<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><!-- generator="wordpress.com" -->
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	>

<channel>
	<title>durchsuchen &amp;laquo; WordPress.com Tag Feed</title>
	<link>http://wordpress.com/tag/durchsuchen/</link>
	<description>Feed of posts on WordPress.com tagged "durchsuchen"</description>
	<pubDate>Sat, 26 Jul 2008 17:32:26 +0000</pubDate>

	<generator>http://wordpress.com/tags/</generator>
	<language>en</language>

<item>
<title><![CDATA[Durchsuchen von Faxen]]></title>
<link>http://activefaxdeutsch.wordpress.com/?p=174</link>
<pubDate>Sat, 12 Jul 2008 14:55:12 +0000</pubDate>
<dc:creator>activefax</dc:creator>
<guid>http://activefaxdeutsch.wordpress.com/?p=174</guid>
<description><![CDATA[F:
Active Fax wandelt die Dokumente in ein PDF mit dem Format eines BMP um, wir benötigen allerding]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p>F:<br />
Active Fax wandelt die Dokumente in ein PDF mit dem Format eines BMP um, wir benötigen allerdings eine PDF mit dem Format TXT, so dass man in dem PDF entsprechende Begriffe suchen kann. Ist es möglich, die Erstellung in ein PDF mit dem Format TXT oder ähnlichen suchbaren Formaten vorzunehmen?</p>
<p>A:<br />
Da die PDF Dateien anhand der Faxgrafik erstellt werden, ist ein Durchsuchen der PDF Dateien leider nicht möglich.</p>
<p>--<br />
Cornelia Wegmueller, Customer &#38; Partner Support<br />
ActiveFax Communication Group<br />
a division of<br />
INTERTRADE ENTERPRISES LTD :: Blegistr.25 :: CH-6340 Baar/Switzerland<br />
Phone: +41 44 5866974  ::  Fax: +41 44 2742350<br />
<a href="mailto:support@activefax-distribution.com">mailto:support@activefax-distribution.com</a></p>
<p>Corporate WebSites:<br />
<a href="http://www.activefax-distribution.com">http://www.activefax-distribution.com</a><br />
<a href="http://www.creacity-group.com">http://www.creacity-group.com</a><br />
<a href="http://www.intertrade.cc">http://www.intertrade.cc</a></p>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[FFHS - Free File Hoster Search]]></title>
<link>http://giddoh.wordpress.com/?p=5</link>
<pubDate>Sun, 11 May 2008 11:44:49 +0000</pubDate>
<dc:creator>giddoh</dc:creator>
<guid>http://giddoh.wordpress.com/?p=5</guid>
<description><![CDATA[Wenn man diesen code hier einfach im Browser eingibt, öffnet sich ein Popup, in dem man den Suchb]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn man diesen code hier einfach im Browser eingibt, öffnet sich ein Popup, in dem man den Suchbegriff eingeben kann und schon werden alle möglichen FileHoster durchsucht. Ist ganz praktisch und es funktioniert auch als Bookmark/Lesezeichen :-)</p>
<p>Welche Hoster durchsucht werden könnt ihr dem Text entnehmen. Es lassen sich natürlich auch weiter hinzufügen *THUMBS UP*</p>
<blockquote><p>javascript:Qr=document.getSelection();if(!Qr){void(Qr=prompt('Find Files hosted at Free File Hosters',''))};if(Qr)location.href='http://www.google.com/search?num=50&#38;hl=en&#38;safe=off&#38;q='+escape(Qr)+'+%28rapidshare.</p>
<p>+%7C+megaupload.+%7C+sharebee.+%7C+mediafire.+%7C+slil.+%7C+sendspace.</p>
<p>+%7C+turboupload.+%7C+speedshare.+%7C+depositfiles.+%7C+massmirror.com+%7C</p>
<p>+ftp2share.com%7C+zshare.net%29&#38;btnG=Search'</p></blockquote>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Überwachung der Bevölkerung steigt kontinuierlich]]></title>
<link>http://octo.wordpress.com/?p=1250</link>
<pubDate>Wed, 07 May 2008 13:05:54 +0000</pubDate>
<dc:creator>dobermann projekt</dc:creator>
<guid>http://octo.wordpress.com/?p=1250</guid>
<description><![CDATA[Die Zahl der überwachten Telefonanschlüsse stieg 2007 um 9 Prozent.
Die Zahl der überwachten DSL-]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p><b>Die Zahl der überwachten Telefonanschlüsse stieg 2007 um 9 Prozent.<br />
Die Zahl der überwachten DSL-Anschlüsse nahm um mehr als 50 Prozent zu.</b><br />
Die Bundesnetzagentur hat heute die aktuelle Statistik für die im Jahr 2007 im Rahmen von Ermittlungsverfahren durchgeführten Telefonüberwachungen vorgelegt.<br />
Danach ordneten deutsche Gerichte im vergangenen Jahr die Überwachung von <b>56.404</b> Teilnehmerkennungen an – ein neuer Höchststand.<br />
Die Zahl der überwachten Telefonanschlüsse stieg damit im Vergleich zum Vorjahr um <b>4728</b> oder 9,1 Prozent an.<br />
Dieses Wachstum geht vor allem auf die Überwachung von Mobilanschlüssen zurück: <b>47.502</b> Mobilfunknummern wurden abgehört, im Vorjahr waren es noch <b>43.791</b>.<br />
Grund ist laut Bundesnetzagentur der wachsende Gebrauch von Mobilfunknetzen. Besonders im Jahr 2007 zog eine Zunahme der Mobiltelefonteilnehmer von über 13 Prozent einen entsprechend steileren Anstieg der Überwachungsmaßnahmen im Vergleich zu den Vorjahren nach sich. Bei Festnetzanschlüssen sank die Überwachung leicht, bei analogen Festnetzanschlüssen sank die Zahl sogar von 4044 auf 3567.<br />
Die Internet-Kommunikation wird immer häufiger Ziel der Überwachung. So wurden im vergangenen Jahr <b>880 E-Mail-Kennungen</b> abgeschöpft, <b>eine Steigerung um 179 Fälle</b>. Berücksichtigt man nur die neu angeordneten Überwachungen, ergibt sich in dieser Sparte <b>eine Steigerung um 44 Prozent</b>.<br />
Die Zahl der überwachten DSL-Anschlüsse nahm um mehr als 50 Prozent zu: 720 Anschlüsse wurden im Jahr 2007 überwacht. Auch die Internet-Telefonie weckt zunehmend die Neugier der Strafverfolger: <b>Von 51 Fällen im Vorjahr stieg die Zahl auf 155 Fälle an.</b></p>
<p><a href="http://www.heise.de/newsticker/Zahl-der-ueberwachten-Telefonanschluesse-stieg-2007-um-9-Prozent--/meldung/107545"><b>heise.de</b></a></p>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Überwachung der Bevölkerung steigt kontinuierlich]]></title>
<link>http://4topas.wordpress.com/?p=1278</link>
<pubDate>Wed, 07 May 2008 13:05:24 +0000</pubDate>
<dc:creator>dobermann projekt</dc:creator>
<guid>http://4topas.wordpress.com/?p=1278</guid>
<description><![CDATA[Die Zahl der überwachten Telefonanschlüsse stieg 2007 um 9 Prozent.
Die Zahl der überwachten DSL-]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p><b>Die Zahl der überwachten Telefonanschlüsse stieg 2007 um 9 Prozent.<br />
Die Zahl der überwachten DSL-Anschlüsse nahm um mehr als 50 Prozent zu.</b><br />
Die Bundesnetzagentur hat heute die aktuelle Statistik für die im Jahr 2007 im Rahmen von Ermittlungsverfahren durchgeführten Telefonüberwachungen vorgelegt.<br />
Danach ordneten deutsche Gerichte im vergangenen Jahr die Überwachung von <b>56.404</b> Teilnehmerkennungen an – ein neuer Höchststand.<br />
Die Zahl der überwachten Telefonanschlüsse stieg damit im Vergleich zum Vorjahr um <b>4728</b> oder 9,1 Prozent an.<br />
Dieses Wachstum geht vor allem auf die Überwachung von Mobilanschlüssen zurück: <b>47.502</b> Mobilfunknummern wurden abgehört, im Vorjahr waren es noch <b>43.791</b>.<br />
Grund ist laut Bundesnetzagentur der wachsende Gebrauch von Mobilfunknetzen. Besonders im Jahr 2007 zog eine Zunahme der Mobiltelefonteilnehmer von über 13 Prozent einen entsprechend steileren Anstieg der Überwachungsmaßnahmen im Vergleich zu den Vorjahren nach sich. Bei Festnetzanschlüssen sank die Überwachung leicht, bei analogen Festnetzanschlüssen sank die Zahl sogar von 4044 auf 3567.<br />
Die Internet-Kommunikation wird immer häufiger Ziel der Überwachung. So wurden im vergangenen Jahr <b>880 E-Mail-Kennungen</b> abgeschöpft, <b>eine Steigerung um 179 Fälle</b>. Berücksichtigt man nur die neu angeordneten Überwachungen, ergibt sich in dieser Sparte <b>eine Steigerung um 44 Prozent</b>.<br />
Die Zahl der überwachten DSL-Anschlüsse nahm um mehr als 50 Prozent zu: 720 Anschlüsse wurden im Jahr 2007 überwacht. Auch die Internet-Telefonie weckt zunehmend die Neugier der Strafverfolger: <b>Von 51 Fällen im Vorjahr stieg die Zahl auf 155 Fälle an.</b></p>
<p><a href="http://www.heise.de/newsticker/Zahl-der-ueberwachten-Telefonanschluesse-stieg-2007-um-9-Prozent--/meldung/107545"><b>heise.de</b></a></p>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Innenminister zögern beim BKA-Gesetz]]></title>
<link>http://octo.wordpress.com/?p=1218</link>
<pubDate>Fri, 18 Apr 2008 15:14:54 +0000</pubDate>
<dc:creator>dobermann projekt</dc:creator>
<guid>http://octo.wordpress.com/?p=1218</guid>
<description><![CDATA[Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm sieht bei der geplanten Novelle des Gesetzes für das Bu]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p><b>Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm</b> sieht bei der geplanten Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) noch erheblichen Diskussionsbedarf. Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz sagte im RBB-Inforadio, er habe sich mit seinen Kollegen während der gemeinsamen Frühjahrstagung in Bad Saarow darauf verständigt, dass nach der Bewertung des Gesetzentwurfs durch die Länder ein weiteres Gespräch mit dem Bund stattfinden müsse. Dabei gehe es insbesondere darum, ob und unter welchen Bedingungen heimlich eine Wohnung oder ein Anwesen betreten werde dürfe. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seine Kollegin aus dem Justizressort, Brigitte Zypries (SPD), hatten sich zuvor auf einen Referentenentwurf geeinigt.<br />
"Das, woran der Bundesinnenminister gedacht hat, wird möglicherweise nur durch eine Änderung der Verfassung gehen", warnte der CDU-Politiker. Dafür sei eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament nötig. Vor einer Bundestagswahl werde eine solche schwierig zu erreichen sein. "Die Sache sollte man erst einmal fachlich und dann rechtlich diskutieren, und dann müssen die Bundesregierung und der Bundestag entscheiden, ob sie gewillt sind, diesen Weg zu gehen", erklärte Schönbohm. "Das ist noch völlig offen."</p>
<p>Anders interpretiert der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann den Ausgang der Konferenz. SPD-Minister hätten zwar noch Widerstand geleistet und es habe sogar eine Sitzungsunterbrechung gegeben, sagte der CDU-Politiker der Nachrichtenagentur AP. Schließlich habe man sich aber geeinigt. Von dem Treffen gehe das "klare Signal" aus, zitiert die dpa Schünemann, dass der von Schäuble und Zypries gefundene Kompromiss die Grundlage für die weitere Arbeit sei. Bei verdeckten Online-Durchsuchungen soll die Installation von Trojanern mit Überwachungssoftware auf Zielrechnern direkt vor Ort demnach tabu sein.<br />
Unterdessen sind weitere Details zum neuen Entwurf für das BKA-Gesetz bekannt geworden. Demnach sollen Ermittler der Wiesbadener Polizeibehörde zur Abwehr terroristischer und anderer sehr schwerer Gefahren gemäß Paragraph 20h auch Wohnungen von unbescholtenen Bürgern mit Wanzen und Videokameras überwachen dürfen. Bedingung dafür soll sein, dass sich während des großen Lausch- und Spähangriffs im Wohnraum "anderer Personen" dort voraussichtlich Verdächtige aufhalten. Zudem sei vorher zu prüfen, dass die akustische und optische Wohnraumüberwachung bei einer Zielperson direkt vor Ort allein nicht zur Abwehr der Gefährdung ausreicht. Generell dürften die Maßnahmen aber auch durchgeführt werden, wenn Unbeteiligte "unvermeidbar betroffen werden".<br />
Die Süddeutsche Zeitung verweist auf eine weitere brisante Einzelheit. So sollen die Aufnahmebänder beim großen Lauschangriff gegen Terrorverdächtige künftig auch weiterhin mitlaufen dürfen, wenn der laut Bundesverfassungsgericht besonders geschützte Kernbereich der privaten Lebensführung berührt wird. Die Karlsruher Richter hatten in ihrem Urteil zur akustischen Wohnraumüberwachung verfügt, dass die versteckten Wanzen und Mikrofone nicht mehr aufzeichnen dürfen, wenn Verdächtigen sehr private und intime Äußerungen machen. Die Union befürwortet dagegen seit langem eine Lösung mit einem "Richterband". Demnach soll die Polizei zunächst alle Gespräche mitschneiden dürfen. Ein Richter habe dann zu prüfen, welche Inhalte in einem Verfahren konkret verwendet werden können.</p>
<p>Zypries lehnte diesen Ansatz bislang unter Verweis auf verfassungsrechtliche Vorgaben strikt ab. In seiner Entscheidung zu heimlichen Online-Durchsuchungen ergänzte das Bundesverfassungsgericht aber seine Haltung zum Kernbereichsschutz leicht bei der umkämpften Ausforschung von IT-Systemen. Der "unantastbare" hochprivate Lebensraum soll demnach zwar möglichst "geschont" werden. Dabei seien aber "zwei Stufen" zu unterscheiden. Zunächst habe die "Erhebung kernbereichsrelevanter Daten möglichst zu unterbleiben". Falls dies "nicht in Betracht" komme durch Sicherungstechniken, habe der Gesetzgeber dafür zu sorgen, dass einmal erhobene Daten aus dem Kernbereich "unverzüglich gelöscht werden".<br />
Schäuble und Zypries haben daraus die Absegnung des Richterbandes herausgelesen. Gegenteiliger Ansicht ist die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz. "Gerade beim Spähangriff ist ein absoluter Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung unabdingbar", betont die Liberale. "Mit der vorgeschlagenen Regelung für automatisch laufende Bänder, die dann später daraufhin ausgewertet werden sollen, haben Bundesinnenminister Schäuble und Bundesjustizministerin Zypries den Boden des Grundgesetzes verlassen." Die zweistufige Prüfung des Kernbereichsschutzes habe Karlsruhe allein bei Online-Razzien erlaubt. Das heiße nicht, "dass hier im Handstreich der Schutz der Intimsphäre für alle Maßnahmen aufgehoben wurde". Das BKA brauche generell keine Ermächtigung "für eine Peep-Show in die Wohn- und Schlafzimmer".</p>
<p>Auch der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy, ist skeptisch. "Die Notwendigkeit einer Videoüberwachung in Wohnungen erschließt sich mir nicht ohne weiteres", sagte der SPD-Politiker der Neuen Osnabrücker Zeitung. Diese weitere "Ausdehnung der BKA-Befugnisse" werde in der SPD-Fraktion auf einige Bedenken stoßen.<br />
Ähnlich äußerte sich SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz: "Das wird noch ganz genau zu prüfen sein." Als chancenlos bezeichnete er den Vorstoß einiger Unionsländer, ihren Sicherheitsbehörden auch im Zuge heimlicher Online-Durchsuchungen das heimliche Eindringen in Wohnungen erlauben zu wollen: "Wenn sie das versuchen, landen sie damit in Karlsruhe schmerzhaft auf der Nase." Ein heimliches Betreten von Wohnungen zur Installation von Spähprogrammen wäre nur sauber zu regeln, wenn zuvor die Verfassung geändert würde. Petra Pau, Vorstandsmitglieder der Linksfraktion, kritisierte, dass nach dem vorliegendem Entwurf "TVW" zum Standardprogramm des BKA erhoben werde: "Trojaner, Video und Wanzen". Der Überwachungsstaat nehme damit weiter Gestalt an.</p>
<p><a href="http://www.heise.de/newsticker/Innenminister-zoegern-beim-BKA-Gesetz--/meldung/106696"><b>heise.de</b></a></p>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Innenminister zögern beim BKA-Gesetz]]></title>
<link>http://4topas.wordpress.com/?p=1243</link>
<pubDate>Fri, 18 Apr 2008 15:14:15 +0000</pubDate>
<dc:creator>dobermann projekt</dc:creator>
<guid>http://4topas.wordpress.com/?p=1243</guid>
<description><![CDATA[Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm sieht bei der geplanten Novelle des Gesetzes für das Bu]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p><b>Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm</b> sieht bei der geplanten Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) noch erheblichen Diskussionsbedarf. Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz sagte im RBB-Inforadio, er habe sich mit seinen Kollegen während der gemeinsamen Frühjahrstagung in Bad Saarow darauf verständigt, dass nach der Bewertung des Gesetzentwurfs durch die Länder ein weiteres Gespräch mit dem Bund stattfinden müsse. Dabei gehe es insbesondere darum, ob und unter welchen Bedingungen heimlich eine Wohnung oder ein Anwesen betreten werde dürfe. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seine Kollegin aus dem Justizressort, Brigitte Zypries (SPD), hatten sich zuvor auf einen Referentenentwurf geeinigt.<br />
"Das, woran der Bundesinnenminister gedacht hat, wird möglicherweise nur durch eine Änderung der Verfassung gehen", warnte der CDU-Politiker. Dafür sei eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament nötig. Vor einer Bundestagswahl werde eine solche schwierig zu erreichen sein. "Die Sache sollte man erst einmal fachlich und dann rechtlich diskutieren, und dann müssen die Bundesregierung und der Bundestag entscheiden, ob sie gewillt sind, diesen Weg zu gehen", erklärte Schönbohm. "Das ist noch völlig offen."</p>
<p>Anders interpretiert der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann den Ausgang der Konferenz. SPD-Minister hätten zwar noch Widerstand geleistet und es habe sogar eine Sitzungsunterbrechung gegeben, sagte der CDU-Politiker der Nachrichtenagentur AP. Schließlich habe man sich aber geeinigt. Von dem Treffen gehe das "klare Signal" aus, zitiert die dpa Schünemann, dass der von Schäuble und Zypries gefundene Kompromiss die Grundlage für die weitere Arbeit sei. Bei verdeckten Online-Durchsuchungen soll die Installation von Trojanern mit Überwachungssoftware auf Zielrechnern direkt vor Ort demnach tabu sein.<br />
Unterdessen sind weitere Details zum neuen Entwurf für das BKA-Gesetz bekannt geworden. Demnach sollen Ermittler der Wiesbadener Polizeibehörde zur Abwehr terroristischer und anderer sehr schwerer Gefahren gemäß Paragraph 20h auch Wohnungen von unbescholtenen Bürgern mit Wanzen und Videokameras überwachen dürfen. Bedingung dafür soll sein, dass sich während des großen Lausch- und Spähangriffs im Wohnraum "anderer Personen" dort voraussichtlich Verdächtige aufhalten. Zudem sei vorher zu prüfen, dass die akustische und optische Wohnraumüberwachung bei einer Zielperson direkt vor Ort allein nicht zur Abwehr der Gefährdung ausreicht. Generell dürften die Maßnahmen aber auch durchgeführt werden, wenn Unbeteiligte "unvermeidbar betroffen werden".<br />
Die Süddeutsche Zeitung verweist auf eine weitere brisante Einzelheit. So sollen die Aufnahmebänder beim großen Lauschangriff gegen Terrorverdächtige künftig auch weiterhin mitlaufen dürfen, wenn der laut Bundesverfassungsgericht besonders geschützte Kernbereich der privaten Lebensführung berührt wird. Die Karlsruher Richter hatten in ihrem Urteil zur akustischen Wohnraumüberwachung verfügt, dass die versteckten Wanzen und Mikrofone nicht mehr aufzeichnen dürfen, wenn Verdächtigen sehr private und intime Äußerungen machen. Die Union befürwortet dagegen seit langem eine Lösung mit einem "Richterband". Demnach soll die Polizei zunächst alle Gespräche mitschneiden dürfen. Ein Richter habe dann zu prüfen, welche Inhalte in einem Verfahren konkret verwendet werden können.</p>
<p>Zypries lehnte diesen Ansatz bislang unter Verweis auf verfassungsrechtliche Vorgaben strikt ab. In seiner Entscheidung zu heimlichen Online-Durchsuchungen ergänzte das Bundesverfassungsgericht aber seine Haltung zum Kernbereichsschutz leicht bei der umkämpften Ausforschung von IT-Systemen. Der "unantastbare" hochprivate Lebensraum soll demnach zwar möglichst "geschont" werden. Dabei seien aber "zwei Stufen" zu unterscheiden. Zunächst habe die "Erhebung kernbereichsrelevanter Daten möglichst zu unterbleiben". Falls dies "nicht in Betracht" komme durch Sicherungstechniken, habe der Gesetzgeber dafür zu sorgen, dass einmal erhobene Daten aus dem Kernbereich "unverzüglich gelöscht werden".<br />
Schäuble und Zypries haben daraus die Absegnung des Richterbandes herausgelesen. Gegenteiliger Ansicht ist die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz. "Gerade beim Spähangriff ist ein absoluter Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung unabdingbar", betont die Liberale. "Mit der vorgeschlagenen Regelung für automatisch laufende Bänder, die dann später daraufhin ausgewertet werden sollen, haben Bundesinnenminister Schäuble und Bundesjustizministerin Zypries den Boden des Grundgesetzes verlassen." Die zweistufige Prüfung des Kernbereichsschutzes habe Karlsruhe allein bei Online-Razzien erlaubt. Das heiße nicht, "dass hier im Handstreich der Schutz der Intimsphäre für alle Maßnahmen aufgehoben wurde". Das BKA brauche generell keine Ermächtigung "für eine Peep-Show in die Wohn- und Schlafzimmer".</p>
<p>Auch der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy, ist skeptisch. "Die Notwendigkeit einer Videoüberwachung in Wohnungen erschließt sich mir nicht ohne weiteres", sagte der SPD-Politiker der Neuen Osnabrücker Zeitung. Diese weitere "Ausdehnung der BKA-Befugnisse" werde in der SPD-Fraktion auf einige Bedenken stoßen.<br />
Ähnlich äußerte sich SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz: "Das wird noch ganz genau zu prüfen sein." Als chancenlos bezeichnete er den Vorstoß einiger Unionsländer, ihren Sicherheitsbehörden auch im Zuge heimlicher Online-Durchsuchungen das heimliche Eindringen in Wohnungen erlauben zu wollen: "Wenn sie das versuchen, landen sie damit in Karlsruhe schmerzhaft auf der Nase." Ein heimliches Betreten von Wohnungen zur Installation von Spähprogrammen wäre nur sauber zu regeln, wenn zuvor die Verfassung geändert würde. Petra Pau, Vorstandsmitglieder der Linksfraktion, kritisierte, dass nach dem vorliegendem Entwurf "TVW" zum Standardprogramm des BKA erhoben werde: "Trojaner, Video und Wanzen". Der Überwachungsstaat nehme damit weiter Gestalt an.</p>
<p><a href="http://www.heise.de/newsticker/Innenminister-zoegern-beim-BKA-Gesetz--/meldung/106696"><b>heise.de</b></a></p>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Innenminister zögern beim BKA-Gesetz]]></title>
<link>http://stixus.st.ohost.de/wordpress/?p=23</link>
<pubDate>Fri, 18 Apr 2008 15:11:37 +0000</pubDate>
<dc:creator>stixus</dc:creator>
<guid>http://stixus.st.ohost.de/wordpress/?p=23</guid>
<description><![CDATA[Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm sieht bei der geplanten Novelle des Gesetzes für das Bu]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p>Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm sieht bei der geplanten Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) noch erheblichen Diskussionsbedarf. Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz sagte im RBB-Inforadio, er habe sich mit seinen Kollegen während der gemeinsamen Frühjahrstagung in Bad Saarow darauf verständigt, dass nach der Bewertung des Gesetzentwurfs durch die Länder ein weiteres Gespräch mit dem Bund stattfinden müsse. Dabei gehe es insbesondere darum, ob und unter welchen Bedingungen heimlich eine Wohnung oder ein Anwesen betreten werde dürfe. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seine Kollegin aus dem Justizressort, Brigitte Zypries (SPD), hatten sich zuvor auf einen Referentenentwurf geeinigt.<br />
"Das, woran der Bundesinnenminister gedacht hat, wird möglicherweise nur durch eine Änderung der Verfassung gehen", warnte der CDU-Politiker. Dafür sei eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament nötig. Vor einer Bundestagswahl werde eine solche schwierig zu erreichen sein. "Die Sache sollte man erst einmal fachlich und dann rechtlich diskutieren, und dann müssen die Bundesregierung und der Bundestag entscheiden, ob sie gewillt sind, diesen Weg zu gehen", erklärte Schönbohm. "Das ist noch völlig offen."</p>
<p>Anders interpretiert der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann den Ausgang der Konferenz. SPD-Minister hätten zwar noch Widerstand geleistet und es habe sogar eine Sitzungsunterbrechung gegeben, sagte der CDU-Politiker der Nachrichtenagentur AP. Schließlich habe man sich aber geeinigt. Von dem Treffen gehe das "klare Signal" aus, zitiert die dpa Schünemann, dass der von Schäuble und Zypries gefundene Kompromiss die Grundlage für die weitere Arbeit sei. Bei verdeckten Online-Durchsuchungen soll die Installation von Trojanern mit Überwachungssoftware auf Zielrechnern direkt vor Ort demnach tabu sein.<br />
Unterdessen sind weitere Details zum neuen Entwurf für das BKA-Gesetz bekannt geworden. Demnach sollen Ermittler der Wiesbadener Polizeibehörde zur Abwehr terroristischer und anderer sehr schwerer Gefahren gemäß Paragraph 20h auch Wohnungen von unbescholtenen Bürgern mit Wanzen und Videokameras überwachen dürfen. Bedingung dafür soll sein, dass sich während des großen Lausch- und Spähangriffs im Wohnraum "anderer Personen" dort voraussichtlich Verdächtige aufhalten. Zudem sei vorher zu prüfen, dass die akustische und optische Wohnraumüberwachung bei einer Zielperson direkt vor Ort allein nicht zur Abwehr der Gefährdung ausreicht. Generell dürften die Maßnahmen aber auch durchgeführt werden, wenn Unbeteiligte "unvermeidbar betroffen werden".<br />
Die Süddeutsche Zeitung verweist auf eine weitere brisante Einzelheit. So sollen die Aufnahmebänder beim großen Lauschangriff gegen Terrorverdächtige künftig auch weiterhin mitlaufen dürfen, wenn der laut Bundesverfassungsgericht besonders geschützte Kernbereich der privaten Lebensführung berührt wird. Die Karlsruher Richter hatten in ihrem Urteil zur akustischen Wohnraumüberwachung verfügt, dass die versteckten Wanzen und Mikrofone nicht mehr aufzeichnen dürfen, wenn Verdächtigen sehr private und intime Äußerungen machen. Die Union befürwortet dagegen seit langem eine Lösung mit einem "Richterband". Demnach soll die Polizei zunächst alle Gespräche mitschneiden dürfen. Ein Richter habe dann zu prüfen, welche Inhalte in einem Verfahren konkret verwendet werden können.</p>
<p>Zypries lehnte diesen Ansatz bislang unter Verweis auf verfassungsrechtliche Vorgaben strikt ab. In seiner Entscheidung zu heimlichen Online-Durchsuchungen ergänzte das Bundesverfassungsgericht aber seine Haltung zum Kernbereichsschutz leicht bei der umkämpften Ausforschung von IT-Systemen. Der "unantastbare" hochprivate Lebensraum soll demnach zwar möglichst "geschont" werden. Dabei seien aber "zwei Stufen" zu unterscheiden. Zunächst habe die "Erhebung kernbereichsrelevanter Daten möglichst zu unterbleiben". Falls dies "nicht in Betracht" komme durch Sicherungstechniken, habe der Gesetzgeber dafür zu sorgen, dass einmal erhobene Daten aus dem Kernbereich "unverzüglich gelöscht werden".<br />
Schäuble und Zypries haben daraus die Absegnung des Richterbandes herausgelesen. Gegenteiliger Ansicht ist die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz. "Gerade beim Spähangriff ist ein absoluter Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung unabdingbar", betont die Liberale. "Mit der vorgeschlagenen Regelung für automatisch laufende Bänder, die dann später daraufhin ausgewertet werden sollen, haben Bundesinnenminister Schäuble und Bundesjustizministerin Zypries den Boden des Grundgesetzes verlassen." Die zweistufige Prüfung des Kernbereichsschutzes habe Karlsruhe allein bei Online-Razzien erlaubt. Das heiße nicht, "dass hier im Handstreich der Schutz der Intimsphäre für alle Maßnahmen aufgehoben wurde". Das BKA brauche generell keine Ermächtigung "für eine Peep-Show in die Wohn- und Schlafzimmer".</p>
<p>Auch der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy, ist skeptisch. "Die Notwendigkeit einer Videoüberwachung in Wohnungen erschließt sich mir nicht ohne weiteres", sagte der SPD-Politiker der Neuen Osnabrücker Zeitung. Diese weitere "Ausdehnung der BKA-Befugnisse" werde in der SPD-Fraktion auf einige Bedenken stoßen.<br />
Ähnlich äußerte sich SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz: "Das wird noch ganz genau zu prüfen sein." Als chancenlos bezeichnete er den Vorstoß einiger Unionsländer, ihren Sicherheitsbehörden auch im Zuge heimlicher Online-Durchsuchungen das heimliche Eindringen in Wohnungen erlauben zu wollen: "Wenn sie das versuchen, landen sie damit in Karlsruhe schmerzhaft auf der Nase." Ein heimliches Betreten von Wohnungen zur Installation von Spähprogrammen wäre nur sauber zu regeln, wenn zuvor die Verfassung geändert würde. Petra Pau, Vorstandsmitglieder der Linksfraktion, kritisierte, dass nach dem vorliegendem Entwurf "TVW" zum Standardprogramm des BKA erhoben werde: "Trojaner, Video und Wanzen". Der Überwachungsstaat nehme damit weiter Gestalt an.</p>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Schäuble erklärt...]]></title>
<link>http://4topas.wordpress.com/2008/02/10/1115/</link>
<pubDate>Sun, 10 Feb 2008 16:08:55 +0000</pubDate>
<dc:creator>dobermann projekt</dc:creator>
<guid>http://4topas.wordpress.com/2008/02/10/1115/</guid>
<description><![CDATA[
]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p><span style='text-align:center; display: block;'><object width='425' height='350'><param name='movie' value='http://www.youtube.com/v/Q5F2H28VGOM'></param><param name='wmode' value='transparent'></param><embed src='http://www.youtube.com/v/Q5F2H28VGOM&rel=0' type='application/x-shockwave-flash' wmode='transparent' width='425' height='350'></embed></object></span></p>
]]></content:encoded>
</item>

</channel>
</rss>
