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	<title>abgezckt &amp;laquo; WordPress.com Tag Feed</title>
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	<description>Feed of posts on WordPress.com tagged "abgezckt"</description>
	<pubDate>Thu, 21 Aug 2008 14:10:49 +0000</pubDate>

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<title><![CDATA[Günter Freiherr von Gravenreuth im Berufungsverfahren zu 11 Monaten auf Bewährung "verknackt"]]></title>
<link>http://octo.wordpress.com/?p=1219</link>
<pubDate>Sat, 19 Apr 2008 18:08:54 +0000</pubDate>
<dc:creator>dobermann projekt</dc:creator>
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<description><![CDATA[Artikel wurde geschrieben von Jörg Reinholz
Am 16. des April 2008 wurde in Anwesenheit des Autors d]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Artikel wurde geschrieben von <a href="http://rotglut.org">Jörg Reinholz</a></strong></p>
<p>Am 16. des April 2008 wurde in Anwesenheit des Autors der als "Saubermann" und "Beschützer der Rechtsordnung" erheblich in die Öffentlichkeit drängende und dadurch sehr bekannte Münchner Anwalt Günter Freiherr Gravenreuth zu 11 Monaten Haft und 5000 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Haftstrafe für den selbsternannten "Held" wurde für eine 5-jährige Bewährungsfrist ausgesetzt. Im Urteil des Landgerichtes München wurden aus zwei zuvor verhängte Einzelstrafen eine Gesamtstrafe gebildet.</p>
<p>Das erste Urteil bezog sich auf die bereits bekannte Bestrafung wegen Unterschlagung zu Lasten eines Mandanten aus dem Januar 2007. Diese Strafe wurde von 9 Monaten auf auf 6 Monate gesenkt, am Schuldspruch änderte sich nichts. Die weitere Strafe wegen eines Eigentumsdeliktes, welche bisher nicht bekannt war und am 6. Februar 2008 vom AG München verhängt wurde, belief sich auf 7 Monate Haft, die damals mangels eines rechtskräftigen Schuldspruches wohl auch zur Bewährung ausgesetzt wurden.</p>
<p>Aus diesen beiden Strafen wurde eine Gesamtstrafe von nunmehr 11 Monaten gebildet, das macht einen "Rabatt" vom 2 Monaten oder knapp einem Sechstel der vorherigen Strafe. Dieser Rabatt ist eher als gering zu bewerten. Als Bewährungsauflage wurde Günter Freiherr von Gravenreuth, geborener Dörr, die Zahlung der Geldstrafe von 5.000 Euro in Monatsraten zu 500 Euro ab dem 1. Juni 2008 auferlegt. Weiter wurde er verpflichtet dem durch die Unterschlagung geschädigten noch runde 12.000 Euro zu erstatten. Der Geschädigte will jetzt auch noch seinen Anspruch auf Zinsen zivilrechtlich geltend machen.</p>
<p>Der beiderseitige Rechtsmittelverzicht ist nicht weiter verwunderlich, denn der Verhandlung ging eine recht lange und nicht immer leise Sitzung im Dienstzimmer des Richters voraus, in welcher unter Ausschluss der Öffentlichkeit durch den Staatsanwalt und den Pflichtverteidiger alles Wesentliche vorher abgemacht wurde. Schon vor dem Termin muss ein Anerkenntnis in der Schuldfrage ergangen sein, denn die Zeugen wurden schon im Vorfeld der Verhandlung abgeladen. Als der Beklagte endlich im Gerichtsaal erschien sah er entgegen seinem Bekunden bei seiner öffentlichen Berufungsankündigung auf Gulli.com nicht wirklich gelassen aus - er war vom Pflichtverteidiger, der die Sitzung dazu mehrfach verließ, über den Stand der Gespräche informiert und offenbar jeweils um Zustimmung zu Punkten des "Kuhhandels" gebeten worden. Der Gravenreuth, der da nach ca. einer Stunde des Wartens im Gerichtsaal erschien, das war nicht jener sich in der Öffentlichkeit selbst als raffiniert und überlegen darstellende Günther Freiherr von Gravenreuth - sondern eher "ein Bündel Unglück" dem die selbst provozierte rege Teilnahme der Öffentlichkeit offensichtlich sehr ungelegen war.</p>
<p>Als der Richter beim Urteilsspruch seine Hoffnung ausdrückte, dass Günter Freiherr von Gravenreuth die Bewährungszeit nutzt und nicht wieder auffällig wird, konnten sich große Teile des anwesenden und zahlreichen Publikums -darunter etliche durch Gravenreuth in anderen Sachen Geschädigte- ein zweifelndes Lachen nicht verkneifen. Offenbar glaubt -wie der Autor auch- kaum jemand daran, dass Günter Freiherr von Gravenreuth sich zukünftig korrekt verhalten wird. Der Autor wirft Gravenreuth mehrere weitere Straftaten wie ziemlich dreisten Betrug in mindestens drei Fällen und mittelbare Freiheitsentziehung vor. Diese Vorwürfe sind substantiiert und werden von der Staatsanwaltschaft München noch bearbeitet.</p>
<p><strong>Bleibt Günter Freiherr von Gravenreuth "Rechtsanwalt"?</strong></p>
<p>Sollte erwartungsgemäß im Herbst 2008 das Urteil des AG Berlin-Tiergarten aus dem September 2007 wegen Betruges zu Lasten der TAZ im Schuldspruch aufrecht erhalten bleiben, dann ist zu erwarten, dass die dort erneut zu bildenden Gesamtstrafe deutlich über 12 Monaten liegt. Falls nicht, könnten auf Grund der Vorwürfe des Autors weitere Verurteilungen anstehen. Im Falle einer weiteren Verurteilung könnte Gravenreuth das Richteramt nicht mehr ausüben und verliert somit seine Zulassung als Rechtsanwalt. Insofern ist zu hoffen, dass der ebenfalls anwesende und durch die Unterschlagung Geschädigte noch seinen Frieden findet. Denn auch der Autor glaubt nicht, dass Günter Freiherr von Gravenreuth als "Rechtsanwalt" tätig sein sollte - aber darüber hat nun wohl die Rechtsanwaltskammer in München zu befinden. Immerhin befand es auch der Richter als straferschwerend, dass Gravenreuth seine Straftaten jeweils im Zusammenhang mit der Ausübung seines Berufes beging. Und bei einer rechtskräftigen Unterschlagung zu Lasten eines Mandanten, wie sie auch hier vorliegt, hat schon mehr als eine Kammer den Rauswurf und somit die Entfernung aus dem Berufsstand verfügt.</p>
<p>Erst mit dem Verlust der Zulassung als Rechtsanwalt stellt Günter Freiherr von Gravenreuth nach Ansicht des Autors keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr dar - oder wenigstens eine wesentlich geringere.</p>
<p><strong>Günter Freiherr von Gravenreuth in der Zwickmühle</strong></p>
<p>Beim Urteil des AG Berlin-Tiergarten erwarten viele, dass zumindest bezüglich der Schuldfrage in der Berufung keine Veränderung eintritt. Unter dieser Annahme hat Gravenreuth zwei Möglichkeiten:</p>
<p>* Er zieht seine Berufung zurück und geht für sechs Monate ins Gefängnis - ohne vorher noch Geld einzuziehen.<br />
* Oder er hält seine Berufung aufrecht: Dann ist wieder eine Gesamtstrafe zu bilden, die nicht hinter den vorherigen Urteilen zurück bleiben kann. Also müsste diese nach allem gesunden Ermessen bei mehr als einem Jahr liegen. Damit könnte er (theoretisch) kein Richteramt mehr ausüben und also auch nicht mehr als Rechtsanwalt tätig sein. Und ob da wirklich noch mal zur Bewährung ausgesetzt wird ist zu bezweifeln.</p>
<p>Letzteres wäre aber für ihn auch hinsichtlich seiner jüngsten Fehlleistungen vor Gerichten wohl eher eine Befreiung. Der Autor vermutet, dass man Günter Freiherr von Gravenreuth irgend wann als Angestellten einer anderen Kanzlei oder einer Firma wieder begegnet. Denkbar wäre ein Job als "wissenschaftlicher Mitarbeiter" bei seinem ehemaligen Kanzleipartner, Freund und Leidensgenosse Bernhard Syndikus oder als "Justitiar" in den Unternehmungen von dessen Dauermandanten wie z.B. Michael Burat. Dort droht ggf. weiteres Ungemach. Aber selbst wenn Gravenreuth demnächst als Mitarbeiter für Bernhard Syndikus auftauchen sollte, so wird er die Füße wohl gewaltig stillhalten müssen. Der Autor glaubt nämlich nicht, dass Bernhard Syndikus oder irgend jemand anderes Lust darauf hat als "Stempelanwalt" durch Gravenreuths Betrügereien aber auch zahlreiche und zumindest zum Teil durch Lügen, Urkundenfälschung und mindestens einen Meineid auf kriminelle Weise geführten Verfahren in eigener Sache mit in das Licht der Öffentlichkeit zu geraten.</p>
<pre><strong>Lizenz:</strong> Autor dieses Artikels ist Jörg Reinholz, Hafenstr. 67, 34125 Kassel, 0561-4502590,
http://www.rotglut.org/
Dieser Artikel darf von jedermann frei und unentgeltlich, aber nur unverändert, nur
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