheitsgefahren mitzuteilen.</p>
<p>Diese Mitteilung muss Angaben über die Umstände enthalten, die dazu geführt haben, dass infolge des Mobbings eine gesundheitliche Gefährdung besteht, eingetreten ist oder zumindest droht. Dabei müssen auch die persönlichen Daten mitgeteilt werden, durch die der Unfallversicherungsträger in die Lage versetzt wird, Maßnahmen zum Schutz des Arbeitnehmers zu ergreifen.</p>
<p>Die Mitteilung der Krankenkasse dient somit dem Schutz des einzelnen Versicherten. Es handelt sich bei der Mitteilungsverpflichtung um eine Amtspflicht, die bei Verletzung zu einem Schadensersatzanspruch führen kann.</p>
<p>Damit der Anspruch auf Schadensersatz gegen die Krankenkasse nicht ausgeschlossen ist, muss sich der Betroffene unbedingt darum bemühen, den aufgrund der Mitteilungspflichtverletzung der Krankenkasse entstandenen Schaden selbst abzuwenden. Das heisst für den gemobbten Arbeitnehmer: Er muss die Krankenkasse frühzeitig anhalten, eine Mitteilung an den Unfallversicherungsträger zu machen; gegebenenfalls empfiehlt es sich, eine Dienstaufsichtsbeschwerde, Widerspruch etc. einzulegen.</p>
<p>Wichtig ist diese Aufforderung deshalb, weil die Krankenkasse zumindest fahrlässig handelt, wenn sie nach schriftlicher Aufforderung nichts unternimmt. Bei fahrlässigem Handeln kommt ein Anspruch gegenüber der Krankenkasse jedoch nur in Betracht, wenn der Betroffene nicht anderweitig Ersatz erlangen kann. Anderweitige Ersatzmöglichkeit heisst z.B., dass der Arbeitgeber oder der mobbende Arbeitskollege in Anspruch genommen wird.</p>
<p>Fazit: Ein Amtshaftungsanspruch gegen die gesetzliche Krankenkasse ist für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer, die gemobbt werden, möglich, wenn die Krankenkasse ihrer Mitteilungspflicht gegenüber den zuständigen Stellen nicht nachkommt. Die Durchsetzung ist  rechtlich kompliziert.</p>
<p>Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Sievert, Hamburg, den 18.02.2006</p>
<p>Kontakt:</p>
<p>Kanzlei: Dr. jur. Frank Sievert Rechtsanwalt<br />
Strasse/Ort: Alsterkamp 26, 20149 Hamburg<br />
Telefon: 040 / 51 97 94<br />
Fax: 040 / 41 42 87 56<br />
E-Mail: info@rechtsanwalt-sievert.de<br />
Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Kündigungsschutzrecht und Internetrecht<br />
Mehr....: <a href="http://www.mobbing-rechtshilfe.de/rechtsanwaelte/hamburg/index.html">www.mobbing-rechtshilfe.de/rechtsanwaelte/hamburg/index.html</a></p>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Cyber-Mobbing:Australien startet umfassende Aufklärungsstudie]]></title>
<link>http://kdm13.wordpress.com/?p=133</link>
<pubDate>Tue, 11 Mar 2008 16:42:56 +0000</pubDate>
<dc:creator>MobbingRecht&#38;Politik</dc:creator>
<guid>http://kdm13.wordpress.com/?p=133</guid>
<description><![CDATA[Cyber-Mobbing erreicht dramatische Ausmaße 
Perth/Mainz (pte/11.03.2008/12:13) - Australien startet]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Cyber-Mobbing erreicht dramatische Ausmaße </strong></p>
<p>Perth/Mainz (<a href="http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=080311023" target="_blank">pte/11.03.2008/12:13</a>) - Australien startet eine Großoffensive gegen Internet-Mobbing. Da das Problem zunimmt und immer mehr Kinder und Jugendliche Opfer von beleidigenden SMS, E-Mails oder erniedrigenden Fotos im Internet werden, wurde nun seitens der westaustralischen Regierung eine umfassende Studie in Auftrag gegeben. Diffamierungen über Handys und das Internet sind aber auch hierzulande ein ernstes Problem. "Wir haben festgestellt, dass insbesondere das so genannte Cyberbullying in Social Communitys wie dem schuelerVZ deutlich zugenommen hat", bestätigt Thomas Günter, Justiziar bei der Initiative jugendschutz.net <a href="http://www.jugendschutz.net" target="_blank">http://www.jugendschutz.net</a>, das Problem gegenüber pressetext. Vor allem in Online-Gemeinschaften, die sich explizit auf das schulische Umfeld beziehen, erreiche das Phänomen bedenkliche Ausmaße. </p>
<p>Sowohl Schüler als auch Lehrer gelten als beliebtes Angriffsziel. Schon im vergangenen Sommer forderte daher der deutsche Philologenverband eine Änderung des Telemediengesetzes (pressetext berichtete: <a href="http://www.pte.at/pte.mc?pte=070718025" target="_blank">http://www.pte.at/pte.mc?pte=070718025</a> ) und mehr Rechte für die Opfer von Internet-Mobbing. Die auf fünf Jahre angelegte australische Untersuchung soll nun rund 4.000 Schüler an 40 verschiedenen Schulen miteinbeziehen und letztlich der Aufklärung von Kindern als auch Eltern und Lehrern dienen. Die Behörden wollen dafür 400.000 Dollar investieren, berichtet das Portal Australian IT. Laut Bildungsminister Mark McGowan zählen in Westaustralien mittlerweile bis zu 15 Prozent der Jugendlichen zu den Opfern von Cyber-Mobbing, das nicht selten zu erheblichen psychischen Schäden bei den Betroffenen führt. </p>
<p>Donna Cross, Leiterin der australischen Studie, ist Cyber-Mobbing sogar ein schlimmeres Problem als "herkömmliche" Mobbing-Attacken. Denn durch die Anonymität im Internet bleiben die Täter meist unerkannt. Diese Tatsache wiederum schürt Verfolgungsängste bei den Opfern, die beispielsweise nach Angriffen wieder in die Schule gehen müssen, ohne zu wissen, wer hinter den Mobbing-Aktionen steckt. Dabei müssten die Opfer den Tätern nicht zwangsläufig aus dem realen Leben bekannt sein, ergänzt Günter im pressetext-Interview. "Veröffentlicht ein Nutzer zum Beispiel Fotos, die nicht dem gängigen Ideal entsprechen, oder offenbart außergewöhnliche Vorlieben im Internet, setzt er sich der Gefahr des Cyberbullyings aus." Oft sei es auch der Fall, dass die Mobbing-Opfer in den Communitys gar nichts von der Existenz der diffamierenden Inhalte wüssten und sich daher auch nicht darüber beschwerten, fügt Günter hinzu. </p>
<p>Am stärksten verbreitet sind die Internet-Beschimpfungen laut den Experten unter Jugendlichen zwischen elf und 16 Jahren, bei Mädchen sogar zunehmend üblicher als bei Jungen. Die Opfer verschweigen häufig ihr Leid, weil sie gleichzeitig fürchten, ihre Handys oder Computer könnten ihnen weggenommen werden. Die Täter ihrerseits fühlen sich besonders gestärkt, da sie in der Regel keine direkte Konfrontation mit den Opfern eingehen müssen. Schutz vor den Cyber-Attacken scheint bislang schwierig. "Am besten kann man sich schützen, indem man möglichst wenige Daten von sich im Internet preisgibt. Darüber hinaus können Mobbing-Inhalte natürlich beim Provider oder einer Anlaufstelle wie jugendschutz.net gemeldet werden", so Günter abschließend. (Ende) Quelle:<a href="http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=080311023 " target="_blank">www.pressetext.de/</a></p>
<p>***</p>
<p><strong>Schüler Mobbing - Mobbing in Schulen:</strong> <a href="http://www.mobbing-web.de/html/schueler-mobbing_mobbing_in_sc.html" target="_blank">Allg. Infos aus dem www, Links und Literatur</a></p>
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</item>
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<title><![CDATA[Schüler Mobbing - Mobbing in Schulen: SCHÜLER-, ELTERN-, LEHRERBERATUNG]]></title>
<link>http://kdm13.wordpress.com/?p=123</link>
<pubDate>Mon, 03 Mar 2008 21:03:50 +0000</pubDate>
<dc:creator>MobbingRecht&#38;Politik</dc:creator>
<guid>http://kdm13.wordpress.com/?p=123</guid>
<description><![CDATA[Allg. Infos aus dem www, Links bei :   www.mobbing-web.de/html/schueler-mobbinghtml  In diesem Linkv]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Allg. Infos aus dem www, Links bei :</strong> <a href="http://www.mobbing-web.de/html/schueler-mobbing_mobbing_in_sc.html" target="_blank">  <strong>www.mobbing-web.de/html/schueler-mobbinghtml</strong> </a> In diesem Linkverzeichnis finden sie wichtige und interessante Internetseiten. Ich habe für sie informative Seiten verlinkt. So können sie sich eine lange Suche im Internet ersparen. Die Links ermöglichen ihnen einen Überblick. Dort finden sie sicher Informationen zu ganz speziellen Fragen.</p>
]]></content:encoded>
</item>
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<title><![CDATA[Mobbing am Arbeitsplatz : Mobbing-Opfer aufgepasst!]]></title>
<link>http://kdm13.wordpress.com/?p=122</link>
<pubDate>Sun, 02 Mar 2008 10:00:49 +0000</pubDate>
<dc:creator>MobbingRecht&#38;Politik</dc:creator>
<guid>http://kdm13.wordpress.com/?p=122</guid>
<description><![CDATA[Nicht jede Hilfe ist wirklich hilfreich!
Auch wenn man sich als Mobbing-Opfer in großer Not befinde]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Nicht jede Hilfe ist wirklich hilfreich!</strong></p>
<p>Auch wenn man sich als Mobbing-Opfer in großer Not befindet, genau informieren und hinschauen welche Hilfe in Anspruch genommem wird.</p>
<p><strong>Vorsicht:</strong><br />
Vorsicht scheint besonders geboten, wenn aufgefordert wird immer mehr Details zu schreiben oder diese gar per Mail zu übersenden. Übersenden Sie nie Unterlagen per Fax oder Mail wenn Sie dazu z.B. anonym aufgefordert werden.</p>
<p><strong>Daher unser Rat, lassen Sie sich immer nur von den entsprechenden Fachleuten persönlich beraten! Nur dort bekommen Sie verbindliche Hilfe und Auskunft.</strong></p>
<p>Übrigens,- Mobbingberaterin oder Mobbingberater ist KEINE geschützte Berufsbezeichnung - jede/jeder kann sich so bezeichnen!</p>
<p>Lesen Sie auch folgenden Beitrag:</p>
<p><a href="http://buendnis-gegen-mobbing.blogspot.com/search/label/Bewerbung"><strong>Vorsicht, der Personaler liest mit!</strong></a></p>
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<title><![CDATA[www.demokratie-spiegel.de: Klaus-Dieter May (www.mobbingweb.de) macht Politikern Mobbing bewußt]]></title>
<link>http://kdm13.wordpress.com/?p=119</link>
<pubDate>Sat, 01 Mar 2008 11:37:08 +0000</pubDate>
<dc:creator>MobbingRecht&#38;Politik</dc:creator>
<guid>http://kdm13.wordpress.com/?p=119</guid>
<description><![CDATA[ www.demokratie-spiegel.de : Bürger machen Politik = Bürgerpolitiker
Mobbing-web war eine der erst]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p><strong><a href="http://www.demokratie-spiegel.de/buergerpolitik/buergermachenpolitikbuergerpolitiker.html" target="_blank"> <strong>www.demokratie-spiegel.de</strong> </a>: Bürger machen Politik = Bürgerpolitiker</strong></p>
<p><a href="http://www.mobbingweb.de" target="_blank">Mobbing-web</a> war eine der ersten privaten Homepages im deutschsprachigen Internet und zählt seither zu den bekanntesten und meist besuchten Internet-Adressen. Seit 9 Jahren informieren wir rund um die Themen Mobbing, Stalking und Recht auf unserer Homepage, wir klären auf , geben Tipps für Betroffene und Interessierte. Wir unterstützen andere Bürgerinitiativen, setzen uns für die Mobbing-Betroffenen ein, z.B. mit Petitionen und verschiedenen Aktionen gegen Mobbing. Eine unserer erfolgreichsten Aktionen ist: <a href="http://www.mobbing-web.de/html/politiker_zu_mobbing_.html" target="_blank">Gesichter und Stimmen gegen Mobbing</a>, auf die wir heute nochmal hinweisen möchten. Quelle: <a href="http://www.demokratie-spiegel.de/buergerpolitik/buergermachenpolitikbuergerpolitiker.html" target="_blank">www.demokratie-spiegel.de</a></p>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Jobsuche und die Spuren der Bewerber im Internet]]></title>
<link>http://kdm13.wordpress.com/?p=113</link>
<pubDate>Sun, 24 Feb 2008 11:52:18 +0000</pubDate>
<dc:creator>MobbingRecht&#38;Politik</dc:creator>
<guid>http://kdm13.wordpress.com/?p=113</guid>
<description><![CDATA[Vorsicht, der Personaler liest mit!
Quelle www.focus.de :  Verstecken gilt nicht im Web: Viele Perso]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Vorsicht, der Personaler liest mit!</strong><br />
Quelle <a href="http://www.focus.de/jobs/bewerbung/schwierigefragen/vorstellungsgespraech_aid_26803.html" target="_blank">www.focus.de :</a>  Verstecken gilt nicht im Web: Viele Personalchefs nehmen schon vor dem Vorstellungsgespräch die Kandidaten per Internetrecherche gezielt ins Fadenkreuz. Für Bewerber mit dunklen Flecken auf der Internetweste kann das schon mal das vorzeitige Aus bedeuten.</p>
<p>In Foren und Weblogs ist es schick, nach Herzenslust über andere Menschen - einschließlich Arbeitgeber und Kollegen - zu lästern. Auch mit der Online-Preisgabe pikanter Details aus dem eigenen Privatleben haben viele Zeitgenossen kein Problem. <a href="http://www.arcor.de/content/verbraucher/karriere/bewerbung/14548249.html" target="_blank">Weiterlesen...</a></p>
<p><strong>Kommentar von mobbing-web:</strong></p>
<p>Daher, auch wenn man rausgemobbt wurde, sollte man es sich reiflich überlegen im Web über den Ex-Arbeitgeber oder Ex-Kollegen herzuziehen, nach der Art wie es Mobber tun!</p>
<p>Da gibt es Mobbing-Opfer, die offensichtlich so von Hass besessen sind, - und in ihrem Blog, wiki, Forum, per Mails, etc. alles schlecht reden, beleidigen, übel nachreden und dritte aufwiegeln, sie verbreiten Lügen und scheinen sogar noch Stolz zu sein, wenn sie verklagt oder abgemahnt werden. Dabei bedienen sie sich williger Helfer. Es hat den Anschein diese Mitbürger legen gar keinen wert mehr auf ein neuen Arbeitsplatz, - wie kann man nur so Dumm sein (?) und z.B. ein <a href="http://mobbing-gegner.de/Gegner/Hensel/BriefCarstensen_060510/WeitereAnlage/3/Weitere_Anlagen_3.1_Attest.jpg" target="_blank">Ärztliche Attest</a> (<a href="http://mobbing-gegner.de/Gegner/Hensel/BriefCarstensen_060510/WeitereAnlage/3/Weitere_Anlagen_3.2_Attest.jpg" target="_blank">2,</a><a href="http://mobbing-gegner.de/Gegner/Hensel/BriefCarstensen_060510/WeitereAnlage/3/Weitere_Anlagen_3.3_Attest.jpg" target="_blank">3,</a><a href="http://mobbing-gegner.de/Gegner/Hensel/BriefCarstensen_060510/WeitereAnlage/3/Weitere_Anlagen_3.4_Attest.jpg" target="_blank">4,</a><a href="http://mobbing-gegner.de/Gegner/Hensel/BriefCarstensen_060510/WeitereAnlage/3/Weitere_Anlagen_3.5_Attest.jpg" target="blank">5,</a><a href="http://mobbing-gegner.de/Gegner/Hensel/BriefCarstensen_060510/WeitereAnlage/3/Weitere_Anlagen_3.6_Attest.jpg" target="_blank">6,</a>) oder ein <a href="http://mobbing-gegner.de/Gegner/Hensel/BriefCarstensen_060510/Anlagen/Anlage_5.0_Auszug_Rentenbescheid.jpg" target="_blank">Rentenbescheid</a> im Web veröffentlichen? </p>
<p><img src="http://www.mobbing-gegner.de/WeiteWelt/Behinderung/attest.jpg" alt="" /><br />
Abbildung-Quelle:http://www.mobbing-gegner.de/WeiteWelt/Behinderung/attest.jpg</p>
<p><strong>Daher unser Rat: So etwas gehört<br />
nicht ins Web!  Hände weg von selbsternannten Mobbingberater und Mobbing-Gegner die Hilfe anbieten und private Infos anfordern! </strong></p>
<p><a href="http://www.mobbing-web.de" target="_blank">www.mobbing-web.de</a></p>
<p>****<br />
<a href="http://mobbing-web.de/html/politiker_zu_mobbing_.html" target="_blank"> <strong>Stimmen gegen Mobbing</strong> </a></p>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Politiker gegen Mobbing,- gemeinsam mit mobbing-web]]></title>
<link>http://kdm13.wordpress.com/2008/01/19/mobbing-gegner-politiker-gegen-mobbing-gemeinsam-mit-mobbing-web/</link>
<pubDate>Sat, 19 Jan 2008 16:32:01 +0000</pubDate>
<dc:creator>MobbingRecht&#38;Politik</dc:creator>
<guid>http://kdm13.wordpress.com/2008/01/19/mobbing-gegner-politiker-gegen-mobbing-gemeinsam-mit-mobbing-web/</guid>
<description><![CDATA[Die Lobby gegen Mobbing - www.mobbing-web.de 

Mehr&#8230;: http://www.mobbing-web.de/html/politiker]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p>Die Lobby gegen Mobbing - <a href="http://www.mobbing-web.de/html/politiker_zu_mobbing_.html">www.mobbing-web.de</a> </p>
<p><span style='text-align:center; display: block;'><object width='425' height='350'><param name='movie' value='http://www.youtube.com/v/iYkXvuvOrOM'></param><param name='wmode' value='transparent'></param><embed src='http://www.youtube.com/v/iYkXvuvOrOM&rel=0' type='application/x-shockwave-flash' wmode='transparent' width='425' height='350'></embed></object></span></p>
<p>Mehr...: <a href="http://www.mobbing-web.de/html/politiker_zu_mobbing_.html">http://www.mobbing-web.de/html/politiker_zu_mobbing_.html</a></p>
<p><strong>Die Lobby gegen Mobbing:</strong>Philipp Rösler Partei- und Fraktionsvorsitzender FDP Niedersachsen Nicola Beer</strong>, MdL, Parlamentarische Geschäftsführerin der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Dr. Klaus Zeh (CDU), Thüringer Minister für Soziales, Familie und Gesundheit Sigmar Gabriel,Bundesumweltminister Ralf Hillenberg (SPD) Anette Kramme, SPD Walter Momper, Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin Markus Löning, FDP Norbert Blüm Dr. Anja Weisgerber, MdEP (CSU) Volker Kröning, SPD Dr. Thomas Ulmer (CDU, MdEP) Rolf Stöckel, SPD Denise Weikert, Rechtsanwältin Roland Gewalt, MdEP (CDU) Andrea Nahles, SPD Diana Golze, Die Linke Detlef Dzembritzki, SPD Dieter Althaus, Ministerpräsident Prof.Dr.Gesine Schwan, Präsidentin der Europa-Universität Viadrine Petra Pau Bundestagsvizepräsidentin (Die Linke) Matthias Platzeck, Ministerpräsident Peter Harry Carstensen, Ministerpräsident Klaus Wowereit, Regierender Bürgermeister von Berlin Brigitte Lange, SPD Andreas Gram, CDU Michael Müller, SPD-Landesvorsitzender Dr.Frank Steffel, CDU Gabriele ZIMMER, MdEP Dr.Ursula von der Leyen, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Carmen Regin, SPD Matthias Brauner, CDU Lesen Sie hier alle Kommentare: <a href="http://www.mobbing-web.de/html/politiker_zu_mobbing_.html">www.mobbing-web.de</a>. Gerne veröffentlicht mobbing-web auch Ihr Statement gegen Mobbing!</p>
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