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	<title>arbeitsrecht-recht &amp;laquo; WordPress.com Tag Feed</title>
	<link>http://wordpress.com/tag/arbeitsrecht-recht/</link>
	<description>Feed of posts on WordPress.com tagged "arbeitsrecht-recht"</description>
	<pubDate>Tue, 07 Oct 2008 23:06:53 +0000</pubDate>

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<title><![CDATA[Elternzeitprozess endet in einem Vergleich]]></title>
<link>http://racom.wordpress.com/?p=537</link>
<pubDate>Wed, 20 Aug 2008 07:55:44 +0000</pubDate>
<dc:creator>akerth</dc:creator>
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<description><![CDATA[Einem jungen Vater wurde die Elternzeit versagt- jetzt muss die Firma dafür zahlen.(Az. 5 Ca 5162/0]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify;">Einem jungen Vater wurde die Elternzeit versagt- jetzt muss die Firma dafür zahlen.(Az. 5 Ca 5162/07)</p>
<p style="text-align:justify;">Ein Steuerberater konnte sich vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf 45 000 Euro bei seinem Arbeitgeber erkämpfen - der junge Vater arbeitet für eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und hatte sich nach der Geburt seiner Tochter zunächst ein halbes Jahr Auszeit genommen. Im Anschluss an diese Pause wollte er in Elternteilzeit wieder einsteigen. Der Antrag wurde von seinem Arbeitgeber abgelehnt; die Begründung: Nur mit voller Stundenzahl könne der Vater, der vor allem in Unternehmenstransaktionen involviert war, die für diese Projekte notwendige Flexibilität garantieren.</p>
<p style="text-align:justify;">Der Vater klagte zunächst die Elternzeit ein, der Prozess zog sich aber so in die Länge, dass der gewünschte Teilzeitzeitraum schon lange verstrichen war. Daraufhin klagte er das entgangene Teilzeitgehalt ein.<br />
Während des Prozesses ließen die Richter jedoch erkennen, dass sie die Ablehnung einer Teilzeitregelung für unrechtmäßig hielten, da der Arbeitgeber keine ausreichenden Gründe habe nennen können. Gleichzeitig äußerten sie jedoch Bedenken, dass der Steuerberater unter Umständen nicht nur einen Antrag auf Elternteilzeit hätte stellen sollen, sondern es nach einer gewissen Zeit noch einmal hätte versuchen sollen.</p>
<p style="text-align:justify;">Das Gericht musste den Fall nicht mehr entscheiden, da es zu einem Vergleich kam; die Firma erklärte sich dazu bereit, den eingeklagten Schadenersatz zu bezahlen.</p>
<p>Quelle:</p>
<ul>
<li>Focus.de - „<a href="http://www.focus.de/finanzen/recht/versagte-elternteilzeit-steuerberater-erstreitet-45000-euro_aid_324978.html">Steuerberater erstreitet 45 000 Euro</a>"</li>
</ul>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Kein Entschädigungsanspruch trotz Altersdiskriminierung]]></title>
<link>http://racom.wordpress.com/?p=518</link>
<pubDate>Thu, 14 Aug 2008 08:58:17 +0000</pubDate>
<dc:creator>akerth</dc:creator>
<guid>http://blog.rechtsanwalt.com/2008/08/14/kein-entschadigungsanspruch-trotz-altersdiskriminierung/</guid>
<description><![CDATA[Das Landesarbeitsgericht Hamm wies die Entschädigungsklage einer Bewerberin ab, die sich wegen ihre]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify;">Das Landesarbeitsgericht Hamm wies die Entschädigungsklage einer Bewerberin ab, die sich wegen ihres Alters diskriminiert fühlte.</p>
<p style="text-align:justify;">Die 41-jährige fand eine Stellenausschreibung eines Immobilienunternehmens, die nach dem Inhalt der Anzeige eine „Büromitarbeiter/in bis 35 Jahre" suchte, sowie einen „Fahrer/in in Vollzeit bis 35 Jahre". Die Klägerin bewarb sich daraufhin, wurde abgelehnt und klagte auf Schadensersatz n Höhe von 4.200,00 € wegen Diskriminierung. Sie machte geltend, nur wegen ihres Alters nicht berücksichtigt worden zu sein.<br />
Vor Gericht wurde die Klägerin befragt, auf welche weiteren Stellen sie sich beworben habe, woraufhin sie ausschließlich Stellen nennen konnte, die einen potenziellen altersdiskriminierenden Inhalt hatten.</p>
<p style="text-align:justify;">Bei der Urteilsverkündung gab das Landesarbeitsgericht Hamm der Klägerin in sofern Recht, als dass die Stellenausschreibungen diskriminierend seien, da eine Altersbeschränkung durch die Anforderungen des Arbeitsplatzes nicht gegeben seien.  Die Schadensersatzklage wurde allein deshalb vom Gericht abgewiesen, da sich dich Klägerin nicht ernsthaft um die Stellen beworben habe, sondern  dass es ihr bei der Bewerbung ausschließlich um die Entschädigung gegangen sei.</p>
<p>Quellen und Links:</p>
<ul>
<li>Pressestelle LAG Hamm: „<a href="http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseLArbGs/10_06_2008/index.php">Landesarbeitsgericht Hamm: Entschädigung wegen Altersdiskrimi¬nierung nach dem Allgemeinen Gleichbe¬handlungsgesetz (AGG)</a>"</li>
</ul>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Bei einer Haftstrafe darf nicht gekündigt werden]]></title>
<link>http://racom.wordpress.com/?p=516</link>
<pubDate>Wed, 13 Aug 2008 08:45:10 +0000</pubDate>
<dc:creator>akerth</dc:creator>
<guid>http://blog.rechtsanwalt.com/2008/08/13/bei-einer-haftstrafe-darf-nicht-gekundigt-werden/</guid>
<description><![CDATA[Fahren ohne Führerschein ist kein Kavaliersdelikt. Wer mehrfach ohne ihn erwischt wird, muss mit ei]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify;">Fahren ohne Führerschein ist kein Kavaliersdelikt. Wer mehrfach ohne ihn erwischt wird, muss mit einer längeren Haftstrafe rechnen. Für einen Arbeitgeber allerdings kein Grund, dem Beschäftigten zu kündigen. (Az. 8 Sa 461/07).</p>
<p style="text-align:justify;">Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz gab einer Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers statt. Der Kläger musste eine mehrmonatige Haft antreten, nachdem er mehrfach ohne Führerschein hinter dem Steuer erwischt worden war. Der Arbeitgeber kündigte ihm - der Ausfall eines Angestellten sei betrieblich nicht zu verkraften gewesen.</p>
<p style="text-align:justify;">Das LAG monierte bei dem Arbeitgeber, dass er die unmögliche Weiterbeschäftigung des Inhaftierten nicht hinreichend begründet habe. Es wäre beispielsweise möglich gewesen, einen neuen Mitarbeiter befristet einzustellen. Dem Unternehmen wäre hierdurch kein finanzieller Schaden entstanden, muss der Arbeitgeber doch während der Haftzeit keinen Lohn zahlen. Weiter sei bei einer Kündigung die Dauer der Betriebszugehörigkeit und das Alter des Mitarbeiters in die Abwägung einzuziehen.</p>
<p>Quelle:<br />
Focus.de - „<a href="http://www.focus.de/jobs/berufsalltag/arbeitsrecht/arbeitsrecht-haftstrafe-ist-kein-kuendigungsgrund_aid_323254.html">Haftstrafe ist kein Kündigungsgrund</a>"</p>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Olympia am Arbeitsplatz - Arbeitsrechtler gibt Antworten]]></title>
<link>http://racom.wordpress.com/?p=503</link>
<pubDate>Mon, 11 Aug 2008 13:22:35 +0000</pubDate>
<dc:creator>yvonnestruck</dc:creator>
<guid>http://blog.rechtsanwalt.com/2008/08/11/olympia-am-arbeitsplatz-arbeitsrechtler-gibt-antworten/</guid>
<description><![CDATA[Manch ein sportbegeisterter Arbeitnehmer rutscht in diesen Tagen wieder unruhig auf dem Bürostuhl h]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p>Manch ein sportbegeisterter Arbeitnehmer rutscht in diesen Tagen wieder unruhig auf dem Bürostuhl hin und her. Die Olympischen Spiele in China laufen auf Hochtouren und viele können die Übertragungen nicht live im TV oder Radio verfolgen.</p>
<p>Was darf man als Arbeitsnehmer und wann darf der Arbeitgeber dem Olympia-Fieber einen Riegel vorschieben und bei Missachtung von Regeln sogar mit Kündigung drohen?<br />
Ulf Weigelt, ein Berliner Fachanwalt für Arbeitsrecht, hat für stern.de einige Fragen zum Thema „Olympia während der Arbeitszeit" beantwortet. Grundsätzlich gilt, dass man als Arbeitnehmer, egal wie sportbegeistert er auch sei, kein Anrecht darauf hat, die Spiele währen der Arbeitszeit zu verfolgen.</p>
<p>Arbeitnehmer, die einen Fernseher auf dem Büro haben, haben gute Chancen, dass sie die Übertragungen mit verfolgen dürfen. Der Chef kann aber ein klares Verbot aussprechen, das dann auch befolgt werden muss.</p>
<p>Mit dem Radio verhält es sich ähnlich: Wenn Radio hören am Arbeitsplatz bisher erlaubt war, kann man davon ausgehen, dass das Verfolgen der Olympischen Spiele über das Radio geduldet ist. Aber auch hier gilt: Nur solange, bis kein entsprechendes Verbot ausgesprochen wurde.<br />
Etwas weniger auffällig ist das Verfolgen eines Olympia-Tickers über das Internet. Dies ist jedoch nur erlaubt, wenn der Chef die PCs auch für die private Nutzung freigegeben hat.</p>
<p>Grundsätzlich gilt: Die Arbeit hat Vorrang und wer die Olympischen Spiele auf irgendeine Art und Weise live verfolgen möchten, sollte auf Sicherheit gehen und dies mit dem Chef abklären - oder ein paar olympische Urlaubstage einlegen.<br />
Mehr Antworten rund ums Arbeitsrecht und Olympia gibt es auf stern.de.</p>
<p>Quellen und Links:</p>
<ul>
<li>Stern.de - <a href="http://www.stern.de/wirtschaft/arbeit-karriere/arbeit/%3aArbeitsrecht-Rote-Karte-Olympia-TV/634285.html?p=1">„Rote Karte für Olympia-TV"</a></li>
</ul>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Urteil LArbG: Mädcheninternat weiterhin ohne Männer]]></title>
<link>http://racom.wordpress.com/?p=421</link>
<pubDate>Tue, 29 Jul 2008 08:20:39 +0000</pubDate>
<dc:creator>akerth</dc:creator>
<guid>http://blog.rechtsanwalt.com/2008/07/29/urteil-larbg-madcheninternat-weiterhin-mannerfrei/</guid>
<description><![CDATA[Ein Sozialpädagoge darf bei einer Bewerbung wegen seines Geschlechts abgelehnt werden, wenn er sich]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Sozialpädagoge darf bei einer Bewerbung wegen seines Geschlechts abgelehnt werden, wenn er sich bei einem reinen Mädcheninternat bewirbt. (Az. 2 Sa 51/08 )</p>
<p>In der Blogsphäre wird heftig diskutiert. Das Landesarbeitsgericht in Rheinland-Pfalz in Mainz lehnte die Klage eines Diplom-Sozialpädagogen gegen ein Mädcheninternat ab. Der Kläger fühlte sich diskriminiert, als seine Bewerbung pauschal wegen seines Geschlechts  abgelehnt wurde. Als Entschädigung verlangte er zweieinhalb Monatsgehälter; 6750 Euro. Seiner Meinung nach verstieß die Ablehnung seiner Bewerbung gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.<br />
Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet jede geschlechterspezifische Benachteiligung am Arbeitsplatz; gültig auch für Bewerbungsverfahren.</p>
<p>Gab das Arbeitsgericht in Trier der Klage des Sozialpädagogen statt, entschied nun das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz, dass der Kläger durchaus zu Recht abgelehnt wurde. Eine Ungleichbehandlung zwischen Mann und Frau sei zulässig, wenn es einen sachlichen Grund gebe. Da es sich im vorliegenden Fall um eine Position als Erzieher im Mädcheninternat handle, sei ein Mann ungeeignet, da  Erzieherinnen in solchen Internaten auch mit der Intimsphäre der Mädchen in Berührung kämen. Daher gebe es für eine Entschädigung keine rechtliche Grundlage.</p>
<p>Die Blogsphäre ist sich einig, dass der logische Menschenverstand das Urteil durchaus verstehen kann, gibt aber zu bedenken, dass im Falle der Klage einer Frau gegen ein Jungeninternat diese bestimmt Recht bekommen hätte. Da sich auch das Landesarbeitsgericht der Bedeutung seines Urteils bewusst ist, ließ es eine Revision am Bundesarbeitsgericht in Erfurt zu.</p>
<p>Quellen und Links:</p>
<ul>
<li>Focus.de - „<a href="http://www.focus.de/jobs/berufsalltag/arbeitsrecht/agg-urteil-mann-darf-nicht-ins-maedcheninternat_aid_320803.html">Mann darf nicht ins Mädcheninterna</a>t"</li>
</ul>
<ul>
<li>Zeit.de - „<a href="http://www.zeit.de/online/2008/31/Erzieher?from=rss">Männder sind manchmal nicht tragbar</a>"</li>
</ul>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Kündigung wegen gestohlener Ausschussware]]></title>
<link>http://racom.wordpress.com/?p=394</link>
<pubDate>Tue, 22 Jul 2008 08:45:19 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rene Haller</dc:creator>
<guid>http://blog.rechtsanwalt.com/2008/07/22/kundigung-wegen-ausschussware/</guid>
<description><![CDATA[Nach einem am Montag bekanntgewordenen Urteil des Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz kann au]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p>Nach einem am Montag bekanntgewordenen Urteil des Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz kann auch der  Diebstahl mangelhafter Ausschussware am Arbeitsplatz eine fristlose Kündigung rechtfertigen, wenn die Ware anschließend verkauft wird.</p>
<p>Nach Medienberichten soll eine Frau als Ausschussware aussortierte Zahnbürsten vom Arbeitsplatz mitgenommen und anschließend verkauft haben. Ihr Arbeitgeber kündigte ihr darufhin wegen Vertrauensbruch fristlos. Das LAG wies die Kündigungsschutzklage der Frau in letzter Instanz ab. Die Richter urteilten, dass die Frau mit dem Verkauf der Aussschussware gegen das wirtschaftliche Interesse ihres Arbeitgebers verstoßen habe. Daher sei die Kündigung rechtens. Der Umstand, dass es sich bei den Zahnbürsten nur um geringwertige Ware handelte und der Käufer ein vom Arbeitgeber beauftragter Detektiv war, bewerteten die Richter als unerheblich für das Urteil.</p>
<p>Quellen und Links</p>
<ul>
<li>Focus Online - <a href="http://www.focus.de/jobs/berufsalltag/arbeitsrecht/arbeitsrecht-ausschussware-verticken-verboten_aid_319304.html" target="_blank">"Ausschussware verticken verboten"</a></li>
</ul>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Faire Bezahlung auch für Praktikanten]]></title>
<link>http://racom.wordpress.com/?p=337</link>
<pubDate>Mon, 16 Jun 2008 13:31:19 +0000</pubDate>
<dc:creator>akerth</dc:creator>
<guid>http://blog.rechtsanwalt.com/2008/06/16/faire-bezahlung-auch-fur-praktikanten/</guid>
<description><![CDATA[Wird ein Praktikant als reguläre Arbeitskraft eingesetzt, hat er Anspruch auf eine angemessene Verg]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p>Wird ein Praktikant als reguläre Arbeitskraft eingesetzt, hat er Anspruch auf eine angemessene Vergütung. (LArbG BW 5 Sa 45/07)</p>
<p>Im aktuellen Fall klagte eine ehemalige Praktikantin. Sie arbeitete sechs Monate in einer Agentur und erhielt 375 Euro im Monat. Ihre Einarbeitungsphase endete nach vier Wochen, sagt die Klägerin gegenüber Spiegel.de. Oft arbeitete sie 70 Stunden in der Woche, organisierte den Aufbau der Ausstellungs-Architektur. Die Hostessen, die Abends bei Veranstaltungen den Service bestritten, erhielten 10 Euro die Stunde, sie selbst arbeitete für 2,46 Euro, in einer höheren Position, mit mehr Verantwortung.</p>
<p>Das Gericht entschied, dass der Klägerin eine Vergütung von 1522 Euro im Monat zugestanden hätte, da bei ihr der Ausbildungszweck nicht im Vordergrund gestanden habe und sie als vollwertige Mitarbeiterin gearbeitet hätte. Sie verglichen das vermeintliche Praktikum mit einer Probezeit eines normalen Arbeitsverhältnisses, welches üblicherweise ebenfalls sechs Monate dauert, da in einem guten Praktikum ein Ausbildungsplan, ein fester Ansprechpartner und die Möglichkeit, viele Bereiche des Unternehmens kennen zu lernen gehöre.<br />
Die Richter bemängelten vor allem die offenbare Ausnutzung der „Zwangslage" der Praktikantin.<br />
Sie zitieren dabei die Bemerkung eines Vorgesetzten im Fachverlag, es finde sich "immer jemand, der sich darauf einlässt". Im Urteil heißt es: "Deutlicher kann kaum zum Ausdruck gebracht werden, dass der Arbeitgeber, der für sechs Monate über die Fähigkeiten einer diplomierten Fachhochschulabsolventin verfügen kann, die wirtschaftlich schwächere Lage des Vertragspartners zu seinem Vorteil nutzt unter Hinweis auf den Zwang der Verhältnisse"</p>
<p>Quellen:</p>
<ul>
<li> Spiegel.de - „<a href="http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/0,1518,559676-2,00.html">Praktikantin erstreitet faire Bezahlung</a>"</li>
<li> Hensche.de - „<a href="http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Urteile_Verguetung_Praktikanten_LAG-Ba-Wue_5Sa45-07.html">Urteile zum Arbeitsrecht: 5 Sa 45/07</a>"</li>
</ul>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Gericht erklärt Kündigung wegen Mitgliedschaft in StudiVZ Gruppe für unwirksam]]></title>
<link>http://racom.wordpress.com/?p=334</link>
<pubDate>Thu, 12 Jun 2008 11:42:09 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rene Haller</dc:creator>
<guid>http://blog.rechtsanwalt.com/2008/06/12/gericht-erklart-kundigung-wegen-mitgliedschaft-in-studivz-gruppe-fur-unwirksam/</guid>
<description><![CDATA[Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und ist auch nicht wirkungslos auf die reale Welt. Das musst]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p>Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und ist auch nicht wirkungslos auf die reale Welt. Das mussten acht Angestellte eines Hotels erfahren, denen fristlos gekündigt wurde, weil sie in einer StudiVZ Gruppe Mitgleid waren. Das Arbeitsgericht Cottbus erklärte Anfang des Monats die Kündigung in vier Fällen jedoch für unwirksam.</p>
<p>Man könnte von einem blauen Auge sprechen, mit dem die Angestellten des Hotels davon kamen. Sie waren einer StudiVZ Gruppe mit dem Namen "der Storch muss hängen" beigetreten. Eine Anspielung auf das Logo des Hotels, das einen Storch zeigt. Im dem der Gruppe zugehörigen Forum äußerten sich die Mitglieder kritisch über die Arbeitsbedingungen und bezogen sich auf einen Vorfall, bei dem in dem Wellness-Hotel Gas austrat. Der Hotelchef kündigte acht Mitarbeitern fristlos, woraufhin diese eine Kündigungsschutzklage erhoben.</p>
<p>Der Hotelinhaber sah in dem Verhalten seiner Angestellten einen Vertrauensbruch und mutmaßte sogar, "dass sich mehrere Arbeitnehmer und Auszubildende in Zusammenwirken mit ehemaligen Arbeitnehmern und Auszubildenden sowie möglicherweise weiteren Unbekannten bandenmäßig verabredet haben, um durch einen Reizgasanschlag dem Anzeigenerstatter einen möglichst großen Schaden zuzufügen."</p>
<p>Seitens der gekündigten Mitarbeiter beteuerte man jedoch, man habe nicht aus dem Beweggrund gehandelt den Ruf des Hotels zu schaden. Vielmehr sei man sich nicht bewusst gewesen, welches Bild durch vom Hotel Dritte durch diese Gruppe erhalten könnten.<br />
Das Gericht gab der Klage statt. "Vieles wurde im Verfahren dramatisiert, Zitate wurden aus dem Zusammenhang genommen und dadurch verfälscht. So wird im Zusammenhang mit dem geschilderten Vorfall im Dezember 2007 der Verdacht eines Reizgasanschlags geäußert, obwohl es weder Beweise für die Anwendung von Reizgas noch für einen Anschlag gibt", so die Vorsitzende Richterin Lore Seidel. Die Kündigung wurde damit für unwirksam erklärt.</p>
<p>Weitere Klagen wurden am 11.Juli stattgegeben. Die Übrigen sind noch zu verhandeln.</p>
<p>Quellen und Links</p>
<ul>
<li>heise.de - <a href="http://www.heise.de/newsticker/Gericht-Kuendigung-wegen-Aeusserungen-in-einer-StudiVZ-Gruppe-unwirksam--/meldung/109075" target="_blank">"Gericht: Kündigung wegen Äußerungen in einer StudiVZ-Gruppe unwirksam"</a></li>
</ul>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Volle GEZ- Gebühren für ALG II Empfänger]]></title>
<link>http://racom.wordpress.com/?p=311</link>
<pubDate>Mon, 02 Jun 2008 09:24:47 +0000</pubDate>
<dc:creator>akerth</dc:creator>
<guid>http://blog.rechtsanwalt.com/2008/06/02/volle-gez-gebuhren-fur-alg-ii-empfanger/</guid>
<description><![CDATA[Arbeitnehmer mit niedrigem Gehalt, die zusätzlich noch den ALG-II - Zuschlag erhalten, müssen die ]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify;">Arbeitnehmer mit niedrigem Gehalt, die zusätzlich noch den ALG-II - Zuschlag erhalten, müssen die GEZ- Gebühren in voller Höhe zahlen.</p>
<p style="text-align:justify;">Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg kam zu dem Urteil, dass die Rundfunkgebühren auch dann gezahlt werden müssen wenn der ALG-II- Zuschlag unter der von der GEZ veranschlagten Pflichtabgabe von 17,03 Euro liegt. (Az. OVG 11 B 12.07)</p>
<p style="text-align:justify;">Nur wer selbst keinerlei Einkommen erarbeite und ALG-II- Empfänger sei, könne sich von den GEZ- Gebühren befreien lassen, so focus.de.<br />
Die Richter betonten in ihrem Urteil, dass kein verfassungsrechtlich unzulässiger Eingriff in das Existenzminimum vorliege, wenn die betreffenden ALG II-Empfänger darauf verwiesen würden, vorübergehend einen Teil der Rundfunkgebühren aus den Regelleistungen zu bestreiten. Nach Auffassung der Berliner Oberverwaltungsrichter kommt nicht einmal „besondere Härte" in Betracht, wie sie im Rundfunkgebührenstaatsvertrag ausdrücklich vorgesehen ist. Die gegenüber ALG II-Empfängern bestehende Ungleichbehandlung sei durch sachliche Gründe gedeckt und Ausfluss einer verfassungsrechtlich zulässigen Typisierung und Pauschalierung des Gesetzgebers sei.</p>
<p style="text-align:justify;">Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.</p>
<p>Quellen:</p>
<ul>
<li>Focus.de - „<a href="http://www.focus.de/jobs/berufsalltag/arbeitsrecht/fernsehgebuehr-aufstocker-muessen-gez-bezahlen_aid_305179.html">Aufstocker müssen GEZ bezahlen</a>"</li>
</ul>
<ul>
<li>Verbraucherrecht.blogg.de - „<a href="http://verbraucherrecht.blogg.de/eintrag.php?id=680">OVG Berlin-Brandenburg (OVG 11 B 12.07 u.a.): Keine Rundfunkgebührenbefreiung für ALG II-Empfänger mit geringen Zuschlägen</a>"</li>
</ul>
<ul>
<li>Pressestelle Berlin - „<a href="http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ovg/presse/archiv/20080520.1720.100916.html">Keine Rundfunkgebührenbefreiung für ALG II-Empfänger mit geringen Zuschlägen - 13/2008</a>"</li>
</ul>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[ArbG Dortmund:  Gericht stärkt Rechte der Teilzeit-Beschäftigten]]></title>
<link>http://racom.wordpress.com/?p=310</link>
<pubDate>Fri, 30 May 2008 11:03:14 +0000</pubDate>
<dc:creator>akerth</dc:creator>
<guid>http://blog.rechtsanwalt.com/2008/05/30/arbg-dortmund-gericht-starkt-rechte-der-teilzeit-beschaftigten/</guid>
<description><![CDATA[Der Textildiscounter KIK muss nach einem Urteil des ArbG. Dortmund den Stundenlohn einer Teilzeit-An]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify;">Der Textildiscounter KIK muss nach einem Urteil des ArbG. Dortmund den Stundenlohn einer Teilzeit-Angestellten um rund drei Euro anheben.  Es ist das zweite Urteil dieser Art gegen das Unternehmen.</p>
<p style="text-align:justify;">Der Textildiscounter ist für seine niedrigen Preise bekannt. 1994 eröffnete die erste Filiale, inzwischen gibt es in ganz Deutschland mehr als 2500 Bekleidungsgeschäfte dieser Art. Viele Angestellte werden auf Teilzeitarbeit-Basis beschäftigt.</p>
<p style="text-align:justify;">Anfang Mai klagte erstmals eine der geringfügig Beschäftigten auf höheren Lohn. Sie erhielt 5,20 Euro und empfand dies als zu wenig. Das Gericht gab ihr Recht. Das zur Tengelmann-Gruppe gehörende Unternehmen musste die Differenz zu dem angemessenen Lohn für die vergangenen vier Jahre nachzahlen. Laut Gericht liegt ein angemessener Lohn zwischen 7,90 und 8,20 Euro. Insgesamt belief sich die Summe auf über 9.000 Euro.  Kik kann gegen das Urteil Berufung beim Landesarbeitsgericht Hamm einlegen.</p>
<p style="text-align:justify;">Nun klagte eine weitere Verkäuferin -und bekam Recht. Das Gericht stufte erneut die bisherige Bezahlung als sittenwidrig ein und erachtete eine Bezahlung von mindestens 8,21 für angemessen. Weiter signalisierte die 4.Kammer dem Discounter, dass sie die gesamten arbeitsvertraglichen Vereinbarungen des Unternehmens für gesetzeswidrig hält.</p>
<p style="text-align:justify;">Laut Urteil muss KiK seiner geringfügig beschäftigten Angestellten außerdem Verdienstausfall bezahlen, da die Frau seit Oktober 2007 nur noch wenige Stunden pro Monat beschäftigt worden ist. Nach dem Teilzeit-und Befristungsgesetz steht ihr mindestens eine Zehn-Stunden-Woche zu. Auch hier belaufen sich die Gesamtkosten auf rund 9000 Euro. Diese Summe beinhaltet neben dem Verdienstausfall auch die rückwirkende Anhebung des Stundenlohns seit 2004.  (AZ 4 Ca274/08 )</p>
<p style="text-align:justify;">Henrike Greven, Ver.di-Geschäftsführerin des Bezirks Mülheim-Oberhausen, zeigte sich bereits nach dem Urteil Mitte Mai erfreut. "Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass die auffällig niedrigen Entlohnungen bei Kik sittenwidrig sind", sagte sie. "Wenn Kik klug ist, passt das Unternehmen nun die Löhne und Gehälter aller Beschäftigten an."</p>
<p style="text-align:justify;">Quellen:<br />
•	Spiegel.de - „<a href="http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,556396,00.html">Urteil gegen KiK: Gericht stoppt Niedriglohn bei Textildiscounter</a>"<br />
•	Spiegel.de - „<a href="http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,553330,00.html">Discounter KiK muss Mini-Jobberin höheren Lohn zahlen</a>"<br />
•	Focus.de - „<a href="http://www.focus.de/jobs/berufsalltag/arbeitsrecht/textildiscounter-kik-urteil-wegen-sittenwidriger-bezahlung_aid_305060.html?omiid=rss">Urteil wegen sittenwidriger Bezahlung</a>"<br />
•	Pressestelle NRW - „<a href="http://www.justiz.nrw.de/Presse/dpa_ticker/DPA_290514/index.php">Textildiscounter KiK muss Stundenlohn einer Mitarbeiterin anheben</a>"</p>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Umschulung vor Kündigung]]></title>
<link>http://racom.wordpress.com/?p=298</link>
<pubDate>Fri, 16 May 2008 07:06:17 +0000</pubDate>
<dc:creator>akerth</dc:creator>
<guid>http://blog.rechtsanwalt.com/2008/05/16/umschulung-vor-kundigung/</guid>
<description><![CDATA[Unternehmen sind grundsätzlich dazu verpflichtet, Mitarbeiter vor einer möglichen betriebsbedingte]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify;">Unternehmen sind grundsätzlich dazu verpflichtet, Mitarbeiter vor einer möglichen betriebsbedingten Kündigung einen anderen Arbeitsplatz anzubieten, oder die Kosten für eine Umschulungsmaßnahme zu übernehmen.</p>
<p style="text-align:justify;">Frankfurt: Das Arbeitsgericht entschied, der Klage eines Bankkaufmanns gegen die Kündigung stattzugeben. (Az. 17 Ca 1920/07).<br />
Die Bank stützte ihre Kündigung auf die Verlagerung der Abteilung in eine andere Stadt, bot jedoch dem Mitarbeiter keine andere Stelle im Wertpapierhandelsteam an. Der Arbeitgeber hielt die Qualifikationen des Bankkaufmanns für unzureichend.  Dem Gericht reichte diese Begründung nicht aus, um einen Mitarbeiter zu entlassen, der seit 14 Jahren in der Branche arbeitet. Es sei für die Bank zumutbar, den Mitarbeiter auf eine neue Position umzuschulen, oder ihm eine längere Einarbeitungsfrist zu gewähren.</p>
<p>Quelle:</p>
<ul>
<li>Focus.de - „<a href="http://www.focus.de/jobs/berufsalltag/arbeitsrecht/betriebsbedingte-kuendigung-umschulung-geht-vor-kuendigung_aid_301859.html?omiid=rss">Umschulung geht vor Kündigung</a>"</li>
</ul>
<ul>
<li>Ksta.de - „<a href="http://www.ksta.de/html/artikel/1209912014969.shtml">Job fällt weg: Firma muss Mitarbeiter umschulen</a>"</li>
</ul>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Cola, Internet, Fax - Gründe und Form einer Kündigung]]></title>
<link>http://racom.wordpress.com/?p=283</link>
<pubDate>Thu, 24 Apr 2008 10:22:31 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rene Haller</dc:creator>
<guid>http://blog.rechtsanwalt.com/2008/04/24/cola-internet-fax-grunde-und-form-einer-kundigung/</guid>
<description><![CDATA[In diesem Monat gingen gleich drei Fälle zum Thema Kündigung durch die Presse, die jeden betreffen]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p>In diesem Monat gingen gleich drei Fälle zum Thema Kündigung durch die Presse, die jeden betreffen können.</p>
<p>Im ersten Fall hatte ein Arbeitgeber seinem Angestellten gekündigt, weil dieser an seinem Dienstcomputer  angeblich Internetseiten mit erotischem Inhalt aufgerufen und entsprechende Inhalte heruntergeladen hatte. Die erteilte fristlose Kündigung wurde allerdings vom Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz für nicht rechtens erklärt (LAG RLP - Az.: 10 Sa 505/07). Das Gericht urteilte, dass eine fristlose Kündigung nur dann gerechtfertigt sei, wenn die Art der Nutzung ausschweifend ist. Die Beweise des Arbeitgebers deuteten aber nur auf "minutenweise" Nutzung hin.  In solchen Fällen muss eine Abmahnung einer Kündigung vorausgehen (vgl. <a href="http://www.law-blog.de/397/kuendigung-wegen-internet-und-computernutzung/" target="_blank">law-blog</a>). Die Richter prüften daher erst gar nicht, ob die Anschuldigungen zu trafen und erklärten die Kündigung für nichtig.</p>
<p>In einem anderen Fall unterzeichnete ein Arbeitnehmer einer Supermarktkette einen Aufhebungsvertrag, da ihm sein Vorgesetzter mit fristloser Kündigung gedroht hatte. Der Grund dafür: Der Arbeitnehmer trank aus einer unbezahlten Cola-Flasche, obwohl eine vorangegangene Anweisung forderte, Getränke erst zu bezahlen, bevor man sie nutzt. Zu Recht, wie die Richter am Frankfurter Arbeitsgericht entschieden (Az.: 7 Ca 4568/07). Die Gültigkeit des Aufhebungsvertrages sei von der vorangegangenen Drohung unberührt, da auch bei Diebstahl von Lebensmitteln eine Kündigung denkbar ist. Daher, so die Richter, dürfe der Arbeitnehmer diese auch androhen.</p>
<p>Doch nicht nur Arbeitgeber müssen bei der Kündigung auf die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen achten. So urteilte hier ebenfalls das LAG Rheinland-Pfalz über einen Fall, in dem eine Arbeitnehmerin ihre Kündigung via Fax einreichte. Diese sei unwirksam, da eine Kündigung nur schriftlich erfolgen kann und so eine eigenhändige Unterschrift bedürfe (Az.: 9 Sa 416/07). Diese ist aber bei einem Fax nicht gegeben.<br />
Die Arbeitnehmerin, die ihre Kündigung aus Ärger per Fax an den Arbeitgeber sandte, bedauerte diesen Schritt und machte geltend, dass die Kündigung unwirksam sei. Die Richter folgten dieser Meinung. Auch die Tatsache, dass der Arbeitgeber die Kündigung angenommen hatte, ändere daran nichts.</p>
<p>Quellen und Links</p>
<ul>
<li>Stern.de - <a href="http://www.stern.de/wirtschaft/arbeit-karriere/arbeit/:Arbeitsrecht-Surfen-Job-K%FCndigungsgrund/616310.html?nv=rss" target="_blank">"Surfen im Job nicht sofort Kündigungsgrund"</a></li>
<li>FAZ.NET - <a href="http://www.faz.net/s/RubA5A53ED802AB47C6AFC5F33A9E1AA71F/Doc~E1CD8B3E4C5F0499188F98F6BA7BF086C~ATpl~Ecommon~Scontent.html?rss_wirtschaft" target="_blank">"Fristlose Kündigung nur für langes Internetsurfen"</a></li>
<li>Focus.de - <a href="http://www.focus.de/jobs/berufsalltag/arbeitsrecht/arbeitsrecht-kuendigung-nach-einem-schluck-cola_aid_297001.html?omiid=rss" target="_blank">"Kündigung nach einem Schluck Cola"</a></li>
<li>Focus.de - <a href="http://www.focus.de/jobs/berufsalltag/arbeitsrecht/arbeitsrecht-kuendigung-per-fax-ist-unwirksam_aid_296779.html?omiid=rss" target="_blank">"Kündigung per Fax ist unwirksam"</a></li>
<li>law-blog - <a href="http://www.law-blog.de/397/kuendigung-wegen-internet-und-computernutzung/" target="_blank">"Kündigung wegen Internet- und Computernutzung"</a></li>
</ul>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Kündigung trotz Krankschreibung]]></title>
<link>http://racom.wordpress.com/?p=269</link>
<pubDate>Fri, 04 Apr 2008 11:46:39 +0000</pubDate>
<dc:creator>akerth</dc:creator>
<guid>http://blog.rechtsanwalt.com/2008/04/04/kundigung-trotz-krankschreibung/</guid>
<description><![CDATA[Wer eine Krankschreibung einreicht, muss nicht unbedingt das Bett hüten. Der genaue Krankschreibung]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Wer eine Krankschreibung einreicht, muss nicht unbedingt das Bett hüten. Der genaue Krankschreibungsgrund sei wichtig, wenn man trotz Krankschreibung in der Öffentlichkeit unterwegs sei und gekündigt bekommt wegen Betrugsverdachts.</p>
<p align="justify">Im vorliegenden Fall war die krankgeschriebene Friseuse von Kollegen auf dem Rummelplatz gesichtet worden. Der Friseursalon kündigte der Klägerin fristlos.<br />
Das Arbeitsgericht Frankfurt gab der Klägerin in diesem Fall Recht. In ihrem speziellen Fall rechtfertigt ein Kirmesbesuch keine fristlose Kündigung. Das Gericht wies auf die mögliche gesundheitsfördernde Wirkung solcher Freizeitbetätigungen hin. Gerade depressive Arbeitnehmer müssten nicht den ganzen Tag zu Hause sitzen oder gar das Bett hüten, wenn sie krankgeschrieben seien. Der Arzt der unter Depressionen leidenden Klägerin hatte dieser empfohlen unter die Leute zu gehen.</p>
<p>Quelle:<br />
Stern.de - „<a href="http://www.stern.de/wirtschaft/arbeit-karriere/arbeit/:Arbeitsrecht-Kirmesbesuch-Krankenstand/616152.html">Kirmesbesuch auch im Krankenstand</a>"</p>
]]></content:encoded>
</item>
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<title><![CDATA[Stechuhr vergessen führt nicht zwangsläufig zur Kündigung]]></title>
<link>http://racom.wordpress.com/?p=259</link>
<pubDate>Thu, 20 Mar 2008 09:03:56 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rene Haller</dc:creator>
<guid>http://blog.rechtsanwalt.com/2008/03/20/stechuhr-vergessen-fuhrt-nicht-zwangslaufig-zur-kundigung/</guid>
<description><![CDATA[Wer vergisst sich auszustempeln, kann nicht unbedingt fristlos gekündigt werden. Das erklärte das ]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p>Wer vergisst sich auszustempeln, kann nicht unbedingt fristlos gekündigt werden. Das erklärte das AG Frankfurt während eines Prozesses laut <a href="http://www.focus.de/jobs/berufsalltag/arbeitsrecht/arbeitsrecht_aid_266216.html" target="_blank">Focus Online</a>. Danach befanden sich ein Anlagekonstrukteur und dessen Arbeitgeber im Rechtsstreit, nachdem man dem Konstrukteur fristlos gekündigt hatte. Der Grund: Der Arbeitnehmer hatte zwei mal kurz hintereinander vergessen, sich nach Arbeitsende auszustempeln. Als er den Fehler bemerkte fuhr er zurück und stempelte sich aus. Jeweils mit zweistündiger Verspätung. Vor Gericht gab er an, er habe die fälschlich angerechneten Stunden vor seiner nächsten Abrechnung anzeigen wollen. Doch dazu kam es nicht mehr, da man ihm zuvor schon gekündigt hatte.</p>
<p>In Anbetracht der langjährigen Mitarbeit des  Konstrukteurs in dieser Firma und der hohen Anzahl an Überstunden des Angestellte hätte der Arbeitgeber den Mitarbeiter zunächst anhören müssen, so die Richter. Eine Betrugsabsicht sei daher nicht anzunehmen. Man müsse hier von einem Versehen ausgehen.</p>
<p>Die Firma einigte sich angesichts dieser Rechtslage mit dem ehemaligen Mitarbeiter auf eine Abfindung von 60 000 Euro. Die Fristlose Kündigung ist damit gegenstandslos.<br />
Quellen und Links</p>
<ul>
<li>Focus Online - <a href="http://www.focus.de/jobs/berufsalltag/arbeitsrecht/arbeitsrecht_aid_266216.html" target="_blank">"Stechuhr vergessen ist menschlich"</a></li>
</ul>
]]></content:encoded>
</item>
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<title><![CDATA[BAG: Überstunden dürfen vor  Kündigung abgebaut werden]]></title>
<link>http://blog.rechtsanwalt.com/2008/03/17/bag-uberstunden-durfen-vor-kundigung-abgebaut-werden/</link>
<pubDate>Mon, 17 Mar 2008 15:02:25 +0000</pubDate>
<dc:creator>akerth</dc:creator>
<guid>http://blog.rechtsanwalt.com/2008/03/17/bag-uberstunden-durfen-vor-kundigung-abgebaut-werden/</guid>
<description><![CDATA[Ist die Beschäftigungslage schlecht, muss vor einer betriebsbedingten Kündigung ein Überstundenab]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Ist die Beschäftigungslage schlecht, muss vor einer betriebsbedingten Kündigung ein Überstundenabbau bei allen betroffenen Mitarbeitern gewährleistet sein.</p>
<p align="justify">Im vorliegenden Fall ging es um ein Betontransportgewerbe, dass im geltenden Manteltarifvertrag eine flexible Jahresarbeitszeit, je nach Witterungs- und Auftragslage vorsieht. Dies sollte Kündigungen bei schlechter Auftragslage vermeiden. Einem Mitarbeiter mit rund 90sogenannten Guthabenstunden wurde die ordentliche betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen. Der betroffene Mitarbeiter klagte auf Fortsetzug des Arbeitsverhältnisses.</p>
<p align="justify">Die Klage des Arbeitnehmers war in letzter Instanz erfolgreich. Das BGA entschied, dass bei schlechter Auslastung genau dann kein Kündigungsgrund vorliegt, wenn andere, weniger schwerwiegende Maßnahmen, noch nicht ergriffen worden sind. Zu diesen Maßnahmen zählt auch der Abbau von Guthabenstunden. Die Kündigung des Mitarbeiters wäre entbehrlich gewesen, wenn der Arbeitgeber veranlasst hätte, dass alle Arbeitnehmer - nicht nur der Gekündigte - zunächst ihre Guthabenstunden abgebaut hätten. Ein dringendes betriebliches Erfordernis als Kündigungsgrund liegt deshalb erst dann vor, wenn arbeitgeberseitig alle Möglichkeiten der flexiblen Arbeitszeitgestaltung ausgeschöpft wurden und dennoch ein Beschäftigungsüberhang besteht (BAG, Urteil v. 8.11.2007, 2 AZR 418/06).</p>
<p>Quelle:<br />
Haufe.de - „<a href="http://www.haufe.de/personal/newsDetails?newsID=1205306770.39&#38;chorid=00560203">Überstundenabbauf geht betriebsbedingter Kündigung vor</a>"</p>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Wer die Stechuhr "betrügt" riskiert eine Kündigung]]></title>
<link>http://racom.wordpress.com/?p=251</link>
<pubDate>Wed, 12 Mar 2008 13:14:47 +0000</pubDate>
<dc:creator>kduda</dc:creator>
<guid>http://blog.rechtsanwalt.com/2008/03/12/wer-die-stechuhr-betrugt-riskiert-eine-kundigung/</guid>
<description><![CDATA[Verlässt ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz aus privaten Gründen, ohne vorherige Abmeldung beim ]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p>Verlässt ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz aus privaten Gründen, ohne vorherige Abmeldung beim Arbeitgeber, kann das eine fristlose Kündigung nach sich ziehen. So entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz (Az.: 4 Sa 996/06). Das LAG wies die Kündigungsschutzklage eines Angestellten ab. Dieser hatte mehrfach seinen Arbeitsplatz aus privaten Gründen verlassen ohne die Stempeluhr zu betätigen. Als der Arbeitnehmer dies bemerkte, kündigte er dem Mitarbeiter fristlos. Das Gericht befand diese Kündigung als berechtigt.<br />
In einem derartigen Verhalten sahen die Richter eine grobe Pflichtverletzung und einen schweren Vertrauensbruch, da ein Lohnanspruch für diese Zeit nur vorgetäuscht wurde. Dem Arbeitgeber wird jede Möglichkeit der Kontrolle genommen, ob der Mitarbeiter seinen vertraglichen Pflichten nachkommt. Dies rechtfertige eine sofortige Kündigung ohne vorherige Abmahnung.</p>
<p>Die Zigarette zwischendurch zählt ebenfalls nicht zur Arbeitszeit. Kurze Raucherpausen, auch von unter fünf Minuten müssen vom Arbeitnehmer mit der Stechuhr dokumentiert werden, sonst kann eine Kündigung wegen Arbeitszeitbetruges drohen, so das Arbeitsgericht Frankfurt/Main.<br />
Eine langjährige Angestellte eines Gartenbaubetriebes hatte mehrmals vor dem Gebäude geraucht ohne die Stechuhr zu betätigen. Vor Gericht begründete sie ihr Verhalten durch die langjährige Betriebszugehörigkeit und unklare Regelungen im Unternehmen. Allerdings musste sie zugeben, von der Betriebsleitung mehrfach auf eine solche Stechpflicht bei kurzen Pausen hingewiesen worden zu sein. Nach einem solchen Hinweis bedarf es auch keiner Abmahnung mehr.</p>
<p>Quellen und Links</p>
<ul>
<li>focus.de - "<a href="http://www.focus.de/jobs/berufsalltag/arbeitsrecht/arbeitnehmer_aid_262983.html" target="_blank">Kleine Besorgung kostet Job</a>"</li>
<li>focus.de - "<a href="http://www.focus.de/jobs/berufsalltag/arbeitsrecht/arbeitszeit_aid_262304.html" target="_blank">Stechpflicht" für Raucher</a>"</li>
</ul>
]]></content:encoded>
</item>
<item>
<title><![CDATA[Kündigung für „Low Performer“]]></title>
<link>http://blog.rechtsanwalt.com/2008/01/22/kundigung-fur-%e2%80%9elow-performer%e2%80%9c/</link>
<pubDate>Tue, 22 Jan 2008 10:25:39 +0000</pubDate>
<dc:creator>akerth</dc:creator>
<guid>http://blog.rechtsanwalt.com/2008/01/22/kundigung-fur-%e2%80%9elow-performer%e2%80%9c/</guid>
<description><![CDATA[Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Eine verhaltensbedingte Kündigung ist bei dauerhaft unter]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<div>Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Eine verhaltensbedingte Kündigung ist bei dauerhaft unterdurchschnittlicher Leistung berechtigt.</div>
<div>Im aktuellen Fall (Az. 2 AZR 536/06) geht es um eine Klägerin, die seit 1995 in einem Versandkaufhaus, Bereich Lager/Versand beschäftigt war. Laut Betrieb wiesen die von ihr bearbeiteten Sendungen über einen längeren Zeitraum mindestens dreimal so viele Packfehler auf, wie bei vergleichbaren Arbeitsplätzen. Diese Fehler führten  augenscheinlich zu einem Imageverlust bei den Kunden. Da auch nach zwei Abmahnungen und anderen Maßnahmen keine Verringerung der Fehlerquote festgestellt werden konnte, wurde der Klägerin fristgerecht wegen qualitativer Minderleistung gekündigt. Die Klägerin machte in ihrer Kündigungsschutzklage geltend, dass in der Gesamtsumme der von ihr bearbeiteten Sendungen die Fehlerquote nicht ins Gewicht falle.</div>
<div>Das Landesarbeitsgericht Sachsen gab der Klägerin in seinem Urteil vom 07.04.2006, (Az.: 3 Sa 425/05) in diesem Punkt Recht. „<a href="http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&#38;Art=pm&#38;Datum=2008&#38;nr=12444&#38;pos=0&#38;anz=5">Eine Fehlerquote von ca. dem Dreifachen des Durchschnitts der anderen Mitarbeiter sei bei einer derartigen Tätigkeit schon an sich nicht geeignet, eine Kündigung sozial zu rechtfertigen. </a>"</div>
<div>Nun revidierte die nächsthöhere Instanz dieses Urteil.<br />
„<a href="http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&#38;Art=pm&#38;Datum=2008&#38;nr=12444&#38;pos=0&#38;anz=5">Die verhaltensbedingte Kündigung gegenüber einem leistungsschwachen Arbeitnehmer kann nach § 1 Abs. 2 KSchG gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten dadurch vorwerfbar verletzt, dass er fehlerhaft arbeitet. Ein Arbeitnehmer genügt - mangels anderer Vereinbarungen - seiner Vertragspflicht, wenn er unter angemessener Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit arbeitet. Er verstößt gegen seine Arbeitspflicht nicht allein dadurch, dass er die durchschnittliche Fehlerhäufigkeit aller Arbeitnehmer überschreitet. Allerdings kann die längerfristige deutliche Überschreitung der durchschnittlichen Fehlerquote je nach tatsächlicher Fehlerzahl, Art, Schwere und Folgen der fehlerhaften Arbeitsleistung ein Anhaltspunkt dafür sein, dass der Arbeitnehmer vorwerfbar seine vertraglichen Pflichten verletzt.</a>"</div>
<p>Quellen:</p>
<ul>
<li>Bundesarbeitsgericht - „ <a href="http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&#38;Art=pm&#38;Datum=2008&#38;nr=12444&#38;pos=0&#38;anz=5">Pressemitteilung Nr. 5/08</a>"</li>
<li>Focus.de - „<a href="http://www.focus.de/jobs/berufsalltag/arbeitsrecht/arbeitsrecht_aid_234520.html">Häufige Fehler kosten den Job</a>"</li>
</ul>
<p>Weiterführende Links:</p>
<ul>
<li>focus.de - "<a href="http://www.focus.de/jobs/berufsalltag/arbeitsrecht/arbeitsrecht_aid_234470.html">Lohnanspruch nach Kündigung</a>"</li>
<li>Rechtsanwalt.com - „<a href="http://www.rechtsanwalt.com/341.15340_tipp_kuendigung_erhalten_was_nun....html">Kündigung erhalten, was nun...?</a>"</li>
</ul>
]]></content:encoded>
</item>

</channel>
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